Eigenes WLAN dem Vermieter zur Verfügung stellen

ALF221091

Ensign
Registriert
März 2008
Beiträge
144
Hallo,

Wir wohnen bei unserm Vermieter im Haus in der oberen Etage. Dieser hat sich nun einen (ziemlich alten) Rechner besorgt und hat uns gefragt ob er nicht unseren Internet Anschluss mitbenutzen kann.

Grundsätzlich spricht da meiner Meinung nach nicht viel dagegen, er will sich ja auch an den Kosten des Internettarifs beteiligen.

Mein größtes Problem bei Sache ist jetzt aber: Was wenn er, ob gewollt oder nicht, illegale Dinge runterlädt oder was weiß ich. Dann bin ich ja wahrscheinlich dran!? Weil der Anschluss ja auf meinen Namen läuft.

Gibt es eine Möglichkeit, dass zB seine IP-Adresse an eine Seine Person gebunden wird, obwohl der Anschluss über mich läuft?

Wir sind bei der Telekom und haben aktuell noch den Speedport W 921V.


Über jegliche Tipps, Meinungen usw wäre ich sehr Dankbar!
 
Das mit der Ip weiss ich nicht.

Aber mann kanns ja vielleicht vertraglich festhalten das jemand anderes auch diese Leitung benutzt etc...
 
Anzuraten wäre nach Möglichkeit auch die Einrichtung eines VLAN.
 
Hi,

grundsätzlich würde ich davon abraten. Du hast schon recht. Wenn euer Vermieter damit illegale Aktivitäten ausführt, dann wird man erstmal den Anschlussinhaber belangen, also dich. Du müsstest dann den Nachweis erbringen, dass du nicht an den Aktivitäten beteiligt warst.

Möchtest du dir wirklich diese Problematik antun? Ich würde es nicht wollen.
 
wichtig für mich wäre das mein Router dann Traffic Shaping beherrscht und mir nicht jemand anderes die Leitung blokiert .

Wie das mit der Haftung für illegale Aktivitäten ist nunja da gibts Rechtsanwälte für die sich auskennen .
 
Ich glaube das beste wäre wenn du den von ihm erzeugten Traffic überwachst (mit seinem Einverständnis, als Bedingung für die Nutzung).
Falls euch dann was reinflattert, gehst du die logs durch und kannst dann entsprechend Nachweisen ob er es war.

Sollte er sich damit nicht einverstanden geben musst du ihm dann entweder vertrauen, oder du lässt ihn halt nicht rein.

Stichwort hier wäre glaube ich die "Störerhaftung".
 
Grundsätzlich spricht da meiner Meinung nach nicht viel dagegen, er will sich ja auch an den Kosten des Internettarifs beteiligen.

Joar... im Zweifelsfall steht dein Name auf den lustigen Briefen von den lustigen Anwälten...

Kannst Ihm auch mal anbieten, dass er den Vertrag einfach übernimmt und ihr euch dann halt so wie von Ihm gewünscht das Internet teilt...

Dann steht im Zweifelsfall sein Name auf den lustigen Briefen...
 
Störerhaftung wäre es, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum Netzwerk verschafft - das wäre hier ja nicht gegeben.

Zuallererst solltest du mal in die AGB deines Providers schauen, da ist das Teilen eines Internetanschlusses meist nicht erlaubt.
Wenn du eh ein komisches Gefühl hast, ist hier fertig. ;-)

Ansonsten spann für deinen Nachbarn/Vermieter ein 2 WLAN auf, wenn dein Router das beherrscht, denn dann sind auch eure WLAN-Devices von einander getrennt. Ansonsten könnte der Nachbar evtl. auf eure Geräte zugreifen (wäre mir wichtiger).

Über die Logs des Router und ggfs. erweiterte Software kannst du nachweisen, welche Verbindung zu welcher Ip in eurem(n) Netzwerk(en) ging, insofern bist du aus der Haftung raus. Du musst die Logs nur lange genug speichern, denn bis es zum Schreiben vom lieben Anwalt oder so kommt, kann er gern schon mal ein paar Monate (auch mal nen halbes Jahr) dauern.

Sag deinem Vermieter, dass du erwartest, dass er nichts Illegales über den Anschluss macht - sollte der 1. und wichtigste Schritt sein.
 
Und was spricht gegen einen schriftlichen Vertrag mit dem Vermieter?
Darin einfach festhalten, dass die Kosten geteilt und jeder für die Inhalte aus dem Internet selbst verantwortlich ist.
 
Alternative wäre ggf. ein günstiger UMTS-Tarif mit USB-Stick, wenn es sich um einen Anfänger handelt, der nicht viele Daten zieht.

Ansonsten stimme ich denen zu, die fremde Leute nicht im eigenen (W)LAN haben möchten. Ein separates Netz oder VLAN können die üblichen Geräte bzw. Firmwares nicht.
 
Mein größtes Problem bei Sache ist jetzt aber: Was wenn er, ob gewollt oder nicht, illegale Dinge runterlädt oder was weiß ich. Dann bin ich ja wahrscheinlich dran!? Weil der Anschluss ja auf meinen Namen läuft.

Korrekt, du bist Abschlussinhaber und bist dafür verantwortlich. Erst wenn du nachweisen kannst, wer das genau war (in Netzwerk nicht ohne komplettes Logging möglich ... und komplettes Logging ist eingriff in die Privatsphäre), kannst du von der Mitstörerhaftung befreit werden.

Wenn dein Router PPPoE Passthrough zulässt, du bei der Tkom bist, kannste dir nen 2. Mitbenutzersuffix holen, damit er sich dann über seinen Rechner einwählen kann. Damit bekommt er eine andere öffentliche IP, anhand der du nachweisen kannst, das du das nicht warst, da der mitbenutzersuffix bei der Telekom mit abgespeichert wird.

Virilian schrieb:
Störerhaftung wäre es, wenn sich jemand unbefugt Zugang zum Netzwerk verschafft - das wäre hier ja nicht gegeben.

Zuallererst solltest du mal in die AGB deines Providers schauen, da ist das Teilen eines Internetanschlusses meist nicht erlaubt.
Wenn du eh ein komisches Gefühl hast, ist hier fertig. ;-)

Ansonsten spann für deinen Nachbarn/Vermieter ein 2 WLAN auf, wenn dein Router das beherrscht, denn dann sind auch eure WLAN-Devices von einander getrennt. Ansonsten könnte der Nachbar evtl. auf eure Geräte zugreifen (wäre mir wichtiger).

Über die Logs des Router und ggfs. erweiterte Software kannst du nachweisen, welche Verbindung zu welcher Ip in eurem(n) Netzwerk(en) ging, insofern bist du aus der Haftung raus. Du musst die Logs nur lange genug speichern, denn bis es zum Schreiben vom lieben Anwalt oder so kommt, kann er gern schon mal ein paar Monate (auch mal nen halbes Jahr) dauern.

Sag deinem Vermieter, dass du erwartest, dass er nichts Illegales über den Anschluss macht - sollte der 1. und wichtigste Schritt sein.

nein, die Mitstörerhaftung gillt IMMER außer wenn du die oben beschriebenen Maßnahmen nicht erfüllst. Denn du hast 1 externe IP, was im Privaten Netzwerk ist, kannst du im normalfall nicht nachweisen. Selbst wenn du feste Addressen etc verwendest.
Und wie gesagt Logging ist Eingiff in die Privatsphäre, egal ob eingewilligt oder nicht.
 
Unabhängig von rechtlichen Belangen sehe ich bei einer solchen Gemeinschaftsanlage Stresspotential, wenn das WLAN eine Störung hat, der Nachbar das Internet benötigt und Du nicht für ihn erreichbar bist.

"Wenn ich Ihnen schon Geld fürs Internet gebe, dann kann ich auch Leistung verlangen...!"

Ich würde alleine schon aus diesem Grund davon absehen, mein WLAN mitbenutzen und dazu noch bezahlen zu lassen, zumal es sich hier auch noch um den Vermieter handelt, der im Zweifelsfall am längeren Hebel sitzt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

/edit
Gegen eine Starthlfe für den Vermeter, z.B. Unterstützung bei der Auswahl eines Tarifes und Auswahl geeigneter Technik inklusive Installation, ist natürlich nichts einzuwenden.
Das wäre Nachbarschaftshilfe auf meine Art. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo nochmal,

zuerst mal vielen Dank für die vielen und vor allem schnellen Antworten!!!

Je länger ich drüber nachdenke, umso weniger gefällt mir die Sache. Und wenn ich jetzt noch extra Hardware anschaffen muss, Router für 2 separate WLANs und Log Unterstützung usw. übersteigt der Aufwand und die Kosten ganz einfach den nutzen...

Werde ihm also jetzt Zugang zu meinem Netzwerk, zB für 2 Wochen, sodass er Zeit hat sich um einen eigenen Anschluss zu kümmern. Bei der Einrichtung usw. werde ich natürlich meine Hilfe anbieten.
 
mach aber trotzdem vorher nen schriftlichen Vertrag mit ihm, in dem du Regeln aufstellst, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Ist zwar rechtlich gesehen unzureichend, aber zumindest kannste was vorweisen, das du ihn belehrt hast.
 
Über einen für die Zeit erstellten Gastzugang kann er zumindest nicht in dein Netz rumstöbern und das können doch so einige Router.

Sorry zum Thema Störerhaftung/ Mitstörerhaftung. Dachte, die beiden Begriffe wären unterschiedlicher Definition; nach Recherche war das nicht korrekt.
 
Das gibt's eine sehr einfache Möglichkeit, erfordert aber ein anderes Gerät:
Du brauchst ein Modem, dass Dir aus DSL-Leitung Ethernet macht. Anschließend einen Switch dahintergeklemmt und 2 Router. Dafür brauchst Du noch eine 2te IP für den 2ten Router, die dann deinem Vermieter zugeordnet wird. Da muss der Betrieber -in dem Fall die T-Com mitspielen.
Ansonsten: Einen MiniServer mit Linux hernehmen, der auch Accespoint dient und die Verbindungen mitloggt ala Vorratsdatenspeicherung. Das geht mit 2 Zeilen IPTables...

Eine andere Möglichkeit Dich völlig abzusichern gibts ned...

MfG, Thomas
 
Du brauchst ein Modem, dass Dir aus DSL-Leitung Ethernet macht. Anschließend einen Switch dahintergeklemmt und 2 Router. Dafür brauchst Du noch eine 2te IP für den 2ten Router, die dann deinem Vermieter zugeordnet wird. Da muss der Betrieber -in dem Fall die T-Com mitspielen.

viel zu aufwändig :D Router mit zusätzlichen PPPoE Passthrough is viel einfacher und hat 3 Geräte weniger :D

Dafür brauchst Du noch eine 2te IP für den 2ten Router, die dann deinem Vermieter zugeordnet wird. Da muss der Betrieber -in dem Fall die T-Com mitspielen.

Mitbenutzersuffix ;) allerdings sind die Preise heftig !!!

Nr. Leistung ohne USt
EUR
mit USt
EUR
Leistungs-
Nr.
2.3 von Kunden mit dem Internet-Zugangstarif Surf DSL Flat oder mit dem Produkt Call &
Surf Basic (4.1), Call & Surf Basic (5.1), Call & Surf Comfort (4), Call & Surf Comfort (5),
Call & Surf Comfort VDSL, Call & Surf Comfort Plus (4), Call & Surf Comfort Plus VDSL,
Entertain Comfort (4), Entertain Comfort Plus (4) oder Entertain Premium (4)
2.3.1 Zugang über Analog-Modem/ISDN in Deutschland
2.3.1.1 Standardzugang, Nutzungspreis je angefangene Minute .................................................... 0,01344 0,0160 18035
2.3.1.2 bei B-Kanalbündelung, zusätzlicher Nutzungspreis für einen weiteren B-Kanal je angefangene
Minute ........................................................................................................................
0,01344
0,0160
180 36
2.3.2 Zugang über breitbandige Internet-Zugänge der Telekom, Nutzungspreis je angefangene
Minute
..................................................................................................................................
0,01344
0,0160
180 37

2.3.3 Zugang über GSM-Mobilfunknetze1), Nutzungspreis je angefangene Minute .................
Der Nutzungspreis wird bei Zugang aus dem Mobilfunknetz der Telekom mit der Zugangsnummer
+49 171 252 4122 nicht berechnet.
Bei Zugang über GSM-Mobilfunknetze fällt zusätzlich das Telefonentgelt des jeweiligen
Mobilfunkanbieters an.
0,01344 0,0160 18035
 
Zurück
Oben