eBay Rechtsfrage

CarstenJoe

Lt. Commander
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Mai 2004
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1.838
Mahlzeit zusammen,
ich habe einen Artikel (DVD-Brenner) bei ebay verkauft. In der Beschreibung habe ich gesagt,dass er funktioniert ich ihn aber trotzdem als defekt verkaufen um sicher zu gehen.

Nun hat mir der Verkäufer geschrieben,dass der Brenner seinen Dienst verweigert und ich ihm vorsätzlich ein defektes Gerät verkauft habe. Sein Geld fordert er natürlich zurück.

Kontakt mit eBay habe ich auch schon aufgenommen, warte aber leider noch auf eine Antwort.


Was sagt ihr dazu?

Hier der Artikel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=150205406219&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=005


Lg CarstenJoe
 
Machst du das auch so, wenn du mal ein Auto verkaufst?

"Lief zwar bisher problemlos, aber ich verkauf es lieber als defekt." Schon etwas seltsam, oder?

Theoretisch bist du als Privatverkäufer aus dem Schneider, auch weil du in der Auktion drauf hingewiesen hast, allerdings hast du nicht explizit drauf hingewiesen, dass du keine Gewährleistung gibst. Und dann noch 7 € unversicherter Versand .. so macht man sich beliebt bei eBay. Naja, für den Betrag wird er sicher keinen Anwalt einschalten, von daher ...
 
"von daher.." -.-
Jemanden um sein Geld betrügen ist sicherlich das letzte was ich möchte! Das "von daher" fasse ich mal so auf,dass es aus deiner Sicht 'egal' wäre und mein Käufer Pech gehabt hat, sehe ich das richtig? Wenn es so ist, wäre es auch nicht das gelbe vom Ei!
 
Ja, ist schon zweifelhaft. Du schreibst, dass er zwar lief, aber dass du ihn als defekt verkaufst.

Gerade die Formulierung
sicher ist sicher
wird sich gegen dich richten.
Es wirkt so, als wüsstest du, dass das Gerät defekt ist, und versuchst den Anschein zu erwecken, dass es funktioniert. Vor allem ist es eine Absicherung deiner Interessen auf Kosten des Käufers. Das wird die Grundsätze des Treu und Glaubens verletzen.

Bei einer Abwägung würde ich zu dem Schluss kommen, dass du den Käufer unangemessen benachteiligst. Wenn man streng ist und der Staatsanwalt gut argumentiert, könnte man dir eventuell auch einen versuchten Betrug daraus drehen.


Ich würde an deiner Stelle das Teil zurücknehmen. Das ist am Ende sinnvoller als eine negative Bewertung, und der Stress den du hast, falls der Käufer zufällig eine gewisse juristische Kompetenz hat.

Ich würde dich tatsächlich wegen Betrugs anzeigen. Dir sollte klar sein, dass das ohne großen Aufwand bei jeder Polizei kostenlos möglich ist. Die werden das dann prüfen.

Du solltest das Teil zurücknehmen. Der "Verkauf als defekt" ist bei Gesamtbetrachtung der Auktion in meinen Augen juristisch kaum haltbar.


Edit: Du hast auch vergessen die Gewährleistung auszuschließen. Damit hast du eh verloren.
 
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Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde nun die Antwort von eBay abwarten und dann entsprechen Handeln.

Ich wünsche euch noch einen schönen Tag und nochmals Danke. :)
 
Ich finde es auch komisch, dass du für knapp 10 Euro so einen Aufruhr verursachst. Gib ihm das Geld zurück und gut. Warum stellst du dich so an? Schließlich hast du Schrott verkauft, und wenn du das nicht gewusst hättest, wärst du jetzt auch um eine schnelle Klärung bemüht, statt hier im Forum oder von Ebay auf eine Absolution für dein mieses Verhalten zu hoffen.

Ich habe auch ausversehen mal ein defektes Objektiv versteigert, was ich nicht testen konnte. Habe es dann auch einfach zurückgenommen und dann erneut als eindeutig defekt verkauft.

Zu einem „Verkauf als defekt“ gehört auch eine genaue Fehlerbeschreibung, oder eine klare Warnung, dass das Teil in keiner Weise mehr funktioniert. Das war nicht gegeben. Du wolltest offensichtlich den Totalausfall verschleiern und dich dagegen absichern, also bewusst täuschen.

Es hat für mich auch den Anschein, als hättest du eh gewusst, dass mit dem Teil vermutlich was nicht in Ordnung ist. Du gehörst für mich dafür in die gleiche Kategorie von Verkäufern, du auch wissentlich defekte alte CPUs verkaufen oder leere CPU-Kartons und hoffen, dass sie irgendwie damit durchkommen.

Die meisten machen das genau einmal. Hoffe du bist genauso lernfähig. Dass du damit nicht reibungslos durchkommst, hätte dir klar sein müssen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann Steck mich in die Schublade, wenn man keine Ahnung hat... Ich weiß jedenfalls, dass es nicht so ist. Das Gerät hat in meinem Pc Cds gespielt, stand anschließend knapp 2 Monate rum und dann habe ich es verkauft - deswegen die Beschreibung.
10€ sind nicht viel Geld aber niemand hat was zu verschenken.
 
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