Einzug von aufgelöstem Bankkonto, kann die Bank Gebühren verlangen?

kronen

Lieutenant
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Ich hab mein Bankkonto geändert und das alte Konto aufgelöst. Bei der Bank bin ich jetzt also nicht mehr.
Nun hab ich nicht dran gedacht das weiterzugeben und habe erfahren, dass ein Abbuchungsauftrag schon raus
ist. Kann die ehemalige Bank, bei der ich ja nicht mehr bin, jetzt Mahngebühren von mir verlangen, weil da ein Abbuchungsantrag kommt und das Konto nicht mehr vorhanden ist? Ist das erlaubt? Ich meine mal was gehört zu haben, dass das nicht mehr erlaubt ist.
 
Von der Bank wird wohl nichts kommen, aber von demjenigen der das Geld nicht abbuchen konnte ( nehm ich an )
 
Ich hab mit denen telefoniert und die meinten von denen käm nichts aber von der Bank.

Angenommen die würden selbst auch was verlangen wieviel könnten die deswegen verlangen? Ich meine die können sich ja nicht einfach irgendnen Betrag ausdenken oder?

Entstehen denen denn Kosten wenn die was einziehen wollen und es geht dann nicht?
 
Sicher entstehen da Kosten und ein erheblicher Mehraufwand.

Das liegt am Anbieter. 5-30€ für eine nicht eingelöste Abbuchung sind da normal.
 
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Eben Mehraufwand. Ist ja nicht schwer nach zu vollziehen, oder?

Eine Abbuchung erfolgt komplett automatisch. Der Gläubiger veranlasst sie und bekommt sein Geld. In diesem Fall hat kein Mensch damit zu tun, es erfolgt automatisch. Geht jetzt eine Abbuchung zurück, dann muss sich jemand persönlich mit diesem Ärgernis auseinander setzen. Und das ist im Ablauf ein erheblicher Mehraufwand.
 
Von einem nicht mehr existenten Konto wird und kann gar kein Geld mehr abgebucht werden, es erhält somit auch kein Gläubiger eine Gutschrift, die dann zurückbelastet werden könnte.
 
Der Gläubiger versucht es aber. Da der Kunde die Änderung der Bankverbindung verschwiegen hat. Und bekommt dann irgendeine Rückmeldung von der Bank, da lässt sich nichts mehr abbuchen. Und dann beginnt eben der Mehraufwand.
 
Ja, aber damit hat die ehemalige Bank nichts zu tun und die wird auch keine Gebühren oder sonstwas fordern, sich vermutlich nicht mal beim ehemaligen Kontoinhaber melden. Warum auch, die Geschäftsbeziehung ist beendet, was dann noch kommt ist der Bank völlig egal.
Die Bank teilt dem Gläubiger (der da was abbuchen will) lediglich mit, dass das Konto nicht mehr existiert... mehr nicht. Wie bei ner nicht vergebenen Telefonnummer... "Kein Anschluss unter dieser Nummer..."
Der Gläubiger wird sich dann an den TE wenden und die Begleichung der Rechnung + ggf. ne Gebühr für den Mehraufwand fordern.
 
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Hm. Es ging hier jetzt über den Gläubiger, nicht mehr über die alte Bank. Sicher berechnet die alte Bank nichts mehr. Die hat damit nichts mehr am Hut. Aber der Gläubiger kann eben eine Bearbeitungsgebühr nehmen. Und das ist nicht verboten. Verursacher des ganzen war ja der Bankkunde und somit darf er auch für den Aufwand aufkommen.
 
Ja sicher, ne Gebühr wird es geben, das ist klar.
Aber dem TE ging es ja um die Frage ob seine ehemalige Bank Geld sehen will... was kaum passieren wird.
 
BlubbsDE schrieb:
Eben Mehraufwand. Ist ja nicht schwer nach zu vollziehen, oder?

Eine Abbuchung erfolgt komplett automatisch. Der Gläubiger veranlasst sie und bekommt sein Geld. In diesem Fall hat kein Mensch damit zu tun, es erfolgt automatisch. Geht jetzt eine Abbuchung zurück, dann muss sich jemand persönlich mit diesem Ärgernis auseinander setzen. Und das ist im Ablauf ein erheblicher Mehraufwand.

http://www.peter-kehl.de/2009/11/10/bgh-schrankt-rucklastschriftgebuhren-ein/

mag sein,aber ich hatte es anders verstanden
 
Aber die Tante mit der ich telefoniert habe sagte von ihnen gäbe es keine Mahngebühren aber von der Bank.
Die können doch jetzt nicht ankommen und mir da irgendeinen Fantasiebetrag berechnen oder?
 
Die Sache ist an sich ganz einfach:
Die Firma will das Geld von deinem Konto einziehen. Da es das Konto aber nichtmehr gibt, bekommen die einfach eine Rückmeldung von wegen "Einzug nicht möglich, da 'Konto nicht existiert". Und wenn du dich nicht vorher bei denen meldest und das mit denen klärst bekommst du von der Firma eine Mahnung.
Von der Bank kommt da gar nix, denen kann das ja auch einfach egal sein, die lassen ja kein Geld von nicht vorhandenen Konten einziehen etc.
 
Alsoooo...

Der Gläubiger versucht von deinem nicht mehr existenten Konto einzuziehen.
Da das ja nicht klappen kann, muss da jemand bei der Bank Hand anlegen und es entstehen Kosten, die sich Rücklastschriftgebühren (=RLS) schimpfen, die betragen zumindest bei der Sparkasse 3,00 €; bei anderen Banken habe ich keine Ahnung.

Da der Gläubiger und nicht du der Auftraggeber der Abbuchung war, stellt die Bank dem Gläubiger die 3,00 € in Rechnung.

Und dieser wird dir wohl die 3,00 € wieder in Rechnung stellen, weil du versäumt hast, dem Gläubiger dein neues Konto mitzuteilen und es somit deine Schuld war. Aber vielleicht sind sie auch kulant und sehen davon ab.

Also einfach den Schuldbetrag + eventuellen RLS beim Gläubiger bezahlen und die Sachte hat sich.
 
Die Frage war ja, ob die Bank irgendwelche Leistungen in Rechnung stellen könnte. Ein Anruf bei der betroffenen Bank würde das natürlich schnell beantworten - wir können aber stattdessen auch hier im Forum herumraten :)

Was ThomasK_7 schreibt dürfte allerdings genau das sein was passiert.
 
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kronen schrieb:
Aber die Tante mit der ich telefoniert habe sagte von ihnen gäbe es keine Mahngebühren aber von der Bank.
Die können doch jetzt nicht ankommen und mir da irgendeinen Fantasiebetrag berechnen oder?
Von der Bank kommt nix.
 
Also wenn von der Bank nichts kommt dann hat der Gläubiger ja auch keinen Verlust oder?
Ich habe denen meine neuen Bankdaten ja gegeben und auch gefragt, ob ich das Geld selbst überweisen soll
und dann hieß es nein nein lassen Sie nur wir machen das. Können die jetzt dennoch ankommen von wegen
wir haben dadurch jetzt Mehraufwand und wollen ne Entschädigung? Das wäre ja peinlich.
 
Von Deiner bank wird nix kommen. Die haben damit nix am Hut.
Beim Gläubiger hängt es davon ab wann Du die ihm die neuen Kontodaten übermittelt hast.
Die haben idR immer n festes Datum wann der Rechnungsdurchlauf ist.
Hast Du es denen frühzeitig mitgeteilt, entstehen keine Kosten. ansonsten sollte sich der aufwand auf 5- max 10€ belaufen.
 
Ok, dann wart ich mal ab. Ich hab ja alle Hilfe angeboten. Die Tante hätte ja sagen können, dass ich es selbst überweisen soll
dann hätten sich auch keine Arbeit gehabt.
 
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