Pandora
Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 7.552
Ich hätte da eine Frage zum Thema Einzugsermächtigung und dessen Widerruf per Mail.
Und zwar habe ich einem Unternehmen eine Einzugsermächtigung online erteilt, heißt ich habe nicht unterschrieben oder von Hand ausgefüllt etc. Nun will ich ihm diese aus diversen Gründen aber wieder entziehen und da ich es nicht einsehe dafür auch noch Geld zu zahlen (oder kann ich die Kosten für das einschreiben dem Unternehmen in Rechnung stellen ?) habe ich dies einfach mal per Mail getan.
Da ich die Mail aus dem persönlichen Kundenbereich gesendet habe und mich dazu auch noch mit einer geheimen Kundennummer authentifizieren musste und das Unternehmen mir auch noch mit einer Mail antwortete, in der man mich nur darauf hinwies das ich meinen Widerruf schriftlich durchführen müsse, stelle ich mir jetzt die Frage ob ich das jetzt reicht oder ob ich wirklich noch ein Einschreiben schicken muss.
M.M.n sollte ja durch den Versand aus dem Kundenbereich und der Pin eine Ausreichende Authentifizierung meinerseits erfolgt sein und den Erhalt des Widerrufes hat das Unternehmen ja bestätigt.
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Und zwar habe ich einem Unternehmen eine Einzugsermächtigung online erteilt, heißt ich habe nicht unterschrieben oder von Hand ausgefüllt etc. Nun will ich ihm diese aus diversen Gründen aber wieder entziehen und da ich es nicht einsehe dafür auch noch Geld zu zahlen (oder kann ich die Kosten für das einschreiben dem Unternehmen in Rechnung stellen ?) habe ich dies einfach mal per Mail getan.
Da ich die Mail aus dem persönlichen Kundenbereich gesendet habe und mich dazu auch noch mit einer geheimen Kundennummer authentifizieren musste und das Unternehmen mir auch noch mit einer Mail antwortete, in der man mich nur darauf hinwies das ich meinen Widerruf schriftlich durchführen müsse, stelle ich mir jetzt die Frage ob ich das jetzt reicht oder ob ich wirklich noch ein Einschreiben schicken muss.
M.M.n sollte ja durch den Versand aus dem Kundenbereich und der Pin eine Ausreichende Authentifizierung meinerseits erfolgt sein und den Erhalt des Widerrufes hat das Unternehmen ja bestätigt.
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