Entfernungspauschale,Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand für die Steuererklärung,

Zhalom

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2011
Beiträge
1.286
Hallo,

Weiss jemand wie man den Nachweis der Entfernungspauschale, Reisekosten und Verpflegunsmehraufwand handhabt? Ich finde keine passende Beispiele für mich.

Zb bei mir ist es so, das ich mit meinem Auto oft eine andere Arbeitsstätte aufsuche. Manchmal sogar die Arbeitsstätte am Tag wechsle. Manchmal fahre ich mit einem Firmenpkw. Den Firmensitz suche ich oft auf, aber nicht immer. Und dann bin ich abwechselnd mal mehr oder weniger als 8 stunden auf Arbeit. Manchmal sogar mehr als 14 Stunden.

Soll ich dann einen Zettel schreiben, wo drauf steht wieviel Kilometer ich im Jahr mit meinem eigenen PKW zur Arbeit gefahren bin? Und kann ich auch die Kilometer reinrechnen die ich mit meinem privaten PKW zu dem Einsatz auf eine andere Arbeitsstätte gefahren bin?
Muss ich dann auch hinschreiben wo ich überall war? Eine Auflistung aller Arbeitsstätten, das sind ganz schön viele und macht eine Heidenarbeit.

Und wenn ich Verpflegungsmehraufwand aufschreibe, kann ich dann auch einen Zettel schreiben wie: Ich war im Jahr 100Tage über 8Stunden auf Arbeit? Oder soll ich das auflisten oder wie? Anders kann ich es ja nicht nachweisen.

Finde im Netz keine grosse Hilfe. Da steht nur ,das ich meinen Weg auf Arbeit absetzen kann. Aber ich fahre halt auf mehrere Arbeitsorte.. das ist kompliziert...

Kann einer helfen?
 
Wirklich? Ich habe ein Programm zur Steuererklärung installiert. Könnte ich das vieleicht als "Sonstige Fahrkosten" eintragen? Also ich müsste je einen Anlass, und km eintragen. Als beispiel steht da "beruflich veranlasste Fahrten".
Dann müsste ich aber einige hundert veranlasste Fahrten einschreiben ja?

Hinzuzufügen wäre (habe gerade den begriff "regelmässige Arbeitsstätte" gelesen), das ich manchmal wochenlang hauptsächlich nur an der Einsatzarbeitsstätte arbeite. Also manchmal fahre ich mit meinem Auto in den Firmensitz und dann auf Einsatz, manchmal andersrum, manchmal nur zum Firmensitz, manchmal nur zum Einsatz. Und das ändert sich jeden tag, und dann manchmal wochenlang nicht. Wie soll ich das nur machen =(


Aha ich habe was auf Wiki gefunden.
Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind keine Reisekosten. Fährt ein Arbeitnehmer morgens von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle und führt anschließend eine Dienstreise durch (besucht z. B. im Auftrag des Arbeitgebers Kunden oder Lieferanten), um nach Erledigung dieser Aufgaben unmittelbar nach Hause zurückzufahren, ist die Gesamtstrecke aufzuteilen: Für die morgendliche Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ist die halbe gesetzliche Entfernungspauschale anzusetzen und die Fahrtstrecke aus Anlass der Dienstreise und die anschließende Fahrtstrecke nach Hause ist nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen
muss ich mir wahrscheinlich noch 3mal durchlesen bis ich es kapier
 
Zuletzt bearbeitet:
Für Fahrten zur Firma brauchst du nur die Anzahl der Tage angeben. Hier gibt es aber auch nur Geld für die Einfache Fahrt. Also nicht für Hin- und Rückfahrt.

Bei Fahrten zum Kunden kannst du dagegen Hin- und Rückfahrt absetzten. Nur mußt du beachten, wenn du Regelmäßig von zu Hause direkt zum Kunden fährst, dann zählt das nach x Tagen wie bei der Fahrt zur Firma. Du kannst nur noch die Einfache Fahrt absetzten.

Letzt Endlich wirst du nicht um die Führung eines Fahrtenbuches herum kommen. Am besten sofort damit schon mal anfangen. Und fürs letzte Jahr hoffen, das dein Finanzamt deine Aufstellung auch so anerkennt. Wenn Sie Glaubwürdig und keine Fehler Enthält machen Sie das meist. Und weisen auf ein Fahrtenbuch für nächstes Jahr hin.
 
Langsam kommt Licht ins Dunkel. Ganzen Tag nur gelesen.. Theoretisch kann ich meine Fahrten die ich nicht zur Firma mache absetzen. Jetzt bleibt noch die Frage wie ich das dem Finanzamt mitteilen soll. Ich finde tolle Formulare im Internet, das sind je 2 A4 Blätter so komplex wie eine ganze Steuererklärung für eine einzige Fahrt die mir dann der Vorgesetzte unterschreiben muss. Und ich müsste hunderte dieser A4 Blätter abgeben. Wie zur Hölle machen das andere?

Bei Fahrten zum Kunden kannst du dagegen Hin- und Rückfahrt absetzten. Nur mußt du beachten, wenn du Regelmäßig von zu Hause direkt zum Kunden fährst, dann zählt das nach x Tagen wie bei der Fahrt zur Firma. Du kannst nur noch die Einfache Fahrt absetzten.

Ich habe bei Wiki noch etwas gefunden

Nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH vom 24. August 2011 (VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09) kann jeder Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Es muss am Betriebssitz auch eine für das Berufsbild maßgebliche Tätigkeit verrichtet werden um dort eine regelmäßige Arbeitsstätte zu begründen. Ein Handwerker, welcher morgens in den Betrieb fährt um dort ein Firmenfahrzeug zu übernehmen, hat somit dort keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr und damit Anrecht auf den Ansatz von Reisekosten.

Die genannten Urteile wurden am 15. Dezember 2011 amtlich veröffentlicht und ein entsprechendes BMF-Schreiben hierzu erlassen.
 
Hier stand wohl viel Müll, habe es mal gelöscht um nicht noch mehr Schaden anzurichten. Sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
bei mehr als 6 Stunden 6 € netto bekommen
1. 8 stunden minimum, nicht 6
2. der ag kann soviel zahlen wie er will, allerdings ist diese erstattung nur bis zum pauschbetrag (bei 8-14h = 6€) steuerfrei
3. fahrten zu kunden, lieferanten, messen, seminaren usw. gelten als dienstreisen und sind entsprechend anrechenbar, sofern nicht anders vergütet.

der ag _muss_ gar nichts ersetzen (sofern nicht geregelt).

keine ahnung, warum hier solche märchen erzählt werden... dieses halbwissen kann richtig teuer werden!

@te
genaue details bzgl. reisekosten und dienstreisen und dem, was der ag erstattet oder nicht, findet man im jeweils gülitgen arbiets- oder tarifvertrag und ggf einer entsprechenden betriebsvereinbarung. lass dir da keinen blödsinn erzählen ;)

und zu den a4-seiten:
willst du mal meine aufstellung sehen, die ich jedes jahr (allerdings über einen steuerberater ;)) abgebe? jede fahrt zu den mietwohnungen muss dokumentiert werden (anlass, datum, entfernung, ...), wenn ich sie ansetzen will. jede baumarktquittung (egal ob 1€ oder 1500€) kommt schön in eine excel-tabelle, ebenfalls mit datum, grund/verwendung etc. und wehe da passt was nicht zusammen und dem netten finanzbeamten kommt der gedanke, da mal nachzuhaken ^^

das ist richtig viel spass und ich bin früh, dass der stb mir das macht, denn dafür ist mir meine zeit zu kostbar und man kann einfach nicht permanent auf dem neuesten stand sein was das steuerrecht angeht ;)

fazit in deinem fall: fahrtenbuch ftw! kannst das auch als excel-sheet anlegen, wo du einfach nur einträgst, wann du weswegen wielange wohin gefahren bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Heretic hat natürlich grundsätzlich Recht. Alles andere über ihm war schmaren.

Wenn du Kosten einer Dienstreise von der Steuer absetzen willst, brauchst du keine 2 DIN A4 Seiten pro Fahrt, aber Arbeit ist es auch. Pro Dienstreise ist das eine Excel-Zeile mit folgendem Inhalt:
Datum, Uhrzeit Beginn, Uhrzeit Ende, Ort, Anlass, km


Allerdings lohnt sich der Aufwand für dich extrem, da du anscheinend dauernd wo anderes für deine Firma bist, hast du keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr und kannst alle fahrten, auch die zum Hauptsitz mit den günstigeren 30 Cent pro Kilometer absetzten und nicht die Entfernungspauschale mit 30 Cent pro einfache Fahrt pro km.
 
Ahh vielen Dank ,eine Excel Tabelle also. Das kriege ich vieleicht noch hin. Muss ich die Liste (oder das Fahrtenbuch wenn ich eins hätte) eigentlich vom Chef unterschreiben lassen, so das der Beamte es anerkennt?
Nur schreibe ich es mir ja auf wo ich wielange war und mit welchem Auto, und nicht mein Chef der kanns schlecht so exakt nachvollziehen wie ich.

Vielen Dank für eure Beiträge. Erfahrungsberichte sind mir hilfreicher als alles andere.
 
Für letztes Jahr kannst es so machen. Nur für die Zukunft wäre ein Fahrtenbuch auf Papierbasis in Heftform, keine Einzelblattsammlung, besser. Denn über den Kilometerstand deines Autos, gibt es einen direkten Beweis das dein Fahrtenbuch korrekt ist.

Wichtig ist nur, das Regelmäßige, im Grunde tägliche führen. Auch solltest du da auch deine Privatfahrten mit angeben. Wobei du da nicht jede Fahrt einzeln, auch keine Adressen und Namen angeben mußt. Es reicht der Text Privat. Dazu Datum, Uhrzeit und Kilometer von der letzten Dienstfahrt als Beginn. Und Datum, Uhrzeit und Kilometer der nächsten Dienstfahrt als Ende der Privatfahrt.

Mehr angaben brauchst du für Privat nicht. Dient ja nur dazu, damit am Jahresende der Tachostand mit dem Fahrtenbuch übereinstimmt. Und das Fahrtenbuch in sich Schlüssig ist.

Bei den Firmenfahrten mußt du dann etwas genauer sein.
 
Wer kommt auf die Idee mit den Fahrtenbuch? Ein Fahrtenbuch ist auf keinen Fall nötig, eine Aufstellung über Excel reicht völlig. Ein Fahrtenbuch wird benötigt a) Wenn du es behördlich auferlegst bekommst (Fahrerermittlung) oder b) für einen Dienstwagen, wenn du die 1% versteuerung vermeiden willst.

Wenn du natürlich auf exorbitant hohe Kilometer kommst, kann es sein, dass das FA einen Nachweis sehen will über die Kilometerleistung. Deshalb Werkstattrechnungen aufbewahren, auf denen die Kilometer angegeben sind. Das reicht als Nachweis.

Die List ist auch nicht von der Firma zu unterschreiben, Schaden tut es aber nicht.
 
Zurück
Oben