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Super Mario Emulator + Super Mario Versionen Legal oder Illegal?

  • Ersteller Ersteller Idam-GS
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I

Idam-GS

Gast
Joa die Überschrift sag ja alles :) wollte mal fragen ob sowas Illegal oder Legal ist? da die Spiele ja Uralt sind zb auf Nes,Snes oder Nintendo 64 etc...

danke im Voraus
 
Illegal.

Somit sind auch sämtliche ROM Seiten alle illegal, aber sie halten sich...
Komischer Weise... ;)

Auch wenn die Spiele Uralt sind, Nintendo hat sich nie als Freeware frei gegeben.
 
hi
so viel wie ich weiss hat nur sega, seine alten games freigebeen,aber nich die emulatoren xD

oder irgen wie so

und von nintendo wird mit der wii ne möglichkeit geben ,roms zu loaden. für "wenig" geld
 
Nein selbst dann nicht.
Is wie mit Kopiergeschützten spielen.
Du darfst keine Sicherheitskopie haben, selbst wenn du das Original besitzt.

MFG Miggi
 
Ich glaub eher das ist dann noch eine Grauzone!
 
Och nöö,

würdet ihr bitte mal die Paragraphen dazu lesen, Software darf zwecks Sicherheitskopie kopiert werden, auch wen das Medium einen Schutz beinhaltet.

Nutzung legal (aber Grauzone), sofern er das Original besitzt. Der Upload von ROMs ist verboten, nicht jedoch unbedingt der Download - deshalb keine ROM-Seiten links usw.. Es gibt/gab jedoch Auslesesets, um die N64 Cartridges auszulesen und daraus ein Dump also ein ROM zu machen, das ist/war? durchaus erlaubt und kann für sich auch benutzt werden, ob man sowas heutzutage noch bekommt, wag ich zu bezweifeln.

Und Emulatoren sind ebenfalls legal, nur wen sie ein originales BIOS brauchen, darf das eben aus rechtlichen Gründen nicht angeboten werden - da muss jeder selbst sehen, wo er sowas herbekommt/ausliest.


/edit by Shagrath:
Bevor das hier jemand unangefochten für bare Münze nimmt, sei gesagt, dass nach Auffassung der Moderation ein solches Vorgehen eben nicht legal ist!

Gruß,
Philipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke
Endlich mal wieder einer (neben mir *hust*) der weiß, wo seine Grenzen sind :D
 
selbst wenn man das original von ner software besitzt ist es illegeal ne kopie zu machen. vorallem dann wenn noch ein kopierschutz vorhanden ist.
und urheber rechtlich geschützte software downloaden ist auch verboten wenn sie keine freeware ist. und glaube kaum das man ne 1:1 kopie von so ner alten kassette machen kann und somit wird die software auch wieder verändert was auch illegal ist.
also roms sind und bleiben illegal.
 
Look schrieb:
Och nöö,

würdet ihr bitte mal die Paragraphen dazu lesen, Software darf zwecks Sicherheitskopie kopiert werden, auch wen das Medium einen Schutz beinhaltet.
Es wäre super, wenn Du hier im Forum keine falschen Informationen verbreiten würdest. Nach Gesetzeslage ist das Umgehen von Kopierschützen sowie Verändern von Software illegal. Wenn Du eine andere (offizielle!) Quelle auftun kannst, sind wir alle sehr gespannt! :)

Viel Spaß beim Paragraphen-selber-lesen :evillol:
 
§ 69 und 95 UrhG lesen und verstehen und ich hab nichts von verändern von Software gesagt, aber selbst hierbei gibt die Interoperationsklausel einen Weg frei, der einiges ermöglicht, wen auch nicht in der Form, wie Du es scheinbar angedacht hast. Und ich hab auch nichts von einer Umgehung (scheinbar verstehen hierdrunter einige nur Cracks und Co) des KS gesagt, ich hab nur gesagt, es ist legal eine Sicherheitskopie zu erstellen, auch wen die Software geschützt ist.

Ergo, Sicherheitskopien von Software erlaubt, weil genau diese juristische Kopierschutzeinschränkung auf Software nicht wirksam ist, die einige von der DVD und Cd Klausel nun auf software ummünzen, aber genau das ist ausgenommen worden.
 
Look schrieb:
Ergo, Sicherheitskopien von Software erlaubt, weil genau diese juristische Kopierschutzeinschränkung auf Software nicht wirksam ist, die einige von der DVD und Cd Klausel nun auf software ummünzen, aber genau das ist ausgenommen worden.
also war es vollkommen legal c64 und atari spiele und programme zu kopieren? die sind ja nicht auf cd oder dvd gewesen.
und fang mal an software zu verändern und sag das dann mal den der die software publiziert oder selber herstellt. der wird sich aber freuen!
ach und das umgehen von einem ks ist in jeglicher hinsicht verboten, egal ob per crack oder 1:1 kopie mit bekannten programmen. und dabei ist es egal ob es sich um spiele oder software handelt.

edit: lies dir mal das copyright von dem spiel durch. das hat was zu sagen und kein §. is genau so wie bei den agb die zählen und nix anderes. wenn da steht kein umtausch der wahre dann is das auch so.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sofern es sich um Kopien handelt, von denen man selbst im Besitz des Originales ist - ja, ist juristisch möglich, auch wen sie auf CD, DVD, Cartridge, Sticks, Disketten, Bandlaufwerken what ever wären, ist dies möglich, da die Verbotsklausel, die hier einige meinen, für Software nicht wirksam ist.

Auch das verändern von Software ist durchaus möglich (gewisse Parametereinschränkungen sind schon vorhanden), der Fallstrick hier, ist die Publikation und die Art und Weise.
 
na wenn du meinst. kopier du und veränder die software aber wunder dich dann nich wenn du eins dran kriegst. und mit deiner juristenka**** und paragrphenreiterei kommst du auch nich weiter. es ist verboten und damit basta.
 
Ach Gottchen, was bist Du den bitte für einer? Wen Du nicht diskutieren kannst, solltest das posten hier, einfach mal lassen, dein letzter Beitrag und der Edit zeugt einfach nur noch von einer Beschränktheit und Halbwissen, die man nur im Heisetrollbereich finden dürfte (hast dich nicht im Forum geirrt?).

Nicht alles was in den AGBs steht, ist so wirksam, schon gar nicht die als These angeführte Umtauscheinschränkung und genauso ist es auch mit Einschränkungen in den Vertragsvereinbahrungen (ein Recht, welches man eigentlich besitzt, einseitig zu beschneiden, o. auszuschliessen, muss schon Hand und Fuss im Vertragswerk haben und muss keineswegs immer geduldet werden), noch weicher sind EULAS, die sind meist nichtmal mehr die Bytes wert, die sie belegen, also erzähl kein Blödsinn, wen Du ihn nicht belegen kannst.


[Edit]

Ohh Gott, das les ich jetzt erst, was glaubst Du eigentlich ist ein Spiel? Ein Spiel ist Software!!! Meine Fresse, geh bitte raus aus dem Tread, das ist heut nicht dein Tag.
 
Zuletzt bearbeitet:
und du bist wohl der oberschlaumeier oder wie? weisst alles besser und bist besser oder was.
nur das in den agb das steht was zu trifft. wenn da dann steht das man für den dienst 30€ zahlen muss dann muss man das auch.
und agb's :evillol:

edit: ich find gerade nich den thread mit dem wie lange leb ich noch mist. da steht auch nur in den agb das man kohle für zahlen muss und nirgends wo anders deutlich sichtbar. kannste ja mal probieren und dann nich bezahlen. mal sehen was passiert. ob das wirksam ist was da drin steht :D
recht haben und recht bekommen ist ein großer unterschied
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was willst Du überhaupt? Sieh dir mal deinen Stil an, mit dem Du eine Diskussion führen willst - Sachen wie "basta" und deren kategorischen Imperative Aussage, kannst dir hier sparen, da ich oben schon die Gesetzeslage aufgeführt habe.

Und ja, scheinbar hast Du es einfach nicht drauf, einen Disput über These und Antithese zu führen, also lern das erstmal, bevor Du hier ein auf "dicke Hose" machen möchtest.


Und wen Du die Theorie beherrschst, wäre es auch nützlich, wen man sich mit der Thematik wenigstens etwas auskennen würde, ich geh jetzt auf deinen Stuss nicht weiter ein, weil das ziemlich weit weg vom eigentlichen Treadthema ist - nur soviel, in vielen AGBs stehen Sachen wie "geöffnete Ware wird nicht umgetauscht" usw., der Passus war schon immer in der kategorischen Negation ungültig, von wegen was in den AGBs steht, ist gültig, pfff, beschäftige dich mit dem Thema, dann darfst mich mit Fakten bashen...


Damit ist die Unterhaltung mit dir über nicht zum Treadthema passende Themen für mich erledigt, da Du nichts weiter einbringst, spar ich mir einfach die Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst einmal für alle hier die Links zur Wikipedia und dem Urheberrechtsgesetz, damit hier keiner mit mit falschen Fakten und unlauteren Quellen arbeiten muss:
1. Urheberrechtsgesetz
2. Wikipedia: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
3. Wikipedia: Urheberrecht


Hier mal ein Auszug aus der Wikipedia (Quelle):
Wikipedia schrieb:
In Europa setzen EU-Richtlinien den Rahmen, der durch nationales Recht ausgefüllt werden muss. In Deutschland gilt seit dem 13. September 2003 ein novelliertes Urheberrecht, das unter anderem die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes für kommerzielle, aber auch private Zwecke unter Strafe stellt. §§ 95a ff. UrhG sieht einen "Schutz technischer Maßnahmen" vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig - auch zum Zwecke der Privatkopie - nicht mehr technisch unwirksam gemacht werden.

In Österreich trat die Umsetzung der EUCD bereits am 1. Juli 2003 in Kraft. Mittlerweile wurde mit der IP-Enforcement Directive von der EU schon der nächste Schritt in Richtung Verschärfung von Urheberrechten gesetzt.

Look: Mit welchen Gesetzen möchtest Du jetzt noch legale Kopien von geschützen Gegenständen erstellen?
Wenn Du den Paragraph 69 aufmerksam liest, stellst Du übrigens schnell fest, dass §95a-d nicht auf Computerprogramme anzuwenden ist. Und die Sonderbestimmung am Ende von §95 hat nichts mit unserer Diskussion zu tun. ;)

Um damit auf den angesprochenen §69 zu kommen:
§69d UrhG schrieb:
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
1. Ist die Sicherung bei Software im Regelfall nicht für die künftige Benutzung notwendig, da bei Nachweis einer entsprechenden Lizenz von jedem Softwareanbieter ein Ersatzmedium zur Verfügung gestellt wird. Das gilt für Anwendungssoftware wie Spiele gleichermaßen.

2. Ist die Benutzung von Programmen, welche Kopierschutzmaßnahmen umgehen können, seit der Gesetzesänderung vom 13.09.2003 untersagt. Softwareseitige Kopierschutzmaßnahmen (eben nicht technische im rechtlichen Sinne) kannst Du nicht ohne Veränderung der Software vornehmen, welche (außer zu Zwecken gem. UrhG) untersagt ist. Die besonderen Kriterien für die Änderung einer Software ohne Zustimmung des Autors treffen in den hier angesprochenen Fällen nicht zu, da kannst Du aus dem UrhG keine Argumente ziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau darum geht es doch § 95a und d, also diejenigen, die bei DVD und CD mit Schutzsystemen das kopieren verbieten, sind ungültig bei Software, die Einschränkung besteht nicht, damit bietet 69d die Möglichkeit zur Sicherungskopienerstellung.

Bei der Lebenszeit heutiger Medien, will ich sehen, welcher Publisher mir nach 5 oder 10 jahren noch ein Tauschmedium anbieten kann, oder überhaupt gewillt ist, dies zu tun - falls dies nicht gegeben ist, hab ich das Recht, selbst einzuschreiten.


Zudem, zeigen beide Gesetze, das ich auch Handlungen vornehmen darf, um die Lauffähigkeit zu gewährleisten. Z.B. bei der jetzigen Thematik hier im Tread ist z.B. die Problematik, das die Abspielhardware nicht mehr im Verkauf ist, wen man aber das Nutzungsrecht besitzt am Spiel, erlaubt es einem das Gesetz, die Lauffähigkeit zu gewährleisten, sprich auf nem Emu zu zocken, dazu muss eine Sicherungskopie (ROM) gefertigt werden. Ich hab k.A. wie das bei N64 Cardridges aussieht, aber ich wage zu bezweifeln, das es Software verhindern kann, das ich mit ein Gerät, mit dem man z.B. ROMs flashen kann, ich die Cartridge auslese, wo hab ich jetzt den KS umgangen? Der KS wurde mitkopiert und liegt nun ebenfalls im Dump der Cartridge, welches ich nun in den Emu mounte, dieser verhält sich wie der N64, erkennt das Material und spielt es ab.

Ich weiss ehrlich nicht, was daran diskussionsbedürftig ist, ich rede hier nicht von der Umgehung von KS oder ähnlichem, ich red hier von der Tatsache, das Sicherungskopien gemacht werden dürfen, auch wen ein KS enthalten ist, den eine Sicherungskopie bedingt nicht unbedingt, die Umgehung des KS (dann wird er mitkopiert) und auch die Lauffähigkeit einer solchen Sicherungskopie bedingt nicht notwendigerweise eine Umgehung des KS.

Zudem sorry, ist es falsch, das Software die Kopienerstellung trotz KS erlaubt, verboten wäre, den die Einschränkung dieses Verbotes bezieht sich darauf, das Software verboten ist die ausschliesslich darauf abziehlt geschützte CDs und DVDs zu kopieren z.B. CloneCD u.ä. Software. Wen die Software jedoch im Grossen einem anderen Zwecke dient (z.B. Nero), sie jedoch auch die Kopie ermöglicht, so ist die Software immer noch erlaubt. Das ist der Unterschied, ich hoffe Du verstehst worauf dies hinaus läuft.

Ansonsten wäre nämlich jedes Programm verboten, welches Medien einlesen könnte und im Grunde jedes Brennprogramm, welches nicht zwischen "gut und böse" unterscheiden kann und das kann keines. Selbst Imagemountprogramme ohne KS Emulation wären dann verboten.



Bitte, vermengt doch nicht immer das eine mit dem anderen.
 
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