Einkommenssteuererklärung Gleitzone 2013

chalente

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Hallo Community,

da ich kein gescheites Forum zur Beantwortung meiner Frage finde, versuche ich es mal hier. Sollte jemand ein gutes Forum für solche steuerrechtlichen Fragen kennen, kann er mir das gerne empfehlen ! :)

Ich arbeite momentan in einem Einzelhandelsunternehmen und mein (monatlich schwankender) Verdienst liegt in der Gleitzone (450,1 € - 849,9 €). Das bedeutet ich muss einen ordentlichen Batzen Steuern bezahlen. Zunächst einmal interessiert mich die Frage, was ich vom Staat zurück bekommen könnte, wenn ich am Ende des Jahres eine Einkommenssteuererklärung (ESE) abgebe. Ein Bekannter riet mir an eine ESE anzufertigen, da ich angeblich alle staatlichen Abzüge erstattet bekomme, solange mein Jahresverdienst unter 8000 € bliebe.

Zunächst einmal interessiert mich, wieviel Steuern ich überhaupt für was gezahlt habe, da ich dem Unternehmen erst vertraue, wenn ich genau nachvollziehen kann, wie mein Nettolohn zu Stande kommt.

  1. Wie kann ich selbstständig meine Einkommenssteuer berechnen (bitte aktuelle und seriöse Quellen, ich habe bis jetzt nur widersprüchliches oder veraltetes gefunden)
  2. Darüber hinaus möchte ich wissen, was nötig ist, um durch eine ESE meine Gehaltsabzüge rückerstattet zu bekommen.
  3. Ist es möglich durch die ESE die gesamte Differenz zwischen Brutto und Nettolohn ausgezahlt zu bekommen, oder bleibt immer noch etwas beim Staat?

Ich hoffe jemand kann mir helfen, oder mir ein Tip geben, wo sich Leute befinden, die mir helfen ;)
 
Moin!

Als erstes würde ich an Deiner Stelle ins Gesetz gucken und zwar in den § 32a EStG (Einkommensteuergesetz)
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

Es gibt einen Grundfreibetrag von 8.130 €. Wenn Du unter dem bleibst, zahlst Du keine Einkommensteuern, d.h. wenn bei Dir Einkommensteuern (Lohnsteuer) einbehalten wird, kannst Du Dir das am Jahresende mit einer Steuererklärung zurückholen.

Einkommensteuer selbständig berechnen, wenn Du - was ich jetzt mal vermute - im Prinzip keine Ahnung von Steuern hast, geht kaum bis gar nicht. Die Formel dafür ist zwar relativ simpel und steht auch in § 32a EStG (Absatz 1). Grundlage ist aber das "zu versteuernde Einkommen". Das ist nicht Dein Bruttogehalt, sondern z.B. gehen da noch Werbungskosten runter, mindestens die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1000 € (§ 9a EStG). Außerdem spielen da noch einige andere Dinge rein und vielleicht hast Du ja auch noch andere Einkunftsquellen, die Du auch berücksichtigen müßtest?

Die gesamte Differenz zwischen Brutto- und Nettogehalt kannst Du Dir natürlich nicht durch eine Steuererklärung zurückholen. Zurückerstattet bekommst Du die vielleicht zuviel gezahlten Steuern. Aber vom Bruttolohn gehen ja nicht nur Steuern sondern auch Sozialvericherungsleistungen ab. Die gibt es nicht zurück.

Zu Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone kannst Du hier noch einiges nachlesen:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...FCF9870530455E90003B07?__blob=publicationFile

Generell würde ich Dir empfehlen, einmal die Software Wiso Steuer zu kaufen. Kostet etwa 30 € und hilft auch dem Laien sehr gut durch den Steuerdschungel. Das Geld ist die Software definitiv wert.

Helfen kann Dir auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Da müsstest Du Mitglied werden, aber das ist für relativ kleines Geld möglich.
 
Ok, die Quellen haben mir geholfen. Ich weiß nun, das ich mich in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinde. Leider ist dies nicht in meinem Interesse, da ich mit vertraglich festgelegtem Lohn von 466 € so knapp in der Gleitzone bin, das ich mit zwei Stunden Arbeit weniger in der Woche mehr Nettogehalt verdienen würde -.-

Die Frage, wie hoch der Prozentsatz meiner Lohnsteuerabgaben ist, da dies ja der einzige Betrag ist, den ich mit Hilfe einer Einkommenssteuererklärung zurückerstattet bekommen kann, ist leider immernoch unbeantwortet.
In der von dir verlinkten .pdf-Datei sind keine Beispiele zur Berechnung der Steuerabgaben aufgeführt, die sich auf Erwerbstätige in der Gleitzone beziehen! Dort wird auf einen Gleitzonenrechner der deutschen Rentenversicherung verwiesen (S. 76*), der leider auf der Internetseite fehlt^^ Ich kann ihn jedenfalls nicht finden.

http://www.deutsche-rentenversicher...uefdienst/03_gleitzone/gleitzonenrechner.html

*Der in der .pdf aufgeführte Link funktioniert nicht, ich bin durch eigenrecherche auf die richtige URL (s.o.) gekommen.
 
Schau dir doch deine Lohnabrechnungen mal genau an, ich verwette mein linkes Ei dass dir nicht ein Cent Lohnsteuer sondern lediglich Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
 
@Melvin

Soweit ich es in Errinnerung habe, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Lohnsteuer präventiv abzuziehen, weil er nicht davon ausgehen kann, dass der Arbeitnehmer nicht noch andere Einkommensquellen hat(außer vertraglich explizit ausgeschlossen).
 
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Selbst bei 900 € Monatsbrutto findet bei Lohnsteuerklasse I noch kein Steuerabzug statt, weil das zu versteuernde Einkommen aufs Jahr hochgerechnet unterhalb des steuerfreien Freibetrags liegt. Beachten: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als das Jahresbrutto, da noch allerhand Pauschbeträge und ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
erstmal in die Lohnabrechnung gucken. Es kann aber wirklich der Fall eintreten, dass wenn du ganz knapp über 450€ landest, du mehr Sozialabgaben zahlst und du somit am Ende mit weniger nach Hause gehst, als wenn du nur 440€ verdienen würdest.

Entscheidender Vorteil einer Gleitzonenbeschäftigung ggü einem 450€ Job kann(!) sein, dass du über den auch krankenversichert bist (was natürlich zu höheren Sozialabgaben führt ggü 450€...), wenn du nicht anderweitig krankenversichert bist (studentisch, Familienversicherung o.ä.).

Wie hier schon richtig angemerkt, Lohnsteuer wirst du nahezu komplett zurückbekommen, wenn du sonst keine weiteren Einnahmen hast. Mehr kann dir hier aber keiner sagen, wir wissen deine sonstigen Einnahmen sowie deinen Krankenversicherungsstatus überhaupt nicht.

Die anderen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, ggf. Kranken&Pflegeversicherung) bekommst du aber nicht zurückerstattet. Du bekommst lediglich die Einkommensteuer und ggf. als Sonderausgabe auch die Kirchensteuer zurückerstattet.


@Melvin
die Steuer wird aber trotzdem erstmal abgeführt, man bekommt sie natürlich nach der Steuererklärung zurück. Sie muss aber erstmal bezahlt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
|MELVIN| schrieb:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html

Selbst bei 900 € Monatsbrutto findet bei Lohnsteuerklasse I noch kein Steuerabzug statt, weil das zu versteuernde Einkommen aufs Jahr hochgerechnet unterhalb des steuerfreien Freibetrags liegt. Beachten: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als das Jahresbrutto, da noch allerhand Pauschbeträge und ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden.


Das ist mir schon klar, deswegen habe ich präventiv geschrieben. ;)
 
linkser schrieb:
erstmal in die Lohnabrechnung gucken. Es kann aber wirklich der Fall eintreten, dass wenn du ganz knapp über 450€ landest, du mehr Sozialabgaben zahlst und du somit am Ende mit weniger nach Hause gehst, als wenn du nur 440€ verdienen würdest.

Genau das ist hier der Fall, und zwar in erheblicher Ausprägung. Mein Bruttolohn beträgt 554,91 € und letztendlich bei rausgekommen sind 355,28 €. Das macht ca. 36 % Abgaben. Würde ich 11 Stunden im Monat weniger arbeiten, hätte ich bei einem Stundenlohn von 10,46 € mehr verdient, nämlich 84,46 €.
Ich bin jetzt mal auf die Abrechnung gespannt, um zu sehen wie sich die 36 % Abgaben aufsplitten.

Hierbei von Vorteilen der Gleitzone zu sprechen ist absurd, da ich in einer Familienversicherung bin und sonst keine Einnahmen habe ;)
 
Also ich hatte neben meinem Studium auch einen Nebenjob in der Gleitzone, mir wurden aber nur Sozialversicherunsbeiträge abgezogen, und das waren in Summe deutlich weniger als deine 36%...
 
|MELVIN| schrieb:
Also ich hatte neben meinem Studium auch einen Nebenjob in der Gleitzone, mir wurden aber nur Sozialversicherunsbeiträge abgezogen, und das waren in Summe deutlich weniger als deine 36%...

Richtig, durch den Status als Student ist man von einigen Abgaben befreit!

Aus meiner Lohnabrechnung geht hervor, dass ich folgende Prozente abzuführen habe
[table="width: 500,class: grid"]
[tr]
[td]Steuer/SV-Daten[/td]
[td]st/SV-Brutto[/td]
[/tr]
[tr]
[td]Steuerbrutto[/td]
[td]467,67€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]KV/PV-Brutto GZ[/td]
[td]364,66€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]RV.Brutto GZ[/td]
[td]364,66€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]AV-Brutto GZ[/td]
[td]364,66€[/td]
[/tr]
[/table]

[table="width: 500, class: grid"]
[tr]
[td]Gesetzliche Abzüge[/td]
[td]Faktor[/td]
[td]Monatsbetrag[/td]
[/tr]
[tr]
[td]KV[/td]
[td]8,2%[/td]
[td]22,38€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]RV[/td]
[td]9,45%[/td]
[td]24,73€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]AV[/td]
[td]1,5%[/td]
[td]3,92€[/td]
[/tr]
[tr]
[td]PV[/td]
[td]1,025%[/td]
[td]2,69€[/td]
[/tr]
[/table]

Das auf der Abrechnung stehende Steuerbrutto (=monatlichens Entgelt + Kontogebühr) ist zu niedrig und entspricht nicht meiner tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die Überstundenabrechnung kommt wahrscheinlich separat, dies erklärt, warum ich für diesen Monat mit mehr Geld gerechnet habe. 36% Steuern zahle ich also nicht :lol:

Nun stelle ich allerdings noch eine weitere Unstimmigkeit auf der Abrechnung fest. Die bei den gesetzlichen Abzugen eingetragenen Monatsbeträge (s. Tabelle) entsprechen leider nicht dem zugehörigen Faktor. Von welchem Wert werden denn die Prozente abgezogen?
8,2 % KV entspräche bei 466,67 € brutto doch einem Wert von 38,24€ und nicht 22,38€. Wie kommen die Monatsbeträge zustande?
 
Die Werte werden eigentlich vom Gesamtbrutto abgezogen.
 
Du bist in der Gleitzone, deswegen zahlst du nicht die vollen Beiträge. Aber schön dass ich die Wette gewonnen habe und mein linkes Ei behalten darf (siehe Post #4).
 
Zuletzt bearbeitet:
|MELVIN| schrieb:
Du bist in der Gleitzone, deswegen zahlst du nicht die vollen Beiträge. Aber schön dass ich die Wette gewonnen habe und mein linkes Ei behalten darf (siehe Post #4).

Ich muss dich da leider enttäuschen :) Die Lohnsteuer beträgt 54,33 €. Leider kann ich nicht sicher sein, welchem Prozentsatz das entspricht, weil der auf der Abrechnung nicht aufgeführt ist (Daher habe ich den Lohnsteuerabzug oben weggelassen).
Die restlichen Abgaben (KV,RV,AV,PV) beziehen sich auf einen Betrag von 272,93 € (ka wie der zu Stande kommt). Davon ausgehend entspräche die Lohnsteuer 19,9 %.

Ich finde wiegesagt sehr komisch, wieso mir die Abgaben von einem Betrag abgezogen werden, der stark von meinem Bruttolohn abweicht.

Falls ihr mir nicht glaubt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

Bin mir nicht sicher, obs schon jemand geschrieben hat,

die Gleitzone hat nichts mit der Lohnsteuer zu tun. Die Gleitzone betrifft die Sozialversicherungsabgaben, daher der abweichende Betrag.

Die abzuführende Lohnsteuer entspricht hier wohl Steuerklasse 5 oder 6, wirst aus der Lohnsteuertabelle erkennen können.

cu
 
Zuletzt bearbeitet:
Du feilschst bei deiner Lohnabrechnung um jeden Cent und zahlst dann freiwillig Kirchensteuer?!
 
@|MELVIN|

und was genau hat das nun mit seiner Eingangsfrage zu tun? Wenn er Kirchensteuer zahlen will bzw. Kirchenmitglied ist, warum nicht?
 
|MELVIN| schrieb:
Du feilschst bei deiner Lohnabrechnung um jeden Cent und zahlst dann freiwillig Kirchensteuer?!

Haha ich feilsch um jeden Cent du bist gut. Mit meinen tatsächlich geleisteten Stunden stehen mir 534 € brutto zu. Wenn man dann auf sein Konto schaut und sieht, dass da mehr als ein Drittel fehlt, hat das nichts mit falschen zu tun, sondern gesundem Menschenverstand :)


Aber um nochmal zusammenzufassen.
Der Bruttolohn ist nur so gering, weil die Überstunden separat abgerechnet werden.
[II] Meine Steuerklasse auf der Abrechnung ist 6, hierauf muss mein Arbeitgeber einen Fehler gemacht haben, da in meiner elektronischen Lohnsteuerkarte ausdrücklich 1 steht.
[III] Ich verstehe immernoch nicht, warum mir die Sozialabgaben auf einen völlig komischen Betrag von 272,93 € angerechnet werden, der in keinerlei erkennbarer Verbindung zu meinem Bruttolohn steht.

Und sowas von einer der größten Einzelhandelsketten Deutschlands.....
 
Um hier mal abzuschließen:

Die Personalbteilung hat meine Lohnsteuerkarte von der Filiale nicht erhalten, weshalb es zu Problemen mit der Abrechnung kommt. Bei erhalt der richtigen Steueridnr. werden die Beträge neu errechnet.
 
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