Ebayauktion vorzeitig beendet, Post vom Höchstbietendem bekommen

Fropper

Ensign
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Aug. 2008
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Vor ca 3 Monaten habe ich ein Smartphone bei Ebay eingestellt und die Auktion vorzeitig beendet nachdem bereits Gebote auf dieses abgegeben wurden, damit war die Sache damals für mich gegessen. Ich hatte mich vorher auf Ebay schlau gemacht und gelesen, dass dies problemlos möglich ist, wenn die Restzeit noch mehr als 12 Stunden beträgt.
http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#requirements

Gestern bekam ich überraschend Post per Einwurf-Einschreiben des damals Höchstbietenden mit der Forderung den Artikel an ihn zu dem diesem Zeitpunkt höchsten Gebot zu verkaufen oder ihm 75€ zu zahlen. In dem Brief erwähnt er direkt im ersten Satz, dass vorhergehende emails keine Klärung bringen konnten. Ich habe allerdings nie eine email von ihm bekommen, weder direkt an meine emailadresse noch über das Nachrichtensystems ebays.
Was soll ich jetzt machen?
Ich habe den zweiseitigen Brief mal hochgeladen
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh ha , da hat sich aber einer Mühe gegeben.
Ich wollt gerade raten einen Anwalt einzuschalten aber das steht auch im Brief.
Schon hart wie derjenige auf sein Recht besteht.
Kaufvertrag ist und bleibt nen Kaufvertrag, das Recht hat er.
 
Es sieht schlecht aus für dich...
Hier der § aus den ebay AGB wie ein Vertrag bei denen Zustande kommt:

§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter
1.
Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

Du hast das Angebot gemacht, er die Annahme und somit besteht ein wirksamer Kaufvertrag zwischen euch...und zwar über dem Preis wo du das Angebot beendet hast.
Wenn du es nicht abgibst setzt du dich evtl. Schadensersatzansprüchen usw aus...ob die wirksam bestehen sei mal dahingestellt aber du kannst Pech haben ;)
 
Ja das hört sich echt nicht gut an :/
Bei dem "geringen" geforderten Wert von 75€ lohnt sich halt nicht mal einen Anwalt einzuschalten, der kostet mich ja schon mindestens 100€ und im schlechtestens Falle zahl ich die 75€ dann trotzdem noch...

edit: @toomanyhumans: nein das Gerät besitze ich mittlerweile nicht mehr, zudem wäre es dann finanziell auch klüger die 75€ zu zahlen als ihm das Gerat für 275 zu überlassen.
 
Ich denke jeder Anwalt würde dir auch sagen das zu verkaufen weil ich nicht denke dass du nen gesetzlichen Grund hast das Angebot zu beenden ;) aber wer weiß vllt gibts was wo du nicht musst aber dafür brauchst du halt nen Anwalt...wie gesagt nicht abgeben setzt dich anderen möglichen Ansprüchen aus. Nichtleistung ist einer Pflichtverletzung gleichzusetzen, ob ihm nun ein Schaden entstanden ist dadurch weiß ich nicht ;)
 
Also dir bleiben wohl eh nur zwei Möglichkeiten, da er entschlossen scheint:

1: Handy an ihn verkaufen oder die 75€ zahlen.

2: Zum Anwalt gehen und abklären ob das so alles stimmt.

Eine andere Wahl wirst du nicht haben, da dir hier sowieso keiner eine bindende Rechtsberatung geben wird oder geben darf.

Gruß
 
Schaden entstanden ist ihm dadurch garantiert nicht, vor 3 Monaten gingen täglich sehr viele auktionen für den Artikel (auch mit startgebot von einem euro) zu ende. Da die Auktion aber bereits nichtmal 24h nach Beginn abgebrochen wurde ( Ich glaube es war eine 7-Tägige Auktion) und sich bis zum Auktionsende sowieso noch einige Gebote eingefunden hätten, konnte er auch nicht davon ausgehen, dass er es auch für diesen Preis hätte ersteigern können.
 
Tja vielleicht könntest du das bei einer gerichtlichen Einigung ja alles zur Geltung bringen...Ich bezweifle allerdings, dass es den psychischen und finanziellen Aufwand wert ist. ;)

Dumm gelaufen, ich würde ihm 75€ zahlen und das ganze vergessen. Nein, nicht als Lehrgeld verbuchen, vergessen und nie wieder dran denken! :D
 
Ich weiß zwar nicht, ob das wirklich etwas bringt, aber ich würde mir auf jeden Fall noch einmal die vorangegangenen E-Mails, die er dir angeblich geschickt hat, zukommen zu lassen. Immerhin argumentiert er, dass Du auf seine Anfragen nicht reagiert hast.
 
Das siehst du so. Ob er und ggfs. ein Gericht das auch so sieht ist eine andere Frage.
Er war Höchstbietender und nach seinen Angaben (und auch anderen Quellen im Netz) ist durch dein Zurückziehen der Auktion trotzdem ein Kaufvertrag zustande gekommen. Nun hätte er also mit dir einen Vertrag über sagen wir 275€. Bei den anderen Auktionen hätter er 400€ zahlen müssen. Da du nicht zu dem Preis lieferst hat er einen Schaden von 125€.
Nach meinem Verständnis würde der Schaden aber erst eintreten, wenn er dir nachweist das er nun ein Telefon für 400€ gekauft hat. Dann könnte er die 125€ von dir geltend machen.

Das ist aber nur mein Verständnis und sicher nicht rechtsbinden. Daher wird dir wie gesagt nur ein Anwalt helfen können. Es bringt alles nichts wenn du ihm schreibst das er aber keinen Schaden hat und er dann vor Gericht geht. Spätestens dann wirst du einen Anwalt brauchen. Daher läuft es auf die zwei oben genannten Möglichkeiten raus.

Gruß
 
Naja einfach so Geld fordern aus 280BGB kann er nicht 280 ist SCHADENSersatz und wenn er kein Schaden hat kriegt er auch nix aus 280...
Außerdem richtet sich der SChadensersatz doch hiernach
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes


(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.


Seine komische Rechnung verstehe ich nicht

@Über mir wo hat er denn nen Schaden?!
 
Ich würde mich ja schon dagegen sträuben ihm die 75€ zu überweisen.
Welches Recht hat er dazu? Gib doch einfach einen triftigen Grund an, indem du ihm klar machst, dass dir das Gerät beim einpacken herunter gefallen ist und dadurch so beschädigt wurde, dass du es als Gerät für den Müll ansahst...
 
Nach meinem Verständnis würde der Schaden aber erst eintreten, wenn er dir nachweist das er nun ein Telefon für 400€ gekauft hat. Dann könnte er die 125€ von dir geltend machen.

Wenn wirklich ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dann hat er hier einen Schaden von 125€!

Gruß
 
@ HC Yami das muss aber ER dann beweisen...das Vertreten der Pflichtverletzung wird ihm unterstellt und er muss beweisen dass er das nicht zu vertreten hat dass das Handy kaputt ist und weggeworfen...
@ Fr4g3r wieso das denn? Ein Schaden ist jede unfreiwillige Vermögenseinbuße, die hat er doch nicht weil er sein vermögen nicht eingebußt hat ;)
 
Ja ich werde ihn definitiv fragen ob er mir diese Emails nochmal zukommen lassen kann, da ich sie wohl ausversehen gelöscht haben muss. Ich glaub allerdings nicht das er mir einen Nachweiß zukommen lässt, dass er sich das Gerät dann letztenendes für die 400€ zugelegt hat.
 
@ChrizShaddiX

Doch, natürlich hat er Vermögen eingebüßt.

Er hat einen Kaufvertrag mit dir über 275€. Weil du aber den Vertrag nicht einhaltest musste er das Gerät wo anders für 400€ kaufen. Er hat also 125€ mehr ausgegeben als er durch den Vertrag mit dir müsste. Das ist ein finanzieller Schaden der ihm entstanden ist!

Wie ich aber schon gesagt habe hängt das davon ab das wirklich ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist und er nun schon das Handy wo anders für 400€ gekauft hat.
Wenn er das Handy nicht wo anders noch für 400€ gekauft hast, dann sieht das mit dem Schaden ggfs. anders aus.

Gruß
 
Achso der Kaufvertrag mit dem anderen, hatte das anders Verstanden.
Das wäre aber ein bisschen Krass, er müsste ja dazu drauf angewiesen sein genau das Handy für soviel mehr Geld zu kaufen...wieso sollte er denn drauf angewiesen sein?
 
Naja, drauf angewiesen zu sein ist ja relativ.
Wenn das vor 3 Monaten war, dann waren 400€ ein normaler Preis bei ebay.
Die 275€ wären da extrem günstig gewesen. Die sind ja nur zustande gekommen da er die Auktion abgebrochen hat. Alles steht und fällt also damit ob nun ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kam oder net. Und da haben beide wohl unterschiedliche Ansichten zu. Das werden wir nicht klären können.

Gruß
 
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