Einkommensteuer - PC absetzen

Anub1s

Lieutenant
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Aug. 2006
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Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zur Einkommensteuer, was das Absetzen meines PCs angeht:

- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?
- Wie sieht es mit der Nutzungsart des PCs aus (beruflich / privat)? Wird fer PC, sofern AUCH beruflich genutzt, einfach bei der Steuererklärung angegeben, oder muss ich irgendwie darlegen in welchem Verhältnis er beruflich und privat genutzt wird? Muss ich das ganze auch irgendwie beweisen, bzw. wie kann ich das überhaupt machen?
- Falls der Unterschied beruflich / privat überhaupt von Interesse ist, was genau zählt eigentlich zu beruflicher Nutzung? Ich arbeite als Systemadministrator, eine "unmittelbare" Nutzung für meinen Beruf ist nur selten für Bereitschaft notwendig. Allerdings nutze ich den Rechner recht viel, um mich privat fortzubilden (neue Programmiertechniken erlernen usw.). Zählt sowas auch alles zu beruflicher Nutzung dazu?

Würde mich über Antworten bzw. Erklärungen freuen, was ich alles beachten muss.


MfG Anub1s
 
Anub1s schrieb:
- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?

Von meiner Steuererklärung her weiss ich, dass man die alle auflisten sollte. Wenn man sich jedes Jahr einen kauft.
Mit der Beruflich/Privat-Geschichte bin ich mir nicht sicher, bisher habe ich das als Arbeitsgerät abgeschrieben in der Annahme, dass niemand kontrolliert, wie vie privat/beruflich ist....

Ich kann dir nur ein Steuererklärungs-Programm empfehlen, da kann man die Formulare einfach ausfüllen oder sich abfragen lassen, ob man Kinder etc. hat und Daten aus dem Vorjahr übernehmen...

Mein Favorit ist "WISO Steuer-Sparbuch" für 30€, dass kann alles, was ich brauche, ist bequem zu bedienen und ich hatte noch nie Probleme mit den Ergebnissen.
 
Bei uns will das Finanzamt vom Arbeitgeber eine Bescheinigung wofür der Rechner beruflich genutzt wird.
 
- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?

Rein vom Praktischen hängt es davon ab was mit dem Alt-Gerät passiert. Bleibt es hast du neben der alten Afa (400,-€) nun eine 2. ebenfalls 400,-€. Sollte aufgrund des Neukaufs das Alt-Gerät entsorgt werden entfällt natürlich die AfA.
Was natürlich zu bedenken ist, dass im IT-Beruf ein PC gebraucht wird ist ohne Frage. Beruflicher Aspekt ist natürlich auch die Fortbildung über diesen und auch die Erstellung der ESt. In der Hinsicht ist natürlich davon auszugehen, dass du den PC beruflich gekauft hast. Was dem entgegen stehen kann, du muss ja die Belege dafür einreichen, sollte der Sachbearbeiter etwas Firm in der IT sein und z.B. merken das du einen Core i7 samt High-End Grafikkarte gekauft hast, stellt sich natürlich die Frage ist der Hauptzweck des PC´s nicht evtl. Spiele.

- Wie sieht es mit der Nutzungsart des PCs aus (beruflich / privat)? Wird fer PC, sofern AUCH beruflich genutzt, einfach bei der Steuererklärung angegeben, oder muss ich irgendwie darlegen in welchem Verhältnis er beruflich und privat genutzt wird? Muss ich das ganze auch irgendwie beweisen, bzw. wie kann ich das überhaupt machen?

Hauptpunkt der Werbungskosten sind natürlich die KM-Pauschalen, unter Sonstiges gibst du dann einfach Kontoführungsgebühren, PC, Drucker, ... was die Spalten halt hergeben. Evtl. schreibt man dazu ne Anlage per Excel. Sollte ja kein Problem darstellen.
In der Regel wird bei Berufen wie deinem nicht nachgefragt (siehe oben), wärst du hingegen Maurer wäre es schon eher fragwürdig warum gerade ein PC aufgeführt wird.

Bei uns will das Finanzamt vom Arbeitgeber eine Bescheinigung wofür der Rechner beruflich genutzt wird.

Das ist von FA zu FA unterschiedlich, auf alle Fälle kann man den PC zunächst absetzen. Sollte es zu Rückfragen kommen, lassen die sich bei einer berechtigten Absetzung schnell mit einem Brief klären. Das mit der Bescheinigung ist so eine Sache, in vielen IT-Firmen gehen die Arbeitgeber einfach davon aus das man sich privat weiterbildet, da sieht es dann schwer mit Bescheinigungen aus.
 
Anub1s schrieb:
Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zur Einkommensteuer, was das Absetzen meines PCs angeht:

- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?
Ein PC kann nur abgesetzt werden wenn er gleichzeitig ein Arbeitsmittel ist, und wenn er auch austattungsmässig der Arbeit zugeordnet werden kann. (Beispielhaft eine Monstergrafikkarte im BüroPC) Und dann auch nur prozentual zur beruflichen Nutzung, aber da gibt es Feinheiten die überlass ich weiterer Diskussion.
Erst wenn diese Kosten für das Arbeitsmittel einen gewissen Wert überschreitet, dann muss er über die Jahre verteilt werden. (Für PC's sind das 3 Jahre) Ansonsten ist es sofort absetzbar.
Deine Praxis ,jedes Jahr einen komplett neuen PC zu kaufen, musst du erstmal durchziehen. Also das möcht ich erstmal sehen. Es ist ja nicht so das das Finanzamt dir den PC erstattet. Bezahlen musst du ihn trotzdem noch.
- Wie sieht es mit der Nutzungsart des PCs aus (beruflich / privat)? Wird fer PC, sofern AUCH beruflich genutzt, einfach bei der Steuererklärung angegeben, oder muss ich irgendwie darlegen in welchem Verhältnis er beruflich und privat genutzt wird? Muss ich das ganze auch irgendwie beweisen, bzw. wie kann ich das überhaupt machen?
Beweisen musst du nur etwas in zweifelhaften Fällen. Wenn du wissen willst das zweifel- und was unzweifelhaft ist, stell dir erstmal selbst diese Frage. Ansonsten frag uns doch mal. Wenn du darlegen willst ,wie die Verteilung ausfällt, dann schreib ein extrablatt. Schreib drauf, Rechnungsbetrag, Anteil der beruflichen Nutzung (prozentual), und letztlich der errechnete absetzbare Betrag. In der Steuererklärung schreib "siehe Anlage ***".
- Falls der Unterschied beruflich / privat überhaupt von Interesse ist, was genau zählt eigentlich zu beruflicher Nutzung? Ich arbeite als Systemadministrator, eine "unmittelbare" Nutzung für meinen Beruf ist nur selten für Bereitschaft notwendig. Allerdings nutze ich den Rechner recht viel, um mich privat fortzubilden (neue Programmiertechniken erlernen usw.). Zählt sowas auch alles zu beruflicher Nutzung dazu?
Als Arbeitsmittel ist der PC nur absetzbar wenn du ihn für die Arbeit nutzt. Private Bildung, Forschung etc gehört nicht dazu. Privatlich motivierte Weiterbildung ist soweit ich weiss auch überhaupt nicht absetzbar.
Beruflich veranlasste Weiterbildung kannst du aber schon absetzen. Das ist aber ebenfalls glaubwürdig zu halten. Ein PC zu hause ist wohl nicht mit einem "Expertenkurs im Umgang mit PC's" gleichzusetzen.
Da wir alle Auto's lieben (und Autovergleiche), es ist wie ein Auto zu kaufen, und dem Finanzamt glaubhaft zu machen, ich erweitere meinen Horizont in dem ich mir damit sicheres Fahren erlerne. Ein privatfinanzierter Führerschein als LKW Fahrer wäre im Vergleich aber die glaubhaftere Weiterbildung.

Würde mich über Antworten bzw. Erklärungen freuen, was ich alles beachten muss.


MfG Anub1s
 
Warum läßt Du Dir die Anschaffung eines oder mehrer PCs nicht durch den Arbeitgeber vornehmen und diesen Dir dann als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen; dann sparst Du schon mal die 19% Mehrwertsteuer; den Restbetrag kannst Du ja mit Deinem Arbeitgeber verrechnen, durch teilweisen Lohnverzicht, Spesenverzicht, Zulagenverzicht o.ä.

Als Systemadministrator entstehen da dann keinerlei Probleme mit dem Finanzamt.
 
PCs werden in der Regel mit 50% vom Finanzamt anerkannt. Wenn man nachweisen kann, dass man private Dinge mit einem anderen PC erledigt, dann auch mal 70%.

Wenn du dir jedes Jahr einen neuen kaufst, dann könnte das Finanzamt irgendwann mal misstrauisch werden (so schnell veralten die ja doch nicht).

Hardware wie dicke Grafikkarten, TV-Karten usw könnten bei fachkundigen Steuerprüfern schon kritisch werden.

Wenn du dir jedes Jahr nen dicken Gaming PC kaufst und den alten dann verkaufst, könnte es schnell mal als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Mein Lieblingsprogramm: Lexware Buchhalter
 
Man kann sich die Grafikkarte auch getrennt kaufen und dann taucht die nicht auf der Rechnung auf und sollte damit unbanstandet bleiben.
 
@ Lost_Byte: Wenn der TE als Systemadministrator arbeitet, wird er keine Probleme bekommen, jedes Jahr einen aktuellen PC anzuschaffen und abzusetzen; und je nach den in seiner Firma vorliegenden Anwendungen, könnte sogar die teure Grafikkarte drin sein bei der Absetzung.

Mit Steuerhinterziehung hat das in diesem Fall alles nix zu tun !
 
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