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Sonst nimm dir einfach einen Anwalt, der den Sachverhalt prüft.
Denn so pauschal kann man nicht sagen, nur weil man an ein gebuchten Seminar nicht teilgenommen hat, dass man in jeden Fall trotzdem zahlen muss.

Hierzu müsste man in die Buchungsbestätigung oder AGB des Veranstalters schauen, ob z.B. explizit drauf hingewiesen wird, dass eine Nicht-Teilnahme zur Zahlung verpflichtet.

Ein Mahnschreiben heisst nicht, dass die Forderung berechtigt sein muss. Die werden von den Gerichten ungeprüft rausgeschickt.
 
Mein Mitleid für dich hält sich auch sehr in Grenzen, du schließt ein solches Webinar ab, sagst es nicht ab und versuchst dich jetzt davon zu stehlen.
 
PC925 bei der Anmeldung gibt man diese Information an. Da ist keine Kontonummer nötig, sonder nur noch Name, Adresse und mail. Wenn ich will, kan ich morgen so Helene Fischer für eine Weinwanderung anmelden oder ähnlich)
 
PC295 schrieb:
Hierzu müsste man in die Buchungsbestätigung oder AGB des Veranstalters schauen, ob z.B. explizit drauf hingewiesen wird, dass eine Nicht-Teilnahme zur Zahlung verpflichtet.
In meiner Tätigkeit als Betriebsrat habe ich viele solcher Seminare gebucht, da wurde immer drauf hingewiesen, bei diesem Anbieter sicher auch.
 
Klar könnte jemand Identitätsdiebstahl betreiben und sich mit deinen Daten dort anmelden.
Wenn du diesen "Argumentationsweg" gehen willst, kann dir trotzdem nur ein Anwalt weiterhelfen, der dir sagt, wie hoch die Chancen auf Erfolg sind etc.
 
Wenn ichs verbockt hätte, würde ich beim Veranstalter anrufen und mich um eine außergerichtliche Einigung bemühen.
Vielleicht gibt er sich z.B. zu frieden, wenn du ein Teil der Kosten trägst.
 
Ulmer schrieb:
PC925 bei der Anmeldung gibt man diese Information an. Da ist keine Kontonummer nötig, sonder nur noch Name, Adresse und mail. Wenn ich will, kan ich morgen so Helene Fischer für eine Weinwanderung anmelden oder ähnlich)
Aber im Streitfall könnte man beweisen, dass du es warst, der Anbieter schaut sich die ip an und schon weiß man, dass es von deinem Anschluss war.
 
Goldsmith, das weiss ich. Und ich suche auch kein Mitleid, da es 100% meine Schuld ist.
 
Ihr macht das meines Erachtens viel zu kompliziert.

Relativ zügig wird man beim Arbeitgeber des TE anfragen, wer denn so alles Zugriff hat und wer womöglich irgendwelche Schulungen gebucht haben könnte. Könnte ja auch Mobbing eines Kollegen o. Ä. sein.

Ich persönlich jedenfalls möchte meinen Arbeitsplatz immer ganz gerne behalten und deshalb weder staatsanwaltschaftliche, noch innerbetriebliche Untersuchungen um meine Person haben.


Für mich wäre deshalb gar nicht wichtig, OB man mich ermittelt, sondern WIE man mich ermittelt. Hier: Über den Arbeitsplatz.
 
Ulmer schrieb:
Wenn ich will, kan ich morgen so Helene Fischer für eine Weinwanderung anmelden oder ähnlich)

Nur vergisst Du dabei. Wehrt sich Helene dagegen gibt es probate Mittel, Dich als Verursacher zu ermitteln. Und das wird dann unangenehmer für Dich, als jetzt die von Dir produzierte Rechnung zu bezahlen.
 
Mitleid bekommst Du auch keins, wir zeigen Dir die ganze Zeit einen Ausweg. Den nimmst Du nicht an.

CU
redjack
 
Ulmer schrieb:
Goldsmith, das weiss ich. Und ich suche auch kein Mitleid, da es 100% meine Schuld ist.
Dann bezahle den Schaden den du verursacht hast und gut ist es. Vielleicht kannst du dich noch an den Anbieter wenden und verhandeln, ob der Schaden wirklich so hoch ist, eventuell kommt er dir da etwas entgegen.
 
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Ich frage mich, was mit dem TE nicht stimmt. Aus Langeweile eine Story erfunden? Oder soll sich das wirklich so zugetragen haben? Extra dafür einen Account anlegen, wo man doch weiss, wie das zu regeln ist? Unfassbar, eigentlich.
 
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Ulmer schrieb:
Wenn ich will, kan ich morgen so Helene Fischer für eine Weinwanderung anmelden oder ähnlich
Nur das jeder andere, der das nicht gebucht hat, dann sofort handelt, wenn er ne Mahnung bekommt
 
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bisy schrieb:
Nur das jeder andere, der das nicht gebucht hat, dann sofort handelt, wenn er ne Mahnung bekommt
Ne... jeder andere wird vermutlich rechtzeitig absagen und es erst gar nicht so weit kommen lassen.
 
Die Frage ist doch, kann man die 400€ runter handeln? Webinar, 400€, direkt Mahnung.... klingt nach nem komischen Anbieter. Ob die Anmeldung dazu verpflichtet zu zahlen ist auch nicht klar. Gerade bei sowas wie Webinar...aber halt vielezu spät reagiert.
 
Welcher Mail Anbieter? Grundsätzlich darfst du auch als Beklagter nicht vor Gericht lügen, sonst ist es Prozessbetrug. Man könnte den Vertragsschluss natürlich bestreiten. Als Kläger würde ich den Geschäftsführer des E-Mail Providers als Zeuge benennen. Dann sieht man ja, was für Informationen man bekommt :daumen:
 
Eigentlich ist alles getippt.

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