Ebay-Verkäufe Privat oder Gewerblich?

A

Andreas75

Gast
servus,

im rahmen eines firmenumzuges bleiben diverse sachen wie möbel und serverracks zurück, das würden so 5-10 auktionen werden.

kann man das bedenkenlos privat einstellen, so ala "chef hat mir die sachen geschenkt und ich verkaufe sie vor ort" oder muss man dafür das ganze gedöns für gewerbliche verkäufer in kauf nehmen?


~~
 
Kommt drauf an wie hoch das Abmahnrisiko ist und ab wann man als "Gewerblicher Nutzer" angesehen werden könnte.
 
Würde das mein Chef hats mir geschenkt machen, ansonsten gibts hinterher noch jemand zurück.

Edit: Ah wird ja wohl eh nicht verschickt, sondern nur abgeholt werden, dann kanns ja eh keiner zurückgeben.
 
Könnt ihr das nicht auf mehrere Mitarbeiter verteilen? Dann wird eben getrennt inseriert. Oder gibt's bestimmte "Vorgaben", sprich, dass alles du selbst inserierst?
 
da es sich um gebrauchte ware handelt und dann auch verschiedene sachen und nicht x mal produkt y, würde ich mir da sehr wenig gedanken machen.


außer du begehst steuerhinterziehung für deinen chef
 
Klar geht das ! Ein Autohändler kann ja auch sein privates Auto privat weiterverkaufen. (Muss der Käufer aber wissen!)

Rein rechtlich wird jedes GESCHÄFT einzeln betrachtet. (guck mal § 14 BGB) Also - keep cool. Muss eben auch wirklich privat sein !

Und was viele nicht wissen: Es ist völlig unerheblich, ob man sich bei EBAY als PRIVAT oder als GEWERBLICH anmeldet - es ist völlig nichtssagend (rein rechtlich) - es ist einfach nur eine Info für den Endverbraucher - wäre es nicht so, würden ja den Schurken Tür und Tor geöffnet werden. Könnte sich ja ein KFZ Handel als privat anmelden und verkauft dann Autos ohne Gewährleistung. Geht also nicht.

alles andere ist falsch! EBAY Auktionen sind übrigens auch keine Auktionen nach BGB - sonst könnten auch Händler die Gewährleistung ausschliessen. ...aber genug mit unnützen Wissen.

eins noch: nicht einlullen lassen von Abmahnungen - verlangen kann ein Anwalt viel - durchsetzen muss er es immer vor Gericht !!! ... und da gibt kaum ein Richter den Anwälten recht. ... oft wird die Klage vom Rechtspfleger garnicht zugelassen.

Grüße von einem Gericht :)
 
Zuletzt bearbeitet:
danke euch erstmal...ich sehe diverse private auktionen für business-telefonanlagen, scheint also alles nicht so arg zu sein. mit meinen bescheidenen rechtlichen kenntnissen sehe ich bei uns auch keine "gewinnerzielungsabsicht", die sachen sollen ja eher vor dem schrott bewahrt werden.
 
Wie mrdeephouse schon schreibt: Muss eben auch wirklich privat sein !

D.h. der Chef muss Dir das geschenkt haben und Du als Privatperson verkaufst das dann auf eigenen Rechnung. Dann geht das mit dem privat Anbieten. Geht das Geld aber zurück an die Firma (danach sieht es mir hier aus), so müssen das auch entweder die Firma oder Du als Vermittler als gewerbliche Verkäufer anbieten.
 
Suxxess schrieb:
Kommt drauf an wie hoch das Abmahnrisiko ist und ab wann man als "Gewerblicher Nutzer" angesehen werden könnte.
Super antwort. :rolleyes: Genau das ist doch die frage.

Ich würde dir empfehlen, es auf ein paar freunde aufzuteilen (helfe ich jetzt schon bei einer straftat? xD)
Einfach nur, um möglichen ärger zu vermeiden.

Denn letztlich hast du die gegenstände nur an dich genommen, um sie mit gewinn zu verkaufen.
Das ist schon dem gewerbe näher als dem privaten, so blöd es klingt.
 
Der Unternehmerbegriff ist in § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG geregelt. Danach ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG ist gewerblich oder beruflich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich.

Das was du da vor hast, ist nicht nachhaltig, also kann es Privat verkauft werden.
 
nen bisschen schwieriger ist das schon.. eigentlich ist muss alles was über 35 netto hinausgeht als geldwerter vorteil bei dir! versteuert werden. auch muss der unternehmer ggfs. den abgang als buchgewinn verbuchen..

in einer betriebsprüfung könnte das ggfs auffallen... wo sind die sachen geblieben.. besonders wenn sie noch nicht komplett abgeschrieben sind?!

würd das je nachdem vorher mit euerm steuerberater absprechen... solang die sachen nicht komplett abgeschrieben sind, kann dass zu echten probleme führen..
 
Zuletzt bearbeitet:
macht ihm keine Angst !!!

wenn Dein Chef dir das Zeug geschenkt hat kannste es verkaufen als privat. Du musst es aber geschenkt bekommen haben. ansonsten ist ein Schenkungsversprechen notariell zu beurkunden. (krass oder?)
 
schwachsinn....

du kannst z.b. nicht nen auto für 100.000 kaufen, als betriebsausgabe ansetzen und vost ziehen... und dann verschenken
Ergänzung ()

nen auto ist nach afa tabelle nach 6 jahren abschrieben.. ne 100k kiste ist danach sicherlich noch mehr wert als nen 1€ (RBW).. geht au net.. eben verschenken..

wie soll der steuerberater das verbuchen?! alles plötzlich defekt.. abgang RBW 0.. ne, geht net..

als stb würd ich erstma fragen, was hasten da, wie lange und wie hoch waren die anschaffungskosten

nicht nur das er in diesem fall die verpflichtungen des gewerbetreibenden umgeht (gewährleistung, rückgaberecht) , sondern evtl auch noch est von sich und seinem arbeitgeber, köst, gewst, ust, sozialversicherungsbeiträge.. hinterzieht (strafbar)... wenn der prüfer es genau nehmen sollte.

P.S.: ich stand schon vor dem selben problem da ich mich neben dem steuerlichen, dem sonstig rechtlichem auch um die technik kümmere
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hat schon einen guten Grund, warum viele Firmen alte Dinge wie Notebooks, Desktops, Server, Büromöbel etc nicht an privat verkaufen (auch nicht an eigene Mitarbeiter) sondern nur an gewerbliche Händler abgeben oder halt gleich verschrotten.

Verschrottet den Mist lieber, erspart ne menge Sorgen und Ärger.

Sebbl2k hat nicht unrecht mit seinen Äüßerungen. Ich würde von solchen Kontrukten wie "verschenken an Mitarbeitern, damit diese es verkaufen" Abstand nehmen.
 
naja.. er könnte einen gewerblichen account einrichten, alles als gewerbetriber mit agb, impressum etc., ausschließlich am besten an andere gewerbetreibene verticken, und so dann auch entsprechend verbuchen bzw seinem stb mitteilen.. alles andere ist u.u. fusch und könnte zu problemen führen
 
boach. ich denk ma wir verschenken das an irgendwelche vereine, bevor wir noch gewährleistung auf 10 jahre alte schreibtische geben müssen -.-
 
Doc Foster schrieb:
1.) Auch bei einer Auktion i.S.v. 156 BGB kann ein Unternehmer bei einem Verkauf an einen Verbraucher die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen.
Wenn es sich um eine öffentliche Versteigerung gebrauchter Sachen handelt geht das schon, siehe § 474 I 2 BGB.
 
Zurück
Oben