ebay verkäufer verlangt positive bewertung vor der rücknahme

skyforce

Ensign
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hallo zusammen,

ich habe vor ein paar tagen eine funkmaus bei ebay bestellt. leider habe ich die versandkosten in höhe von 10 € übersehen. deswegen wollte ich die transaktion abbrechen.

ich habe dem verkäufer anschließend einen widerruf per email geschickt und um eine stornierung gebeten. als antwort verlangt er von mir, dass ich eine 5-sterne bewertung abgeben soll, erst dann storniert er die bestellung.

da er ein gewerblicher verkäufer war, dachte ich, dass ein 14 tägiges widerrufsrecht immer möglich ist. ich habe mich dann 4 tage lang nich gemeldet, danch kam von ebay, das der artikel wegen nicht bezahlung gemeldet wurde. bei der artikelbeschreibung steht leider nichts vom 14-tage rückgaberecht

was soll ich jetzt tun? meiner meinung nach hat er meine positive bewertung nicht verdient!

mfg
skyforce
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer Unternehmer ist und du Verbraucher, dann gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz und nach diesen gilt das Widerrufsrecht bedingungslos.
 
Noch ne Mail schicken, diesmal nicht "stornieren", sondern "widerrufen". Kein Geld überweisen... Ende - mehr machst du nicht. Sollte er sich querstellen, negativ bewerten. Sollte er dir eine Maus schicken, Annahme verweigern.
 
Doc Foster schrieb:
Wenn der Verkäufer Unternehmer ist und du Verbraucher, dann gelten die gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz und nach diesen gilt das Widerrufsrecht bedingungslos.

bei der artikelbeschreibung steht aber nix vom widerrufsrecht. Wenn ich den artikel gekauft hab, heißt das, dass ich mit allen einverstanden war?
 
In der Beschreibung muss davon auch nichts stehen, ist es ein gewerblicher Anbieter, so ist er an geltendes Recht gebunden, egal was er schreibt oder sagt.

Gib doch einfach mal nen Link zu der Auktion.
 
Benzer schrieb:
Noch ne Mail schicken, diesmal nicht "stornieren", sondern "widerrufen". Kein Geld überweisen... Ende - mehr machst du nicht. Sollte er sich querstellen, negativ bewerten. Sollte er dir eine Maus schicken, Annahme verweigern.

bei der 1.mail klar und deutlich geschrieben, dass ich von meinem widerrufsrecht Gebrauch mache
 
Kannst du auf die Email von Ebay antworten? Falls ja mach das. Schreib nochmal den Verkäufer das du eben widerrufst. Auch Ebay solltest du das so melden, wieso du nicht bezahlst.

Zu der Bewertung, ich würde tatsächlich den guten dann mal bewerten, wenn er sich das wünscht. Allerdings so wie ich das für richtig halte.
 
naja im Endeffekt ist es doch gut, dass er einen Fall vor ebay aufgemacht hat. Jetzt kannst du dort angeben, dass du vom Kauf zurücktreten möchtest. -> Dies kann dann der Verkäufer annehmen oder auch nicht. -> Er kann dich allerdings nicht zwingen, dass du die Ware abnehmen musst. Wenn er dann die Rückabwicklung der Auktion annimmt, bekommt er seine Verkaufsgebühren von ebay erstattet und gut is.

Gruß Killa
 
kannst ja auch Ebay mal seinen "Erpressungsversuch" stecken... ;)
 
Für manche Mitbürger sehen diese deutsche Wörter doch alle gleich aus, ob nun Fernabsatz oder Fernabsatzgesetz macht da keinen Unterschied.
 
Streng genommen beginnen die 14 Tage Widerruf ja erst mit der Ankunft der Ware bei dir. Das heißt, im Grunde mußt du erst mal die Ware haben, damit du Prüfen kannst ob Sie dir gefällt. Und dann kannst du erst den Kauf Widerrufen. Wobei du dann bei Waren unter 40 Euro das Rückporto zahlen mußt.

Das die meisten Händler auch nicht angenommene Ware problemlos zurück nehmen liegt nur daran, weil Sie so sicher sind das Inhalt und auch die Verpackung noch zu 100% in Ordnung ist. Was durch das erlaubte Prüfen nicht immer so ist.
 
Soweit ich weiß, muss der Kunde deutlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden. Finde allerdings die Seite nicht mehr, wo ich das gelesen hatte.
Sollte das bei dir nicht der Fall sein, kann es jetzt durchaus sein, dass du nun sehr gut da stehst.

Vielleicht weiß jemand anderes Genauers?
 
Wenn dort nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, dann heißt dies nur das man auch noch nach den 14 Tagen ohne weiteres widerrufen kann. Sogar noch nach einem Jahr. Ob es Theoretisch auch noch bis 30 Jahre geht weiß ich allerdings nicht. Denn die 14 Tage fangen frühstens erst mit der Mitteilung aufs Widerrufsrecht an zu laufen.

Das heißt, wenn es zumindest schriftlich im Paket liegt, dann reicht dies aus. Zumindest zwischen Kunde und Verkäufer. Allerdings die Konkurrenz hat das Recht Ihm ab zu mahnen. Und das geht ja Bekanntermaßen sehr ins Geld.

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Indako schrieb:
Streng genommen beginnen die 14 Tage Widerruf ja erst mit der Ankunft der Ware bei dir. Das heißt, im Grunde mußt du erst mal die Ware haben, damit du Prüfen kannst ob Sie dir gefällt. Und dann kannst du erst den Kauf Widerrufen. Wobei du dann bei Waren unter 40 Euro das Rückporto zahlen mußt.

Das die meisten Händler auch nicht angenommene Ware problemlos zurück nehmen liegt nur daran, weil Sie so sicher sind das Inhalt und auch die Verpackung noch zu 100% in Ordnung ist. Was durch das erlaubte Prüfen nicht immer so ist.

Das ist Quatsch, selbstverständlich kann der Vertrag auch schon vor Erhalt der Ware widerrufen werden.
 
Anno™ schrieb:
Soweit ich weiß, muss der Kunde deutlich auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.

Von was du sprichst ist die Widerufsbelehrung und ja der Händler muss die dem Kunden zeigen/hinweisen etc.
Es muss eine Widerufsbelehrung stattgefunden haben
 
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