Ich hoffe, der Thread ist passend, ansonsten müsste es verschoben werden.
Ich habe auf ebay bei einem "Privatverkäufer" einen Artikel neu gekauft und erhielt nach Kauf von ihm die Auskunft, er habe noch otto-Gutscheine einzulösen, weshalb das Paket von otto selbst verschickt würde.
Ich bin mal wohlwollend von einer wahrheitsgemäßen Aussage ausgegangen, also dass er seinen otto-Gutschein in seinem otto-account anwendet und meine Adresse nur als abweichende Lieferadresse dort angegeben hat.
Das Paket mit der Ware habe ich erhalten, wie erwartet von Absender "otto", ging auch aus der Sendungsverfolgung so hervor.
Ich habe dann jedoch ein Willkommensschreiben von otto erhalten, womit mein schwacher Verdacht leider doch bestätigt wurde:
Der Vk erstellte mit meiner Identität einen Account bei otto, um so den "Neukundenbonus" von 15€ + kostenfreier Versand+ 5% Rabatt abzugreifen.
Die Ware, welche er bei ebay verkauft ( aktuelle Videospiele, Playstation 5 Zubehör) ist (zum Zeitpunkt des Verkaufs zmdst. ) äußerst wertstabil und lässt sich stets für den knappen Neupreis verkaufen.
So verwirkte er den otto-Gutschein, welcher eigtl. mir zugestanden hätte und streicht sich den Gewinn ( abzgl. Ebay/paypal-Gebühren) ein.
Ein Blick auf seine "beendeten Angebote" offenbart einem dann die Häufigkeit, (zig-Mal innerhalb einiger Tage) mit welcher er neue Artkel dieser Produktkategorie innerhalb kürzester Zeit verkauft. Es liegt also nahe, dass sich diese Methode hier als sein Geschäftsmodell etabliert hat, aber das ist natürlich nicht bewiesen.
Otto kontaktiert, den Fall geschildert und Konto löschen lassen, wirklich nachgegangen wird dem wohl nicht, bezahlt hat er otto per paypal, theoretisch könnte der paypal account also unverifiziert und mit falscher Identität erstellt worden sein.
Die Methodik ist bekannt, bei mydealz existiert ein Eintrag von Beginn 2020, angehen möchte offenbar niemand das Problem.
Otto könnte ja ein Bestätigungsschreiben vorausschicken ( z.B. per Einschreiben), womit der Neue Account erst bestätigt werden muss oder aber zmdst. der "otto-Neukunde" mal von "seiner"Anmeldung erfährt.
Ebay interessiert es auch nicht wirklich, massenhaft Neuware in höherer Stückzahl müsste sein Konto eigtl. als Gewerblich einstufen, zudem verstößt das Verkaufen von Ware, welche man selbst nicht besitzt, gegen die ebay-Grundsätze.
Aber warum sollte sich ebay für seine Grundsätze interessieren, ist ja deren Sache.
Den Bewertungen ist sein Vorgehen nicht zu entnehmen, kunde erhält ja die Ware und ist zufrieden.
Nun mögen einige sich fragen, wie dieses Geschäftsmodell denn bei Käufern, welche bereits Otto-Kunden sind, dann funktionieren soll.
Hierzu bedienen sich solche Verkäufer i.A. eines kleinen Tricks, welcher ein Fehler im System von hermes ausnutzt.
Es wird ein neuer Otto-Account auf Vor- und Nachname des Empfängers erstellt, aber nicht mit seiner Adresse, diese wird beliebig gewählt ( innerhalb Deutschlands)
Otto versendet stets mit Hermes, der Vk ruft nun mit der Sendungsnummer die Sendungsverfolgung auf und läasst das Paket an einen Paketshop umleiten.
So umgeleitete Pakete zeigen auf dem Versandetikeett lediglich nur Vor- und Nachname des Empfängers und nicht seine ( falsch angegebene) Adresse.
So kann der Paketshopbetreiber die Identität nicht vollständig überprüfen und gleicht lediglich Vor- und Nachnamen ab.
Zur "Sicherheit" kontaktiert der vk auf ebay den Käufer, dass sein Paket im Paketshop bereitliegt.
In einem solchen Fall läge dann aber nicht unbedingt Identitötsdiebstahl als Tatvorwurf vor, sondern nur Datenmissbrauch (+ Erschleichen von Leistungen, aber das muss otto als Geschädigter selbst entscheiden)
Ob die bei ebay hinterlegten Adressdaten korrekt sind, ist ungewiss, daher wäre eine Anzeige gegen diese Person ( sofern nicht frei erfunden) riskant, möchte niemand falschen Beschuldigen.
Anzeige gegen unbekannt- komplett unnütz.
Ich könnte den ebay-Nutzernamen und die Paypal-adresse angeben, selbstverständlich wird die Anzeige eh eingestellt.
Es sei denn, die Vorwürfe häuften sich, weiß niemand.
Zivilrechtlich sehe ich keinen sinnvollen Ansatz, da man Identitätsdiebstahl selbt doch kaum als entstandenen Schaden beziffern können wird.
Ich habe auf ebay bei einem "Privatverkäufer" einen Artikel neu gekauft und erhielt nach Kauf von ihm die Auskunft, er habe noch otto-Gutscheine einzulösen, weshalb das Paket von otto selbst verschickt würde.
Ich bin mal wohlwollend von einer wahrheitsgemäßen Aussage ausgegangen, also dass er seinen otto-Gutschein in seinem otto-account anwendet und meine Adresse nur als abweichende Lieferadresse dort angegeben hat.
Das Paket mit der Ware habe ich erhalten, wie erwartet von Absender "otto", ging auch aus der Sendungsverfolgung so hervor.
Ich habe dann jedoch ein Willkommensschreiben von otto erhalten, womit mein schwacher Verdacht leider doch bestätigt wurde:
Der Vk erstellte mit meiner Identität einen Account bei otto, um so den "Neukundenbonus" von 15€ + kostenfreier Versand+ 5% Rabatt abzugreifen.
Die Ware, welche er bei ebay verkauft ( aktuelle Videospiele, Playstation 5 Zubehör) ist (zum Zeitpunkt des Verkaufs zmdst. ) äußerst wertstabil und lässt sich stets für den knappen Neupreis verkaufen.
So verwirkte er den otto-Gutschein, welcher eigtl. mir zugestanden hätte und streicht sich den Gewinn ( abzgl. Ebay/paypal-Gebühren) ein.
Ein Blick auf seine "beendeten Angebote" offenbart einem dann die Häufigkeit, (zig-Mal innerhalb einiger Tage) mit welcher er neue Artkel dieser Produktkategorie innerhalb kürzester Zeit verkauft. Es liegt also nahe, dass sich diese Methode hier als sein Geschäftsmodell etabliert hat, aber das ist natürlich nicht bewiesen.
Otto kontaktiert, den Fall geschildert und Konto löschen lassen, wirklich nachgegangen wird dem wohl nicht, bezahlt hat er otto per paypal, theoretisch könnte der paypal account also unverifiziert und mit falscher Identität erstellt worden sein.
Die Methodik ist bekannt, bei mydealz existiert ein Eintrag von Beginn 2020, angehen möchte offenbar niemand das Problem.
Otto könnte ja ein Bestätigungsschreiben vorausschicken ( z.B. per Einschreiben), womit der Neue Account erst bestätigt werden muss oder aber zmdst. der "otto-Neukunde" mal von "seiner"Anmeldung erfährt.
Ebay interessiert es auch nicht wirklich, massenhaft Neuware in höherer Stückzahl müsste sein Konto eigtl. als Gewerblich einstufen, zudem verstößt das Verkaufen von Ware, welche man selbst nicht besitzt, gegen die ebay-Grundsätze.
Aber warum sollte sich ebay für seine Grundsätze interessieren, ist ja deren Sache.
Den Bewertungen ist sein Vorgehen nicht zu entnehmen, kunde erhält ja die Ware und ist zufrieden.
Nun mögen einige sich fragen, wie dieses Geschäftsmodell denn bei Käufern, welche bereits Otto-Kunden sind, dann funktionieren soll.
Hierzu bedienen sich solche Verkäufer i.A. eines kleinen Tricks, welcher ein Fehler im System von hermes ausnutzt.
Es wird ein neuer Otto-Account auf Vor- und Nachname des Empfängers erstellt, aber nicht mit seiner Adresse, diese wird beliebig gewählt ( innerhalb Deutschlands)
Otto versendet stets mit Hermes, der Vk ruft nun mit der Sendungsnummer die Sendungsverfolgung auf und läasst das Paket an einen Paketshop umleiten.
So umgeleitete Pakete zeigen auf dem Versandetikeett lediglich nur Vor- und Nachname des Empfängers und nicht seine ( falsch angegebene) Adresse.
So kann der Paketshopbetreiber die Identität nicht vollständig überprüfen und gleicht lediglich Vor- und Nachnamen ab.
Zur "Sicherheit" kontaktiert der vk auf ebay den Käufer, dass sein Paket im Paketshop bereitliegt.
In einem solchen Fall läge dann aber nicht unbedingt Identitötsdiebstahl als Tatvorwurf vor, sondern nur Datenmissbrauch (+ Erschleichen von Leistungen, aber das muss otto als Geschädigter selbst entscheiden)
Ob die bei ebay hinterlegten Adressdaten korrekt sind, ist ungewiss, daher wäre eine Anzeige gegen diese Person ( sofern nicht frei erfunden) riskant, möchte niemand falschen Beschuldigen.
Anzeige gegen unbekannt- komplett unnütz.
Ich könnte den ebay-Nutzernamen und die Paypal-adresse angeben, selbstverständlich wird die Anzeige eh eingestellt.
Es sei denn, die Vorwürfe häuften sich, weiß niemand.
Zivilrechtlich sehe ich keinen sinnvollen Ansatz, da man Identitätsdiebstahl selbt doch kaum als entstandenen Schaden beziffern können wird.