Ebay, Ware kaputt. Frage zu Versandkosten

Buttkiss

Commander
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Feb. 2008
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Guten Abend.

Ich hab bei ebay eine alte Kaffeemühle ersteigert, für die Wand aus Porzellan. Der private Verkäufer hat das Ding in einen kleinen Schuhkarton gepackt, links und rechts ein Fetzen Papier und dann los. Die Mühle war natürlich zerbrochen als sie hier ankam -> Transportschaden. Ich habe dem Verkäufer das mitgeteilt und ihm Fotos geschickt. Der Verkäufer hat den Schaden bei Hermes reklamiert und bekommt nun den Kaufpreis erstattet, nicht aber die Versandkosten. Er will mir nun eben auch nur den Kaufpreis erstatten, er schreibt:
...und Kaufpreis xxxxx € überweise ich Ihnen, den Versnand nicht da ich ja
sen Satz reingeschrieben habe:
Dies ist eine Privatauktion, deshalb keine Garantie und kein Rückgaberecht.
in der Auktion bin ja Privatverkäufer
ich hab mal ein paar Satzzeichen gesetzt....

Wie verhält sich das, ich hab nichts konkretes gefunden. Ich meine aber das es für den Käufer so ausgehen soll, als ob der Verkauf nie stattgefunden hätte.
Bezahlt wurde per Überweisung.

Buttkiss
 
Meine Meinung:
Da Hermes die Leistung nicht erbracht hat, müssen die auch für Ihre Versandkosten einstehen. Die solltest Du also ersetzt bekommen.

Der oft übliche Aufschlag wegen Karton und Wegegeld..., den muß wohl der Verkäufer tragen denn er war dein Vertragspartner und hat die Leistung nicht erbracht. Das hat mit Sachmängelhaftung nichts zu tun.

Letztendlich ist er schadenersatzpflichtig, strenggenommen hast Du Anspruch auf das Schnäppchen und der Verkäufer muß Ersatz liefern oder kostenfrei rückabwickeln.
Ergänzung ()

Aber letztendlich, was willst Du machen? Wegen 6€ klagen?
 
nicht ganz einfach.

Bei Privatkauf liegt das Versandrisiko bei dir.
wenn Hermes den Schaden bezahlt, dann sind sie der Meinung das es ihre Schuld war, der VK ist also fein raus.
Du müsstest also über den VK mit Hermes Streiten, denn du bist nicht Vertragspartner mit Hermes --> Vergiss es!
 
@ Florian, es kommt aber auch da auf die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich des Versandes an. Aber du hast schon recht wenn nichts vereinbart ist gilt deine Aussage. Wenn der Verkäufer Nachweisen kann das er die Ware Ordnungsgemäß und nicht Defekt verschickt ist, ist der wohl aus der Sache raus. Du könntest natürlich Negativ bewerten, aber Fair wäre es nicht.
 
Wenn ein Transportschaden vorliegt stellt der Versender den Antrag auf Entschädigung, also von Versandrisiko beim Käufer kann keine Rede sein.
Ich hab das hier gefunden (Quelle ebay.de/rechtsportal)
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss Ihnen der Verkäufer auch die ursprünglichen Hinsendekosten erstatten. Dies gilt jedenfalls, wenn Sie den Vertrag komplett widerrufen.

Edit: Eine negative Bewertung wäre nicht so unfair. Bei der Verpackung war es praktisch ausgeschlossen das der Artikel den Transport übersteht.
 
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Buttkiss schrieb:
Wenn ein Transportschaden vorliegt stellt der Versender den Antrag auf Entschädigung, also von Versandrisiko beim Käufer kann keine Rede sein.
quatsch
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

bei transportschäden bei privatgeschäften muss sich der käufer beim transporteur melden. hier spekuliere ich mal auf unwissenheit beim verkäufer, weswegen dieser sich dort gemeldet hat. aber gut, das ist jetzt rum.

der verkäufer muss nur nachweisen, dass er die ware ordentlich versendet hat - was er nicht getan hat und auch nicht strittig ist. klär das also mit hermes bzw. (da die "falsche" seite schon aktiv geworden ist) lass den vk das klären und gut ists.
 
Verpackt der Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß, dann verletzt er eine vertragliche Nebenpflicht und ist grds. zum Schadensersatz verpflichtet.

Es spielt also keine Rolle, was der Verkäufer nun mit dem Versender aushandelt, er schuldet als Schadensersatz durchaus den bezahlten Kaufpreis + Versandkosten.
 
@ Heretic Novalis
hmm, ich seh nicht was der Link mit meinem Fall zu tun hat, keiner der Punkte ist erfüllt....

Ich hab nur noch die Aussage gefunden das prinzipiell beide Parteien einen Antrag auf Schadenersatz stellen können. Mich wundert nur das Hermes anscheinend nicht die Versandkosten erstattet. Wenn sie schon zahlen müssten sie doch eigentlich alles erstatten.
Nun , geklärt mit Hermes hat er es ja bereits. Im Endeffekt trifft mich am wenigsten Schuld und doch soll ich dafür zahlen.
Der Satz das er mir keine Versandkosten erstatten will da er als Privatverkäufer eine Rücknahme ausgeschlossen hat ist Quatsch oder? Jedenfalls erschließt sich mir da kein Zusammenhang.

Edit: Wie auch immer, nach einer klärenden Mail bekomme ich nun den Kaufpreis + Versandkosten vom Verkäufer erstattet.
 
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