Weltenbaum
Cadet 4th Year
- Registriert
- März 2022
- Beiträge
- 106
Hallo zusammen,
mich würde Eure Meinung zu einem eBay-Verkauf interessieren; mittlerweile sind die eBay-Rückgaberichtlinien und -fristen so undurchsichtig geworden, dass man selbst den Überblick verlieren könnte.
Verkauft habe ich eine gebrauchte SSD am 04.12.2023, die am 07.12.2023 zugestellt wurde; war voll funktionstüchtig, Screenshot von DriveDx hatte ich hochgeladen, Rechnung beigelegt; Garantie war noch bis 2027 vorhanden. Privatverkauf, Sachmangelausschluss und Verweis auf Herstellergarantiebedingungen in der Beschreibung deutlich beschrieben.
Danach passierte erstmal nichts, dann kam eine - für mich - seltsame und aussagekräftige positive Bewertung "Defekt"; Ergänzungskommentar habe ich hinterlassen und den Käufer kontaktiert; Tenor war, er habe nicht behauptet, sie sei defekt, werde aber von der Sony PS5 nicht erkannt; Hilfestellung geleistet, soweit möglich, Verweise auf Corsair-Supportseite u. a.
Funkstille. Heute erhalte ich plötzlich einen Rückgabeantrag, wobei der Käufer anführt, er habe den Kühlkörper entfernen "müssen", um die SSD in einem Gehäuse zu prüfen?!
Den Antrag habe ich abgelehnt > Privatverkauf > Sachmangelhaftung ausgeschlossen (ohnehin nur wenig Verkäufe) > Verweis auf grundsätzlich Herstellgarantie > eigenmächtige und unnötige Selbstreparatur = Garantieverlust > vorsorglich Verweis auf BGH-Entscheidung zur grunsätzlichen Zahlungspflicht bei Käuferschutzfällen.
Aber Eure Einschätzung wie eBay aktuell bei sowas verfährt? Eine Rückgabeantrag wäre doch ohnehin innerhalb von 30 Tagen einzureichen, oder sehe ich das falsch?
Danke vorab.
P.S.: Das soll natürlich keine Bitte um Rechtsberatung sein.
mich würde Eure Meinung zu einem eBay-Verkauf interessieren; mittlerweile sind die eBay-Rückgaberichtlinien und -fristen so undurchsichtig geworden, dass man selbst den Überblick verlieren könnte.
Verkauft habe ich eine gebrauchte SSD am 04.12.2023, die am 07.12.2023 zugestellt wurde; war voll funktionstüchtig, Screenshot von DriveDx hatte ich hochgeladen, Rechnung beigelegt; Garantie war noch bis 2027 vorhanden. Privatverkauf, Sachmangelausschluss und Verweis auf Herstellergarantiebedingungen in der Beschreibung deutlich beschrieben.
Danach passierte erstmal nichts, dann kam eine - für mich - seltsame und aussagekräftige positive Bewertung "Defekt"; Ergänzungskommentar habe ich hinterlassen und den Käufer kontaktiert; Tenor war, er habe nicht behauptet, sie sei defekt, werde aber von der Sony PS5 nicht erkannt; Hilfestellung geleistet, soweit möglich, Verweise auf Corsair-Supportseite u. a.
Funkstille. Heute erhalte ich plötzlich einen Rückgabeantrag, wobei der Käufer anführt, er habe den Kühlkörper entfernen "müssen", um die SSD in einem Gehäuse zu prüfen?!
Den Antrag habe ich abgelehnt > Privatverkauf > Sachmangelhaftung ausgeschlossen (ohnehin nur wenig Verkäufe) > Verweis auf grundsätzlich Herstellgarantie > eigenmächtige und unnötige Selbstreparatur = Garantieverlust > vorsorglich Verweis auf BGH-Entscheidung zur grunsätzlichen Zahlungspflicht bei Käuferschutzfällen.
Aber Eure Einschätzung wie eBay aktuell bei sowas verfährt? Eine Rückgabeantrag wäre doch ohnehin innerhalb von 30 Tagen einzureichen, oder sehe ich das falsch?
Danke vorab.
P.S.: Das soll natürlich keine Bitte um Rechtsberatung sein.