PC295
Captain
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 3.558
Sonst nimm dir einfach einen Anwalt, der den Sachverhalt prüft.
Denn so pauschal kann man nicht sagen, nur weil man an ein gebuchten Seminar nicht teilgenommen hat, dass man in jeden Fall trotzdem zahlen muss.
Hierzu müsste man in die Buchungsbestätigung oder AGB des Veranstalters schauen, ob z.B. explizit drauf hingewiesen wird, dass eine Nicht-Teilnahme zur Zahlung verpflichtet.
Ein Mahnschreiben heisst nicht, dass die Forderung berechtigt sein muss. Die werden von den Gerichten ungeprüft rausgeschickt.
Denn so pauschal kann man nicht sagen, nur weil man an ein gebuchten Seminar nicht teilgenommen hat, dass man in jeden Fall trotzdem zahlen muss.
Hierzu müsste man in die Buchungsbestätigung oder AGB des Veranstalters schauen, ob z.B. explizit drauf hingewiesen wird, dass eine Nicht-Teilnahme zur Zahlung verpflichtet.
Ein Mahnschreiben heisst nicht, dass die Forderung berechtigt sein muss. Die werden von den Gerichten ungeprüft rausgeschickt.