MopedHeinz
Banned
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- Okt. 2011
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Guten Tag
Kurzvers.
Ein Ebayverkäufer zieht ein Angebot vorzeitig zurück, ohne wichtigen Grund(Gründe)
Wie schaut es da im Erfolgsfall aus, wenn man vor Gericht geht und die Ware fordert?
Der Verkäufer will den 600 euro Monitor nicht für 30 euro herausgeben, eh klar.
Aber gibt es da nicht ein OLG-Urteil, wonach der Verkäufer zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert hatte, weil die Ware anderweitig verschnalzt wurde?
Bin gerade am Überlegen, ob ich nicht zum Advokaten marschiere. Bei Ebay haben sich Gebaren eingeschlichen, wie in einer Bananenrepublik. So nicht!
kurz: was kann man da fordern? Ich will nur Bares ( nur Interessehalber )
Kurzvers.
Ein Ebayverkäufer zieht ein Angebot vorzeitig zurück, ohne wichtigen Grund(Gründe)
Wie schaut es da im Erfolgsfall aus, wenn man vor Gericht geht und die Ware fordert?
Der Verkäufer will den 600 euro Monitor nicht für 30 euro herausgeben, eh klar.
Aber gibt es da nicht ein OLG-Urteil, wonach der Verkäufer zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert hatte, weil die Ware anderweitig verschnalzt wurde?
Bin gerade am Überlegen, ob ich nicht zum Advokaten marschiere. Bei Ebay haben sich Gebaren eingeschlichen, wie in einer Bananenrepublik. So nicht!
kurz: was kann man da fordern? Ich will nur Bares ( nur Interessehalber )