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Idam-GS
Gast
Joa die Überschrift sag ja alles wollte mal fragen ob sowas Illegal oder Legal ist? da die Spiele ja Uralt sind zb auf Nes,Snes oder Nintendo 64 etc...
danke im Voraus
danke im Voraus
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Es wäre super, wenn Du hier im Forum keine falschen Informationen verbreiten würdest. Nach Gesetzeslage ist das Umgehen von Kopierschützen sowie Verändern von Software illegal. Wenn Du eine andere (offizielle!) Quelle auftun kannst, sind wir alle sehr gespannt!Look schrieb:Och nöö,
würdet ihr bitte mal die Paragraphen dazu lesen, Software darf zwecks Sicherheitskopie kopiert werden, auch wen das Medium einen Schutz beinhaltet.
also war es vollkommen legal c64 und atari spiele und programme zu kopieren? die sind ja nicht auf cd oder dvd gewesen.Look schrieb:Ergo, Sicherheitskopien von Software erlaubt, weil genau diese juristische Kopierschutzeinschränkung auf Software nicht wirksam ist, die einige von der DVD und Cd Klausel nun auf software ummünzen, aber genau das ist ausgenommen worden.
Wikipedia schrieb:In Europa setzen EU-Richtlinien den Rahmen, der durch nationales Recht ausgefüllt werden muss. In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 ein novelliertes Urheberrecht, das unter anderem die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes für kommerzielle, aber auch private Zwecke unter Strafe stellt. §§ 95a ff. UrhG sieht einen "Schutz technischer Maßnahmen" vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig - auch zum Zwecke der Privatkopie - nicht mehr technisch unwirksam gemacht werden.
In Österreich trat die Umsetzung der EUCD bereits am 1. Juli 2003 in Kraft. Mittlerweile wurde mit der IP-Enforcement Directive von der EU schon der nächste Schritt in Richtung Verschärfung von Urheberrechten gesetzt.
1. Ist die Sicherung bei Software im Regelfall nicht für die künftige Benutzung notwendig, da bei Nachweis einer entsprechenden Lizenz von jedem Softwareanbieter ein Ersatzmedium zur Verfügung gestellt wird. Das gilt für Anwendungssoftware wie Spiele gleichermaßen.§69d UrhG schrieb:(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.