Hallo Leute,
ich habe momentan einige Probleme mit eBay.
Folgendes ist passiert:
Ein eingestelltes PC-Spiel von mir wurde auf eBay für 1€ versteigert, der Gesamtbetrag belief sich dann auf 2,95€ mit Versand. Als Versandart hatte ich Deutsche Post Sonstiger Versand ausgewählt und in der Auktion angegeben.
Der (Groß-)Brief wurde von mir einen Tag nach Auktionsende verschickt. Der Käufer öffnete dann etwa 1 Woche nach Auktionsende bei eBay einen Fall wegen eines nichtgelieferten Artikels, ohne sich mit mir vorher in Verbindung zu setzen, um eine Lösung des Problems auszuhandeln, was seitens eBay eigentlich auch so vorgesehen ist. Ich schrieb den Verkäufer danach zwar noch an, um mit ihm vielleicht doch noch eine Lösung zu erzielen, dieser reagierte jedoch nur beleidigend und drohte mit Polizei und Anwalt (wegen 2,95€!).
Danach wurde der Fall an eBay übergeben, ich wurde in einer Mail aufgefordert eBay die Sendungsnummer des verschickten Artikels zukommen zu lassen.
Ich erhielt für die Briefsendung bei der Post aber logischerweise nur einen Rechnungsbeleg, keine Sendungsnummer wie das bei Paketsendungen der Fall ist.
Das teilte ich eBay auch so mit, schickte jedoch trotzdem den Rechnungsbeleg, da stand wenigstens das Datum drauf.
eBay schloss dann wenige Tage darauf den Fall mit der Begründung, dass ich keine Sendungsnummer vorgelegt hätte. Mein Einspruch wurde kommentarlos abgelehnt, alle anderen Kontaktversuche werden seitdem von eBay ignoriert.
Meine Frage an euch: Das ist doch alles nicht rechtens, oder? Wie soll ich bei einem ausgewiesenen Briefversand eine Sendungsnummer vorlegen? Bei unversichertem Versand (dazu bin ich noch Privatverkäufer) trägt doch immer der Käufer die Haftung.
Mittlerweile hat sich eBay die nächste Dreistheit erlaubt:
Einen Artikel, der zufällig ebenfalls von mir für 2,95€ versteigert wurde, wird seit 2 Wochen von eBay nicht an mich ausgezahlt.
Auf Nachfrage wann denn endlich ausgezahlt wird, erhielt ich die kurze Antwort, dass eBay das Geld einbehält, da der Antrag auf Käuferschutz gegen mich entschieden wurde.
Ich finde das ganze eine Frechheit und würde von euch gerne wissen, ob das immer so bei eBay abläuft.
Mir ist auch bewusst, dass es sich hier nur um einen Betrag von 2,95€ handelt, aber sollte dies bei eBay der Regelfall sein und auch wirklich so gewollt sein, dann ist das für mich ein Grund eBay in Zkunft zu meiden.
Gruß
Sapience
ich habe momentan einige Probleme mit eBay.
Folgendes ist passiert:
Ein eingestelltes PC-Spiel von mir wurde auf eBay für 1€ versteigert, der Gesamtbetrag belief sich dann auf 2,95€ mit Versand. Als Versandart hatte ich Deutsche Post Sonstiger Versand ausgewählt und in der Auktion angegeben.
Der (Groß-)Brief wurde von mir einen Tag nach Auktionsende verschickt. Der Käufer öffnete dann etwa 1 Woche nach Auktionsende bei eBay einen Fall wegen eines nichtgelieferten Artikels, ohne sich mit mir vorher in Verbindung zu setzen, um eine Lösung des Problems auszuhandeln, was seitens eBay eigentlich auch so vorgesehen ist. Ich schrieb den Verkäufer danach zwar noch an, um mit ihm vielleicht doch noch eine Lösung zu erzielen, dieser reagierte jedoch nur beleidigend und drohte mit Polizei und Anwalt (wegen 2,95€!).
Danach wurde der Fall an eBay übergeben, ich wurde in einer Mail aufgefordert eBay die Sendungsnummer des verschickten Artikels zukommen zu lassen.
Ich erhielt für die Briefsendung bei der Post aber logischerweise nur einen Rechnungsbeleg, keine Sendungsnummer wie das bei Paketsendungen der Fall ist.
Das teilte ich eBay auch so mit, schickte jedoch trotzdem den Rechnungsbeleg, da stand wenigstens das Datum drauf.
eBay schloss dann wenige Tage darauf den Fall mit der Begründung, dass ich keine Sendungsnummer vorgelegt hätte. Mein Einspruch wurde kommentarlos abgelehnt, alle anderen Kontaktversuche werden seitdem von eBay ignoriert.
Meine Frage an euch: Das ist doch alles nicht rechtens, oder? Wie soll ich bei einem ausgewiesenen Briefversand eine Sendungsnummer vorlegen? Bei unversichertem Versand (dazu bin ich noch Privatverkäufer) trägt doch immer der Käufer die Haftung.
Mittlerweile hat sich eBay die nächste Dreistheit erlaubt:
Einen Artikel, der zufällig ebenfalls von mir für 2,95€ versteigert wurde, wird seit 2 Wochen von eBay nicht an mich ausgezahlt.
Auf Nachfrage wann denn endlich ausgezahlt wird, erhielt ich die kurze Antwort, dass eBay das Geld einbehält, da der Antrag auf Käuferschutz gegen mich entschieden wurde.
Ich finde das ganze eine Frechheit und würde von euch gerne wissen, ob das immer so bei eBay abläuft.
Mir ist auch bewusst, dass es sich hier nur um einen Betrag von 2,95€ handelt, aber sollte dies bei eBay der Regelfall sein und auch wirklich so gewollt sein, dann ist das für mich ein Grund eBay in Zkunft zu meiden.
Gruß
Sapience