Ebay: Verkäufer will Artikel nicht mehr verkaufen

P

#PITA

Gast
Ich würde hierzu mal gerne eure Meinung hören;

ich habe gestern für 80€ ein Sofa eines Namhaften Herstellers in neuwertigem Zustand bei Ebay ersteigert. Das Sofa ist klar einige 100€ mehr wert. Kurz vor Auktionsende hatte ich den VK angeschrieben und nach den Maßen gefragt welche er mir auch direkt mitteilte. Nach Auktionschluss hat er mich angeschrieben dass er es für seine Mutter, eine ältere Frau, eingestellt hatte und sie es in der Zwischenzeit anderweitig verkauft hat und er es schon versucht hat zu löschen das aber nicht ging. Nachdem ich ihm darauf hin zurückgeschrieben hatte dass seine Geschichte sehr komisch finde und auf Herausgabe, gleichwertigen Ersatz oder eine Ausgleichszahlung bestehe kam nur er kann es ja nicht herzaubern und ich soll ihn jetzt nicht erpressen. Außerdem hat er ja den Namen des Herstellers falsch geschrieben (Schilling statt Schillig) womit er viel weniger erzielt hat als mit dem richtigen Namen.

Wie wäre eure Vorgehensweise bzw. euer nächster Schritt?

Die Differenz zwischen meinem erfolgreichen Gebot und dem aktuellen Marktwert liegt bei 400-500€. Da möchte ich ungern einfach nichts tun.

Gruß
 
Zu dem Sachverhalt gibt es genug einschlägige Urteile.
 
Viel klarer: Gar nix machen !!!

Lohnt nicht, den Rechtsweg zu beschreiten, entstehen vergleichsweise erhebliche Kosten bei vergleichweise erheblichem Erfolgsrisiko !

So was sollte man sich nicht antun !

Einfach auf Konto doch keine Glück bzw. Pech gehabt umbuchen bzw. Wie gewonnen so zerronnen !

:eek::eek::eek::eek:
 
@ kisser

Unsinn ! Es lohnt sich wirklich nicht !

Da ist schon das Problem, wen ich dann wo zu verklagen hätte ! Gerichtsstand würde der Wohnsitz des Beklagten sein; man müsste also ggfls. über Korrespondenzanwälte tätig werden, die sich alle natürlich nach nix anderem sehnen, als so eine "Lappalie" mit geringen Gbührensätzen irgendwo vor Gericht zu bringen !

Dann würde der Ärger aber erst anfangen: Der Kläger müsste ggfls. mit einem Rechtsgutachten beweisen, was der tatsächliche Wert des ersteigerten Gegenstandes war ! Wie will er das machen ?

Das Sofa ist ja offensichtlich schon weiterverkauft; aber auch falls nicht, er hätte keine Verfügungsgewalt; müsste es erst herausklagen usw. usw. usw. - mit welcher Erfolgsaussicht, wenn der Gegenstand gar nicht mehr existiert ???? Gleich Null !!!

Und für was diesen ganzen sinnlosen Aufwand treiben ?

Selbst wenn es möglich wäre, tatsächlich Schadenersatz einzuklagen ? Wer will denn wissen, dass der dann auch der Schätzung des TE in Höhe von 400 bis 500 Euronen entspräche ? Könnte auch sehr viel tiefer liegen, da es sich ja um einen gebrauchten Gegenstand handelt !

Und schließlich kann der Verkäufer den geschlossen Vertrag, so wie es aussieht, erfolgreich wegen Irrtums anfechten ! (§ 119 BGB)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich stimme dir da ja ganz zu. Mein Posting war ja auch nicht ernst gemeint, wie man evtl. an dem Smiley sieht.

Hier wird ja oft auf solche Verkäufer geschimpft, aber unabhängig von der Rechtslage halte ich es für moralisch doch fragwürdig, aus den offensichtlichen Fehlern anderer Kapital schlagen zu wollen.

Aber das muss jeder für sich entscheiden.
 
@ Idon

Es könnte ein Erklärungsirrtum vorliegen, falls der TE das Sofa bei Ebay angeboten hätte, ohne zu wissen, dass die Mutter dasselbe in der Zwischenzeit bereits verkauft hatte und dieses natürlich nicht angeboten hätte, wenn ihm diese Tatsache bewußt gewesen wäre. !

kisser schrieb:
.... unabhängig von der Rechtslage halte ich es für moralisch doch fragwürdig, aus den offensichtlichen Fehlern anderer Kapital schlagen zu wollen.

Ja klar, die Frage ist natürlich schwer zu beantworten, ob es stimmt, dass der TE nicht wusste, dass das Sofa von seiner Mutter vekauft wurde, während das Angebot auf Ebay noch lief. Wenn er das gewußt hat, dann hat er sich sicherlich falsch verhalten und man kann ihn dann ja auch mit entsprechend negativer Bewertung abstrafen.

Natürlich hätte er sich entsprechend schadenersatzpflichtig gemacht und man kann ja zumindest Schadenersatz mal von ihm anfordern und im Verweigerungsfall gerichtliche Schritte androhen. Aber - wie gesagt - gerichtlich Schritte einzuleiten, würde den Aufwand nicht lohnen. Und selbst wenn man durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt wäre, machte es keinen Sinn, wegen so etwas seinen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, denn die Versicherungen reagieren auch meist schnell mit Kündigung, wenn man für solche Fälle Kosten verursacht; die Versicherung sollte man sich wirklich dafür aufsparen, dass man sie mal für eine wirklich wichtig Sache brauchen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Typ macht das nicht zum ersten Mal. Die Sache nicht zu verfolgen wäre moralisch falsch. Denn dann macht er genau das beim nächsten Verkauf. In jedem Fall darf man ihn mindestens negativ bewerten.
 
Woher Du weißt, dass "der Typ" das nicht zum ersten Mal macht, erschließt sich mir aus dem bisherigen Thread-Verlauf nicht. Falls das aber doch zutrifft, wäre es natürlich ein Fall, den man Ebay melden sollte, damit die den Kameraden sperren !

Klingt aber insgesamt auch nicht plausibel: Warum sollte man einen Gegenstand erst zum Verkauf einstellen und ihn dann trotzdem regelmässig währendessen freihändig verkaufen ? So etwas passiert doch wohl eher unbeabsichtigt und durch Zufall !
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
So etwas passiert doch wohl eher unbeabsichtigt und durch Zufall !

Es sei denn, man fährt grundsätzlich immer mehrgleisig und verkauft dann an den Höchstbietenden, egal ob auf der Plattform oder woanders.
Die Regeln bei uns hier im Marktplatz existieren ja auch nicht ohne Grund z.B.
 
de la Cruz schrieb:
Klint aber insgesamt auch nicht plausibel: Warum sollte man einen Gegenstand erst zum Verkauf einstellen und ihn dann trotzdem regelmässig währendessen freihändig verkaufen ? So etwas passiert doch wohl eher unbeabsichtigt und durch Zufall !
Er hat für das Sofa wesentlich weniger bekommen, als er sich erhofft hatte, war zu doof/geizig, einen Mindestpreis festzulegen und versucht sich jetzt rauszuwinden. Das klingt für mich sehr plausibel.
 
OK, da hast Du Recht - man muss das mit dem freihändigen Verkauf ja nicht für bare Münze nehmen; allerdings waren meine Feststellungen ob natürlich unter der Annahme gemacht, dass dies stimmte.
 
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