Osborn
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 510
Als gewerbetreibender bin ich freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Meine Krankenversicherungsbeitragsvorauszahlungen basierten 2023 auf meiner eigenen Einkommenschätzung.
Sobald ich einen Einkommensteuerbescheid 2023 erhalten habe, kann ich mit der Krankenversicherung 2023 abrechnen. Ob etwas zurück oder nachgezahlt werden muss.
In der Einkommensteuererklärung kann ich angeben, wieviel ich für Krankenversicherung "gezahlt" habe? Das wird von der Einkommensteuer abgesetzt? Aber die Krankenversicherung ist nur eine Schätzung? Was gibt man dort an?
Teufelskreis?
Edit1:
Eigentlich müsste das Finanzamt gleich für die Krankenversicherung mit den Beitrag selbst berechnen und gar nicht fragen. Stelle mir gerade vor, wie die Datenbanken von Krankenversicherung und Finanzamt verbunden sind.
Also stell dir vor Krankenversichertennr. und Steuernr. ist die gleiche.
Meine Krankenversicherungsbeitragsvorauszahlungen basierten 2023 auf meiner eigenen Einkommenschätzung.
Sobald ich einen Einkommensteuerbescheid 2023 erhalten habe, kann ich mit der Krankenversicherung 2023 abrechnen. Ob etwas zurück oder nachgezahlt werden muss.
In der Einkommensteuererklärung kann ich angeben, wieviel ich für Krankenversicherung "gezahlt" habe? Das wird von der Einkommensteuer abgesetzt? Aber die Krankenversicherung ist nur eine Schätzung? Was gibt man dort an?
Teufelskreis?
Edit1:
Eigentlich müsste das Finanzamt gleich für die Krankenversicherung mit den Beitrag selbst berechnen und gar nicht fragen. Stelle mir gerade vor, wie die Datenbanken von Krankenversicherung und Finanzamt verbunden sind.
Also stell dir vor Krankenversichertennr. und Steuernr. ist die gleiche.
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