eBay: Paket in Ordnung aber Inhalt beschädigt

cr@zy

Captain
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Folgender Fall:

Ich habe letzte Woche einen Satz gebrauchter Scheinwerfer ersteigert. Gestern wurden diese per Hermes geliefert (war nicht zu Hause, wurde von einer Nachbarin entgegen genommen). Heute hab ich sie bei dieser abgeholt...

Habe das Paket auf dem Weg in meine Wohnung natürlich etwas bewegt und habe ein "rascheln" gehört. Durch leichtes schütteln ist dieses Rascheln dann eindeutig als gesplittertes Glas zu identifizieren >_<

Ich habe das Paket aufgrund dessen bisher nicht geöffnet und auch eigentlich nicht vor dies zu tun. Das Paket ist äusserlich einwandfrei. Ich bezweifle auch sehr stark das der Inhalt durch den Versand kaputt gegangen ist, sondern vielmehr die einfach zu kleine Verpackung: Das Paket ist an einer Seite leicht "gewölbt" (übertrieben gesagt). Man merkt jedenfalls das dort praktisch keine Polsterung vorhanden sein kann...

Jetzt die Frage wie ich am besten vorgehe. Ich habe dem Verkäufer schon mitgeteilt das die Scheinwerfer kaputt gegangen sind, ich das Paket nicht öffnen werde und er sich mit Hermes in Verbindung setzen soll. Problem ist halt das der Defekt offensichtlich auf unzureichende Verpackung zurück zu führen ist... deshalb sehe ich auch keinen Grund bei Hermes etwas zu beanstanden.

Warte jetzt erstmal auf Antwort des Verkäufers, wüsste aber gern was ihr davon haltet / tun würdet. Ich gehe derzeit davon aus das der Verkäufer sich keiner Schuld bewusst sein wird und es auf Hermes schieben wird. (Bisheriger Kontakt war nicht gerade freundlich)




cya
cr@zy
 
man hat als verkäufer die pflicht, das die ware unbeschadet beim käufer ankommt. somit hätte er sie richtig polstern müssen, gerade bei glas. und auf den karton, vorsicht glas, schreiben müssen. aber so wie es aussieht, keines von beiden.
 
um was für beträge geht es denn hier, wenn man mal fragen darf? ist die frage, ob sich der ganze ärger überhaupt lohnt. ich befürchte nämlich, dass man da nur was über nen anwalt erreichen wird letztendlich. natürlich kannste auch so mal versuchen mit dem verkäufer zu sprechen, aber wenn er die ware schon so blöd einpackt befürchte ich, dass dieser nicht so helle zu sein scheint und versucht sich raus zu reden.
 
Hermes wird da wohl nichts bezahlen (mit Recht). Würde also zuerst mal den Verkäufer anschreiben und ihn bitten den Kauf rückabzuwickeln. Dann bekommt er ja seine Scheinwerfer zu zurück wie er sie verpackt hat und kann dir nicht anhängen, das du sie kaputtgemacht hast.
 
Hast du per Paypal bezahlt...

Ne,das war privat?
Dann musst du dich wohl mit Hermes auseinander setzen.

Ebay ist wohl leider nicht so toll für dich.
 
@rueckspiegel
Nicht "viel"... 45€. Und nein ich werde deshalb ganz sicher nichts per Anwalt machen, das lohnt sich logischer Weise nicht. Aber zur Not kann ich ja dann auch anders (s.u.)

@Taltos
Sehe ich genauso, deswegen habe ich auch nicht vor Hermes deswegen zu kontaktieren - die können ja nichts dafür. Und auch wenn er das nicht will werde ich wohl mein Geld wiederbekommen...

Den Versand hat er mit 7€ veranschlagt, habe vor der Bezahlung nochmal angefragt ob er auch wirklich mit DHL versendet (kann man bei dem Preis wohl erwarten), damit ich ihm statt meiner Wohnungs- meine Packstations-Adresse geben konnte. Hat dann aber gesagt das er nur per Hermes versendet. (Der "Tonfall" war schon nicht nett).
Weiss nicht warum, hatte aber da schon irgendwie ein ungutes Gefühl... und habe (obwohl ich den Laden wie die meisten sich vorstellen können nicht mag)... per PayPal bezahlt. Heisst das ich im Notfall, wenn er sich wirklich total quer stellen sollte, einen Käuferschutzantrag stellen kann...




cya
cr@zy

EDIT: Gerade folgende Antwort bekommen:

Hallo,


dann das Paket unbedingt zu lassen, wenn das der Fall ist!!!


Wenn etwas beschädigt ist, kann nur der Empfänger diesen Schaden melden, leider!!!

Normalerweise hätten Sie dem Fahrer die Annahme verweigern müssen!!!!


Bitte sofort/ so bald wie möglich Hermes per telefon kontaktieren, diese schicken auch einen Antrag raus, wo der Warenwert eingetragen werden muss und der Absender! Da ich den Schaden nciht nachweisen kann, muss es der Empfänger machen, da die Annahme nicht verweigert wurde!

Habe ihn aber 100%ig heile versendet und extra dick eingepackt, hatte aber schon einen ähnlichen Fall vor Gericht, wegen hermes, dort ist ein Paket aus 3 Meter höhe von der Laderampe gefalllen, ist später rausgekommen! Daher sofort melden denn Schaden, bitte.

mfg

Was soll ich davon halten? Wie gesagt habe ich nicht vor Hermes zu kontaktieren und "extra dick eingepackt" sieht für mich anders aus >_>
 
Zuletzt bearbeitet:
man hat als verkäufer die pflicht, das die ware unbeschadet beim käufer ankommt.

Nope. Der private Verkäufer ist lediglich verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken und sie einer geeigneten Transportperson zu übergeben. Ob und wie sie dann beim Käufer ankommt, kann dem Verkäufer grds. egal sein. Lesestoff: § 447 BGB.
 
Solche Richtlinien können ein Anhaltspunkt sein, ist aber letztlich immer eine Einzelfallentscheidung.
 
Woher weißt du denn, dass die "Wölbung" vom Paket kein Polstermaterial ist? Ohne einen Blick in das Paket geworfen zu haben, dürfte das doch wohl nur schlecht festzustellen sein;)

Aber ich versteh das Problem auch nicht. Würde jetzt mit Hermes Kontakt aufnehmen und mal sehen, was die dazu meinen. Bis du da was erreicht hast, würde ich das Paket aber zu lassen...
 
So hab Hermes angeschrieben, die wollten von mir wissen ob das Paket äusserliche Schäden aufweisen würde und wie die Polsterung innen aussieht. Habe Fotos davon gemacht und denen geschickt... hoffe das ich bald ne Antwort bekomme.

Und wie sich mein "Verdacht" nun bestätigt hat, sieht es innen so aus -> http://www.abload.de/image.php?img=hermes-beschdigtescheir06o.jpg

Und das die Gläser den Versand ungeschützt auf so ner harten Pappe nicht überleben können, dürfte wohl jedem klar sein :freak:




cya
cr@zy
 
Lieber crazy, ich empfehle Dir, Dich (doch endlich) einmal mit der Rechtslage beim Onlinekauf auseinander zu setzen. Falls Dein Verkäufer Privatperson ist, dann gilt folgendes:
Kritisch ist es für Verbraucher, wenn sie Ware von einer Privatperson und keinem gewerblichen Händler bezogen haben. Denn bei Transportschäden, die beim Versandkauf von Privatpersonen entstehen, haben Käufer schlechte Chancen. Der Verkäufer zeigt in der Regel wenig Interesse, den entstandenen Schaden zu regulieren – und damit ist er juristisch gesehen sogar im Recht: Hat er die Ware ordnungsgemäß und sicher verpackt, ist er nicht zum Ersatz oder zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Das Risiko geht ab der Einlieferung beim Spediteur voll auf den Käufer über. "In diesen Fällen ist es ratsam, ein angeliefertes Paket noch in Gegenwart des Zustellers auf seine Unversehrtheit hin zu überprüfen", empfielt Regina Spieler, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr.1 im Rechtschutz. Sind äußere Beschädigungen erkennbar, sollten sie dies unbedingt dokumentieren und vom Postboten schriftlich bestätigen lassen. "Versäumen Sie dies, oder nimmt gar der arglose Nachbar die ramponierte Sendung an, haben Sie in der Praxis äußerst schlechte Karten bei späteren Reklamationen", warnt die D.A.S. Juristin. Noch schwieriger ist die Beweislage, wenn ein anscheinend unversehrtes und fachgerecht gepacktes Paket beschädigte Ware enthält. In der Regel erkennen die Logistiker in solchen Fällen den unterstellten Versandschaden nicht an – und die im Porto oft eingeschlossene Transportversicherung zahlt keinen Cent.
Quelle

Auf dem Foto kann ich leider nicht erkennen, wie die Polsterung im gepackten Zustand war. Ich weis ja nicht, wie so ein Foto als Beweis/Beurteilung dienen soll.
 
So kann es nun auch nicht sein!

Dann kauf ich ein iPhone mit Display-Schaden und verkauf es wieder als "ok".
Wenns dann im "unversehrten" Karton, jedoch mit Display-Bruch daherkommt .. tja.
Wie gehabt, so kann es nicht sein ;)

mfg,
Markus
 
ThomasK_7 schrieb:
Lieber crazy, ich empfehle Dir, Dich (doch endlich) einmal mit der Rechtslage beim Onlinekauf auseinander zu setzen

Dann hätte ich mit meinem Notebook ja normalerweise keinerlei Probleme haben dürfen :freaky:

ThomasK_7 schrieb:
Hat er die Ware ordnungsgemäß und sicher verpackt, ist er nicht zum Ersatz oder zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet.

Ja... wenn er das getan hätte, hätte ich ihn auch nicht dafür verantwortlich gemacht...

ThomasK_7 schrieb:
Auf dem Foto kann ich leider nicht erkennen, wie die Polsterung im gepackten Zustand war.

Sollst du auch garnicht ;) Das Foto ist (wie geschrieben) nur der Beweis des defekten Inhalts :rolleyes:

Und wie markus1234 schon sagt, ich kann nicht wissentlich etwas defektes verkaufen und hinterher das Versandunternehmen dafür verantwortlich machen, nur weil ich privater Verkäufer bin~

In diesem Fall siehts aber auch anders aus: Ich glaube dem Verkäufer das er die Scheinwerfer in einwandfreiem Zustand verschickt hat, allerdings war die dafür verwendete "Polsterung" einfach unzureichend - das Ergebniss abzusehen.

Der Verkäufer hat in diesem Fall jedoch Glück gehabt, denn Hermes hat mir eben mitgeteilt das sie den Schaden übernehmen, mir also den Auktionsbetrag inklusive Versandkosten in den nächsten Tagen auf mein Konto überweisen.

Noch Fragen?




cya
cr@zy
 
ahoi cr@zy

da hast du ja nochmal Glück gehabt :)

meines Erachtens (nach dem Foto) ist der Verkäufer seiner Nebenpflicht, einer angemessenen Verpackung, nicht nachgekommen, hier war Glas mit im Karton, dazu gibts dann auch "Rechtsprechung" aus dem realen Leben

dies durchzusetzen, wäre aber ein steiniger Weg; u. a. abhängig vom Auktionsbetrag u. den Kosten (z. B. ohne RSV)

die Variante "Hermes zahlt" ist da die bequemere Option
 
Hey hey :)

Ja da hab ich wirklich Glück gehabt... bzw. der Verkäufer... ich hättes mir sonst per PayPal zurückgeholt, was in dem Fall wohl auch berechtigt gewesen wäre.

Und ich seh das auch so: Da ist zerbrechliche Ware drin und die wird auf eine harte Kartonage gelegt. Kein geknülltes Zeitungspapier, nichts.

Ich finds im übrigen erstaunlich das Hermes das bezahlt. Wäre ich an deren Stelle gewesen, hätte ich gesagt "nicht angemessen Verpackt" und fertig. Aber ich werd mich bestimmt nicht beschweren ;)

Bleibt zu sagen das Hermes wohl nicht die schnellsten sind, aber der Service scheint wirklich in Ordung zu sein. (Wobei ich bisher noch kein Geld auf meinem Konto hab)




cya
cr@zy
 
cr@zy schrieb:
Bleibt zu sagen das Hermes wohl nicht die schnellsten sind, aber der Service scheint wirklich in Ordung zu sein. (Wobei ich bisher noch kein Geld auf meinem Konto hab)

cya
cr@zy

man/frau neigt tendeziell dazu, individuelle Ereignisse in "euphorischer" Laune zu verallgemeinern

ich schließe mich da nicht aus :evillol:

aufgrund meiner emotionslosen Zeit mit Deutsche Post (und deren Tochter DHL) ziehe ich diese vor, ich mag keine aufregenden Peaks :p
 
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