Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zur Einkommensteuer, was das Absetzen meines PCs angeht:
- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?
- Wie sieht es mit der Nutzungsart des PCs aus (beruflich / privat)? Wird fer PC, sofern AUCH beruflich genutzt, einfach bei der Steuererklärung angegeben, oder muss ich irgendwie darlegen in welchem Verhältnis er beruflich und privat genutzt wird? Muss ich das ganze auch irgendwie beweisen, bzw. wie kann ich das überhaupt machen?
- Falls der Unterschied beruflich / privat überhaupt von Interesse ist, was genau zählt eigentlich zu beruflicher Nutzung? Ich arbeite als Systemadministrator, eine "unmittelbare" Nutzung für meinen Beruf ist nur selten für Bereitschaft notwendig. Allerdings nutze ich den Rechner recht viel, um mich privat fortzubilden (neue Programmiertechniken erlernen usw.). Zählt sowas auch alles zu beruflicher Nutzung dazu?
Würde mich über Antworten bzw. Erklärungen freuen, was ich alles beachten muss.
MfG Anub1s
ich hätte ein paar Fragen zur Einkommensteuer, was das Absetzen meines PCs angeht:
- Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ein PC ja über 3 Jahre verteilt abgeschrieben, d.h. wenn ich mir einen PC für 1200€ kaufe bekomme ich für dieses, nächstes und übernächstes Jahr den für PC jeweils 400€ angerechnet. Was ist allerdings nun, wenn ich mir im folgenden Jahr (bzw. allgemein, wenn ich mir jedes Jahr) einen PC für 1200€ kaufe. Wie läuft das ganze dann ab? Muss ich jedes Jahr die PCs aus den Vorjahren auch noch mal neu auflisten, oder worauf muss ich da achten?
- Wie sieht es mit der Nutzungsart des PCs aus (beruflich / privat)? Wird fer PC, sofern AUCH beruflich genutzt, einfach bei der Steuererklärung angegeben, oder muss ich irgendwie darlegen in welchem Verhältnis er beruflich und privat genutzt wird? Muss ich das ganze auch irgendwie beweisen, bzw. wie kann ich das überhaupt machen?
- Falls der Unterschied beruflich / privat überhaupt von Interesse ist, was genau zählt eigentlich zu beruflicher Nutzung? Ich arbeite als Systemadministrator, eine "unmittelbare" Nutzung für meinen Beruf ist nur selten für Bereitschaft notwendig. Allerdings nutze ich den Rechner recht viel, um mich privat fortzubilden (neue Programmiertechniken erlernen usw.). Zählt sowas auch alles zu beruflicher Nutzung dazu?
Würde mich über Antworten bzw. Erklärungen freuen, was ich alles beachten muss.
MfG Anub1s