Ebayverkäufer zieht Angebot vorzeitig zurück

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MopedHeinz

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Guten Tag
Kurzvers.
Ein Ebayverkäufer zieht ein Angebot vorzeitig zurück, ohne wichtigen Grund(Gründe)
Wie schaut es da im Erfolgsfall aus, wenn man vor Gericht geht und die Ware fordert? :freak:
Der Verkäufer will den 600 euro Monitor nicht für 30 euro herausgeben, eh klar.

Aber gibt es da nicht ein OLG-Urteil, wonach der Verkäufer zu einer Schadensersatzzahlung verdonnert hatte, weil die Ware anderweitig verschnalzt wurde?
Bin gerade am Überlegen, ob ich nicht zum Advokaten marschiere. Bei Ebay haben sich Gebaren eingeschlichen, wie in einer Bananenrepublik. So nicht!

kurz: was kann man da fordern? Ich will nur Bares:D ( nur Interessehalber )
 
Herrje, muss man deswegen gleich nen Fass aufmachen. Auch sowas empfinde ich mittlerweile als Gebahren, wie in einer Bananenrepublik. Immer gleich Geld, Geld, Geld.

Wenn es dich schon interessiert, gehe zu einem Fachanwalt und viel Spaß.
 
Falls Du der aktuelle Höchstbietender warst, wo er die Auktion vorzeitig abgebrochen hat, kannst Du klagen und den Monitor für den Preis verlangen der aktuell vorhanden war bevor die Auktion beendet wurde.

Warst Du nicht der aktuell Höchstbietende bringt es Dir nichts.

So oder so muss man sich fragen ob es überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen. Die Gerichte haben eh schon genug zu tun und sind überlastet und denn kommt da noch so einer wie Du der sich aufregt bloß weil ein Verkäufer seinen Artikel vorzeitig beendet hat.
 
Yiasmat schrieb:
Falls Du der aktuelle Höchstbietender warst, wo er die Auktion vorzeitig abgebrochen hat, kannst Du klagen und den Monitor für den Preis verlangen der aktuell vorhanden war bevor die Auktion beendet wurde.

Warst Du nicht der aktuell Höchstbietende bringt es Dir nichts..
ich war der Höchstbietende....
geklagt wird da gar nix; da wird ein Vergleich gemacht, zweichen den Advokaten auf
Schadenersatz.
Wenn ich die 300 euro erhalte, kaufe ich mir den 27" aus Korea f. lau:D
( der Advokat ist schon informiert, per elektronischer Post )

Yiasmat schrieb:
F oder so muss man sich fragen ob es überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen. Die Gerichte haben eh schon genug zu tun und sind überlastet und denn kommt da noch so einer wie Du der sich aufregt bloß weil ein Verkäufer seinen Artikel vorzeitig beendet hat.

völlig falsche Denke; 1. sollte ebay die Regeln ändern oder 2. der Verkäufer sich im Klaren sein, was er da überhaupt mächelt ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !)
 
Ist doch lächerlich du musst ihn auch verstehen und außerdem muss man auf sowas gefasst sein wen man in Bananenkreisen wie der Bucht verkehrt. (Ich wollte das Wort Banane auch einbringen XD)
 
hier kannst du eine antwort auf deine frage finden.
 
MopedHeinz schrieb:
Wenn ich die 300 euro erhalte, kaufe ich mir den 27" aus Korea f. lau:D

Wie kommst du darauf, dass du Geld bekommst? Du bekommst den Artikel zu dem Preis, den du geboten hast.

Mal ganz davon abgesehen ist das, was du vorhast übrigens hochgradig asozial. Was, wenn dem Verkäufer der Monitor kaputt gegangen ist oder sowas? Dann müsste er für hunderte Euronen für dich einen Ersatz anschaffen. Das hatte hier im Forum schon mal ein Boardie und sowas ist ziemlich scheiße (ob er letzten Endes der Klage wirklich nachgeben musste weiß ich allerdings nicht).
 
Wenn man einen Artikel für einen € einstellt, muss man damit rechnen, dass er für einen € weg geht. (Punkt)
Fakt ist nunmal, dass der Reiz die Einstellgebühr durch einen niedrigen Startpreis niedrig zu halten, vorhanden ist.
Da der TO aber bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, mach ich hier mal zu.

@MopedHeinz
Falls du das Ergebnis dann hier preis geben möchtest für die Nachwelt (würde mich persönlich auch interessieren), dann PN mich kurz an, ich mach dann wieder auf. Genauso im Fall, dass jemand was ganz wichtiges Nachtragen muss. :D
 
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