Eine Frage zur rechnung

Saarboy72

Lieutenant
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Okt. 2007
Beiträge
545
Hallo ich habe über eBaye Ram verkauft. Da ist aber noch garantie drauf, und der käufer hat mich gefragt ob ich ihm noch die Rechnung zuschicken kann. Jetzt habe ich Angst das der Käufer mit den Daten von mir auf der Rechner unsin machen kann, Ist das möglich?

Kann ich ihm die Rechnung bedenkenlos zuschicken oder solte ich was schwerzen?
Die Rechnung ist von Hardaware versand.de
 
wieso sollte er, deine daten hat er doch von der überweisung eh. womit soll er da ncoh schindluder treiben? da passiert nix.
 
Ja da steht aber auf der Rechnung meine Kundennummer drauf
 
Und hast du das Paket ohne Absender verschick? Deine Adresse hat er doch schon.

Edit und hast du nicht ein PW?
 
Also wenn du Bei Ebay mit Rest-Garantie geworben hast müsstest du die Rechnung schon mitschicken... sonst hat er ja keine ^^
 
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein benötigt der Käufer zzgl. zur Rechnung noch eine Abtrittserklärung.
Verkaufe meine Sachen bei Ebay schon seit Jahren damit bisher ohne Probleme.
 

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Schlimm ist es nur, wenn der ursprüngliche Laden eine Übertragung der Garantie ausschließt :evillol:
Ist mittlerweile ziemlich häufig....
 
Ok dann schwärze ich die Kundennummer und weg damit.
Ich habe nicht mit der Garantie geworben bei eBaye, ich dachte ich hätte nur zwei Jahre.
Aber er meinte auf corsair gibt 10 Jahre Garantie.

Danke für die Infos.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Angry Angel
das kann der Laden nicht, wenn der neue Besitzer ne Abtrittserklärung hat können die diese Klausel gleich ins Klo kippen
 
@ TBMule

Bist Du Dir da sicher? Bei der Gewährleistung mag das ja sein, aber Garantie ist eine freiwillige Leistung und kann daher an Bedingungen geknüpft werden.
 
marcol1979 schrieb:
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein benötigt der Käufer zzgl. zur Rechnung noch eine Abtrittserklärung.
Verkaufe meine Sachen bei Ebay schon seit Jahren damit bisher ohne Probleme.

AngryAngel schrieb:
Schlimm ist es nur, wenn der ursprüngliche Laden eine Übertragung der Garantie ausschließt :evillol:
Ist mittlerweile ziemlich häufig....
super!
nur.. was hat das mit garantie zu tun? beides bezieht sich ausschliesslich auf die gesetzliche gewährleistungspflicht des händlers... aber hauptsache mal was gespammt -.-

@te
behalt dir ne kopie von der rechnung und schwärze auf dem original (welches du mitschickst) die kundennummer wenn du dich dann besser fühlst. die abtrittserklärung und die bedenken bzgl. des händlers kannst du getrost ignorieren. das hat mit garantie genau 0 zu tun und bringt noch weniger ;)

wie und ob du überhaupt die garantieansprüche weitergeben kannst, steht in den garantiebedingungen des herstellers. alles andere ist uninteressant. lass dir da keinen schwachsinn erzählen.
 
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