Erbschaft, Freibeträge und Steuer, wer kennt sich aus, bzw. hat (jüngst) Erfahrungen?

DJMadMax

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Heyho liebe Forengemeinde,

folgender Sachverhalt wird angenommen:
Zwei Häuser werden von den Eltern an den Sohn vererbt. Der Steuerfreibetrag für Kinder liegt meines Wissens nach bei Lohnsteuerklasse 1 bei 400.000 Euro.

Nun werden beide Häuser vom Notar geschätzt und erreichen zusammen einen Wert über diesem Freibetrag (z.B. 600.000 Euro).

Fällt die Erbschaftssteuer für den kompletten Wert an? Nur für den "über" dem Freibetrag liegenden Wert?

Eine weitere Frage:
Hat man eine zeitliche "Frist", in der man die Häuser z.B. verkaufen könnte? Wenn der daraus erzielte Wert den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro nicht überschreitet, zählt dann dieser Wert oder ist es immer der vom Notar für das jeweilige Haus festgesetzte Wert (dafür gibt es ja Berechnungsgrundlagen je nach Lage und Ortschaft etc.), der für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen wird?

Was kann man (als Einzelkind) im Vorfeld für Regelungen mit den Eltern treffen? Kann das Haus für einen "obligatorischen Euro" mittels Vertrag überschrieben werden? Gibt es die Möglichkeiten, bei einem (Ver)Kausvertrag ein Nutz- und Mitbestimmungsrecht der Eltern auf Lebenszeit festzulegen?

Das würde mich brennend interessieren, aus "mehr oder weniger" aktuellem Anlass.

Vielen Dank im Voraus!

Cya, Mäxl
 
Ganz ehrlich:
Falls es Dir nicht nur um die Theroie, sondern um einen tatsächlichen Fall geht, empfehle ich Dir dringend einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen!
Diese Art der Materie ist extrem komplex. Ein pauschaler Tipp selten bis nie möglich, ohne die genauen Hintergründe zu kennen.
U.U. muss Berücksichtigung finden, ob die Eltern schon ein (gemeinsames?/ gegenseitiges?) Testament haben.
Zudem haben alle Lösungswege verschiedene Vor- und Nachteile.

Glaube mir... ich kenne mich mit derartigen Fragestellungen gut aus.

Ein guter Fachanwalt nimmt für so ein Mandat einen Stundensatz von 160,00€ - 300,00€.
In der Regel sollte man daher gut mit unter 1.000,00€ wegkommen, wenn nicht sogar deutlich unter 500,00€.

Eine Investition, die sich dringend lohnt, wenn man bedenkt, wieviel bei solchen Sachen falsch gemacht werden kann und was das ganze dann erst kostet...

gruß, nachobubi
 
DJMadMax schrieb:
Was kann man (als Einzelkind) im Vorfeld für Regelungen mit den Eltern treffen? Kann das Haus für einen "obligatorischen Euro" mittels Vertrag überschrieben werden? Gibt es die Möglichkeiten, bei einem (Ver)Kausvertrag ein Nutz- und Mitbestimmungsrecht der Eltern auf Lebenszeit festzulegen?

Klar gibts hier Möglichkeiten. Die bisherigen Eigentümer (Eltern) können gemeinschaftlich die Immobilie(n) auf dich überschreiben -> Schenkung. Das fällt dann nicht mehr in die Erbmasse, allerdings nur wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens 10 Jahre liegen. Gleichzeitig wird ein notarieller Vertrag aufgesetzt, in welchem ein Nießbrauchsvorbehalt festgelegt wird.

Somit wärst du Eigentümer "ohne Rechte", deine Eltern hätten die komplette Verfügungsgewalt, du dienst lediglich als Sicherungsgeber bei Hauskrediten und tauchst auf Rechnungen auf (Finanzamt, Grundsteuer, ...). Deine Eltern tragen alle Kosten und erhalten (zB bei vermieteten Immobilien) alle Erträge.

Das aber nur, ums mal kurz zu umreissen. Diese Art Vertrag ist relativ komplex und muss entsprechend formuliert werden. Dann spielen da noch Faktoren wie ein ggf. vorhandenes sogenanntes Berliner Testament eine Rolle (das meinte nachobubi wohl), sowie vorhandene Lasten etc.

Lass dich/lasst euch hier von einem Notar (warum Anwalt? oO) beraten. Das kostet auch nicht die Welt und ihr habt Sicherheit. Zum Thema Erbschaftssteuer kann dieser euch evtl. sogar auch weiterhelfen, ansonsten tuts ein guter Steuerberater ;)
 
Um mal nur an diesem Beispiel auch die offenbar übersehenen bzw. nicht genannten möglichen Nachteile aufzuzeigen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit! -:

Heretic Novalis schrieb:
Klar gibts hier Möglichkeiten. Die bisherigen Eigentümer (Eltern) können gemeinschaftlich die Immobilie(n) auf dich überschreiben -> Schenkung. Das fällt dann nicht mehr in die Erbmasse, allerdings nur wenn zwischen Schenkung und Erbfall mindestens 10 Jahre liegen. Gleichzeitig wird ein notarieller Vertrag aufgesetzt, in welchem ein Nießbrauchsvorbehalt festgelegt wird.(...)

1.
Auch eine solche Schenkung ist zu versteuern, wenn auch ggf. als sog. "gemischte Schenkung" nicht nach dem vollen Wert. Erbschafts- und Schenkungssteuer sind identisch. Insoweit ist auch hier ein Wertbetrag von über 400.000,00 € zu versteuern. Ist das Geld vorhanden, sprich: liquide? Oftmals keine besonders geringe Summe, die da noch im selben Jahr fällig wird!
Zudem kann eine Wertbewertung des Hauses verlangt werden, die erfahrungsgemäß mind. ca. 1.500,00 - 2.000,00€ je Immobilie kostet.

2.
Vermögensverfall der Eltern ist nicht berücksichtigt.
Auch, wenn man es niemandem wünscht: Was passiert, wenn die Eltern pflegebedürftig werden?
Selbst bei Eintritt einer privaten Pflegeversicherung und guter Rente kann nicht selten eine Differenz von >1.500,00€ monatlich für Pflegeheim usw.. entstehen.
Für diese Kosten kommen zunächst die Pflegebedürftigen aus ihrem privaten Vermögen auf.
Sollte das Vermögen der Eltern aufgebraucht sein, stehen als nächstes die Kinder ein.
Insoweit ist das Haus auch durch die Schenkung nicht "sicher".
Die Steuern sind aber in jedem Fall schon in voller Höhe entrichtet und können dann nicht mehr zurückverlang werden.

Zudem - nur mal als Gedankenspiel: Wie soll verfahren werden, wenn ein Elternteil nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung leben kann (Pflegeheim) und dem anderen Ehegatten das Domizil dann zu groß / zu einsam / zu weit vom Ehegatten ist? Auch das muss im Voraus evtl. berücksichtigt werden.

3.
Die Eltern sind komplett raus!
Es mag in vielen / den meisten Familien nie ein Problem sein; aber:
Haben sie das Haus einmal verschenkt, sind die Eltern es auf immer los.
Eine Reaktion bei "unliebsamem Verhalten" des Kindes ist kaum möglich, und das ist häufiger gewüscht, als man glaubt....
nur ein paar Beispiele:
- Sohnemann hat die Falsche geheiratet.
- Sohemann hat seine Ehefrau betrogen.
- Sohnemann hat ein uneheliches Kind gezeugt.
- Sohnemann hat sich scheiden lassen.
- Sohnemann hat sich als homosexuell erwiesen.
- Sohnemann ist aus der Kirche ausgetreten.
- Sohnemann hat sich als spielsüchtig erwiesen.
Ein Widerruf der Schenkung (z.B: wg. "schwerer Verfehlung" oder "groben Undanks" (§ 530 BGB)), wird nur sehr selten angenommen, die o.g. Fälle sind keine solchen!
Es kann zudem passieren, dass die Eltern später "aus dem Haus" geekelt werden.
Entsprechende Klauseln dagegen im Schekungsvertrag lösen das Problem nicht immer; bei ihrer Formulierung ist besondere Sorgfalt anzuwenden.

4.
Vermögensverfall des Kindes
Ist das Kind (schon) selbstständig, oder hat mal vor gewerblich ohne haftungsbeschränkung aufzutreten bzw. kann andere Sicherheiten als das Haus nicht stellen, kann bei wirtschaftlicher Erfolglosigkeit nicht "nur" das (bisherige) Vermögen des Kindes, sondern auch das Haus draufgehen. Die Eltern sind dann so oder so aus ihrem Haus raus, das Haus für die Familie verloren.
Sollte man zwingend dran denken....

..der o.g. Fall der Spielsucht o.ä. immer im Hinterkopf. Wie gut kennen Eltern ihr Kind wirklich?
(ausdrücklich keine Unterstellung an den TE!)

Lass dich/lasst euch hier von einem Notar (warum Anwalt? oO) beraten.
Ganz einfach: Weil es leider viel zu viele Notare zu geben scheint, die nicht wirklich über detailliertes Wissen im Erbrecht verfügen und keine sonderlich guten Verträge entwerfen.
Man kann natürlich sagen: Gut, wenn's schiefgeht, haftet ja dann der Notar.
Klar, aber schon einmal daran gedacht, wie ungern der Notar/ die Haftpflicht auch dafür einstehen wird?
In der Regel ist im Vorfeld erst mit einem (längeren und) kostenintensiven Prozess zu rechnen..
(... bei dem die Mandantschaft als Kläger zunächst alle Kosten vorstrecken darf!)

Daher also:
Am besten zu einem Fachanwalt für Erbrecht (der natürlich optimal auch Notar sein sollte!)



Zusammenfassend nochmal @TE:

Wie Du siehst eine extrem komplexe Materie.
Darüber hinaus oft von vielen Faktoren des Einzelfalles abhängig.
Hol Dir hier keine Pseudo-Rechtsberatung!

Geh zum Fachmann, das Geld ist es tausendmal wert!



/EDIT:
PS: @HereticNovalis:
Die von Dir genannte 10 Jahres-Frist ist übrigens nur in dem Falle interessant, dass es weitere Pflichtteilsberechtigte, oder zum Zeitpunkt der Schenkung schon Vertragserben gibt.
Beides ist hier offenbar nicht der Fall.
(Ausnahme: Schenkungsrückforderung wegen Verarmung; im Zweifel geltend gemacht durch den Sozialhilfeträger, wenn der nicht entscheidet, das Einzelkind so oder so direkt in Anspruch zu nehmen.)

Zudem ist diese Vorschrift im Pflichtteilsrecht erst (wenn ich mich recht erinnere) 2009 angepasst, worden, sodass jetzt mit jedem zurückliegenden Jahr innerhalb der 10 Jahre 10% weniger zurückverlangt werden können.
Mit der Zeit wird das Geld also immer "sicherer"... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst einmal möchte ich mich für die durchaus informativen Antworten bedanken.

Zum Glück ist aktuell noch kein Todes/- oder Erbfall eingetreten, jedoch werden meine Eltern nicht jünger
und auch meine Oma mütterlicher Seite (ihr gehört das "zweite" Haus, das in ihrem Todesfall direkt auf
meine Mutter übergeht) nicht ewig unter uns weilen wird, ist dies durchaus ein Thema, das baldigst von
unserer Familie geklärt werden sollte.

Angenommen, meine Eltern haben nen "fatalen Unfall" kurz, nachdem meine Oma gestorben ist. In dem
Falle würde ich zwei Häuser (mit deutlich zu hohem Wert) erben und hätte am Ende wegen der enormen
Erbschaftssteuern wahrscheinlich keine Chance, die Häuser zu halten und müsste sie im Eiltempo verkaufen,
bzw. im schlimmsten Fall sogar zwangsvollstrecken lassen.

Dem möchte ich vorbeugen.

Mit meinen Eltern ist es schwer, solche Gespräche zu führen, da gerade mein Vater in vielerlei Hinsicht vom
"alten Schlag" ist. Heute, als ich das Thema mal wieder angeschnitten habe, starrte er die ganze Zeit nur aus
dem Küchenfenster und argumentierte lautstark "Wir haben im Testament für alles gesorgt". Dass das
Testament meiner Eltern mir jedoch nichts bei einer drohenden, horrenden Erbschaftssteuer hilft, versteht
er offensichtlich nicht.

Zum Glück haben wir ein sehr gutes Verhältnis, besser, als wahrscheinlich die meisten Eltern zu ihren Kindern
(und umgekehrt).

Einen guten Steuerberater habe ich zur Hand, die Frage ist nur, ob er sich, gerade in der rechtlichen Bewandnis,
ausreichend auskennt, um sachliche und korrekte Aussagen zu diesem brandheissen Thema zu treffen.

Die nächste Sache wäre, woher "nimmt" man sich nen (guten) Erbschaftsanwalt? Wir sind allesamt privat
rechtsschutzversichert, eventuell kann man über die Versicherung einen guten Anwalt bekommen. Natürlich nicht
unentgeltlich, die Versicherungen decken "lediglich" Privatrecht, Verkehrs- und Arbeitsrecht. Erbschaften werden
wohl, so skurril das klingen mag, nicht unter "Privatrecht" fallen.

Was noch etwas zweideutig klingt, ist die Teilaussage von Heretic Novalis, dass bei einem, nach seinem Vorschlag
getroffenen Schenkungsvertrag zwar ich mit Namen auf sämtlichen hausrelevanten Rechnungen auftauchen werde,
diese jedoch weiterhin meine Eltern zahlen würden(müssten?!). Ich kenne es eigentlich nicht anders, als dass die
Person, die im Grundbuch eingetragen steht, auch für die Hauskosten aufkommt (woher das Geld nun kommt, ist
natürlich wieder eine andere Frage).

Cya, Mäxl
 
Das kann Dir ein Anwalt genauer erklären, muss auch nicht zwangsläufig so sein; grds. sind da auch einige vertragliche Absprachen möglich.

Die Idee mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht verkehrt.
Zwar sind die idR bei vorsorglichen Erbdingen nicht eintrittspflichtig.
Aber inzwischen arbeiten die zum großen Teil mit idR über Jahre ausgesiebten, recht effektiv arbeitenden Kanzleienn zusammen, sodass meistens eine Empfehlung einer großen RSV auch eine gute Empfehlung ist.
Da kann man sich meist drauf verlassen.
Und falls sich Dein Vater da schwer tut, nimm doch zu einem ersten Gespräch mal "nur" Deine Mutter mit..

Bei der Thematik mit der Großmutter hast Du grundsätzlich den richtigen Gedanken.
Evtl. lohnt es in der Tat, durch eine Schenkung direkt an Dich ein zweimaliges Anfallen von Erbschaftssteueren zu sparen.
Auch das sollte aber nach einer Abwägung der Vor- und Nachteil im Einzelfall entschieden werden...
...und natürlich - wie von Dir sicher nicht anders gewollt - zur Zufriedenheit aller beteiligten.

Und noch ein dringender Hinweis:
Falls Dein Vater auch rechtlich "vom alten Schlag" ist, kann man vermuten, dass auch Deine Eltern ein sog. "Berliner Testament" haben (gegenseitig zu Alleinerben, Kind als Schluß-/Nacherbe).
In diesem Fall empfehle ich ebenso dringend eine Überprüfung des Testaments und Aktualisierung.
Gerade in der Materie hat sich in den lezten 10-15 Jahren einiges getan, was zur Unwirksamkeit des Testaments oder zu richtig unangenehmen Beschränkungen für den (evtl. noch Jahrzente) länger lebenden Ehegatten führen kann.
Daher sollte ein Testament - unabhängig vom Anlass! - ohnehin alle 5-6 Jahre überprüft und an geltendes Recht angepasst werden!


Gute N8!
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Güte, wenn du einen guten Steuerberater zur Hand hast dann geh dahin.
Der wird dir folgendes sagen:

1. Alternative Da deine Eltern ein Haus haben und ja nicht unbedingt auf das 2te Haus im Ganzen angewiesen sind, soll die Oma das haus nicht komplett an die Mutter vererben sondern einen Teil an den Enkel. Freibetrag Oma auf Enkel 200.000. Bei guten Verhältnissen in der Familie nichts weiter machen oder zur Absicherung der Eltern Nießbrauch, zu Gunsten der Mutter an den Teil des Enkels.

Somit haben die Eltern nur "noch" ein Vermögen von Euro 400.000 (1. Haus 300.000 + 100.000 Anteil 2. Haus)

Keine Steuer bei Unfall der Eltern

2. Alternative

Die Eltern benötigen beide Häuser voll, warum auch immer. Oma vererbt ihr Haus auf Mutter alleine, Mutter schenkt ihren Anteil am gemeinsamen Haus an Vater. Beide haben nun jeweils ein Haus im Wert von 300.000. Der Freibetrag von 400.000 gilt pro Elternteil pro Kind, sprich Mama und Papa können jeweils 400.000 an Sohn steuerfrei übertragen. Ergo auch keine Steuer.


Da brauch man weder Fachanwälte oder Computerforen für, es reicht ein guter Steuerberater
 
Marvin_X schrieb:
Meine Güte, wenn du einen guten Steuerberater zur Hand hast dann geh dahin.
Der wird Dir Folgendes sagen: (...)

Und damit dasselbe tun, was immer wieder Grund dafür ist, dass in solchen Familien später elendig lange und kostenintensive Prozesse geführt werden, an denen nur die Anwälte verdienen und die zudem die Familien zerstören!

Der Grund dafür ist einfach:
Weil es immer wieder Steuerberater gibt, die meinen, Sie könnten aufgrund ihrer Ausbildung den Job eines Anwalts besser machen, als dieser selbst. Dabei sind sie "Fachidioten" (nicht böse gemeint) und haben zumeist nur die steuerlichen Problemstellungen im Auge, von vielen der anderen Probleme, die dabei auftreten können und somit zwangsläufig mit zu berücksichtigen sind, jedoch nicht den Hauch eines Schimmers.


Wie ich (hoffentlich) deutlich machen konnte, sind in solchen Angelegenheiten jedoch viel mehr als "nur" die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Es gilt u.a. für die Zukunft für alle Beteiligten klare und sichere Regelungen zu treffen, sodass sie interessengerecht geschützt und abgesichert sind und Unfrieden unter ihnen (oder mit Dritten; z.B. Sozialhilfeträger) vermieden werden kann. Andernfalls kommt es zu oft zu den erwähnten Prozessen.

Häufig müssen bestehende Testamente angepasst / neue erstellt werden, was auch ohne die "Restproblematik" schon für einen "normalen" Juristen im Bereich der sog. "Berliner Testamente" aufgrund der extrem "entwicklungsfreudigen" Rspr. der letzten 20 Jahre in diesem Bereich ein heikles Unternehmen ist. Schließlich will man, dass das Testament im Erbfall (in 20, 30, 40 Jahren...) auch noch wirksam sein wird. Man kann ja nicht beeinflussen, ob die Mandanten noch einmal kommen, um es "aktualisieren" zu lassen!


@Marvin_X: Mal nur zu Deiner Alternative 1:
Mal angenommen, die Mutter wäre Alleinerbin der Großmutter.
Deine Lösung (1/3 Anteil = 100K€ Mutter, 2/3 = 200K€ Enkel) hieße, dass die Mutter 50K€ weniger erbt, als ihr Pflichtteil ist. (Vorausgesetzt dies kann nicht durch die Resterbmasse ausgeglichen werden)
Sie hätte daher einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen ihren Sohn (50K€).

Wird sie diesen geltend machen? (Verjährt erst 10 Jahre nach dem Erbfall!)
Wenn nein, kann man sich darauf verlassen?
Was, wenn im Falle des vorzeitigen Todes des Vaters und der Demenz der Mutter, ein gesetzlicher Vertreter der Mutter (z.B. Vormund/Betreuer) auf die Idee kommt, diesen Anspruch geltend zu machen?
Ist es nicht besser / sicherer, dieses Risiko gleich von vornherein auszuschließen?
Dazu müsste die Mutter gegenüber der Großmutter zu deren Lebzeiten einen Teilerbverzicht erklären!

--> Das macht auch ein guter Steuerberater für Dich?
--> Sieht das überhaupt ein Steuerberater?
--> Hast Du das gesehen?


Wohl gemerkt:
Dies ist der Optimalfall. Viel Schlimmer sieht's aus, wenn die Mutter nicht Alleinerbin der Großmutter ist.
Aber fangen wir gar nicht erst damit an...


Marvin_X schrieb:
Da brauch man weder Fachanwälte oder Computerforen für, es reicht ein guter Steuerberater
Wenn ich diese (entschuldige) von Ignoranz strotzende Behauptung lese, geht mir der Hut.
Wenn ich raten sollte, würde ich vermuten: Du bist Steuerberater (oder auf dem Weg dahin).
Du zeigst hier, dass Dir..
a) für die von mir geschilderten Problemstellungen und ihre Bedeutung jegliches Bewusstsein fehlt,
b) die "persönlichen" Folgen für die Beteiligten offenbar egal sind,
c) Du offensichtlich keinerlei Vorstellung davon hast, wie oft solche Dinge gerade dann schieflaufen, wenn Leute an dieser Stelle fälschlicherweise versuchen ein paar Hunder Euro zu sparen oder sich von einem Steuerberater dessen "Lösung" aufquatschen lassen.

Dabei erlaube mir die Frage:
Was qualifiziert Dich zu Deinem "fachkundigen" Rat?
Hast Du auch nur den Hauch eines rechtlichen Hintergrundes?
Oder wenigstens praktische/ eigene Erfahrungen mit diesen komplexen Thematiken?
Möchtest Du diese hier einmal genauer darlegen?
(Alles gern per PN)

Falls dem nicht so ist, wie kommst Du dazu, einen solchen Rat zu erteilen?

Der TE hat deutlich gemacht, dass es ihm um mehr, als "nur" die rein steuerliche Fragestellung geht.
Die Steuerersparung ist sicher das Ziel. Der Weg dahin sollte aber, wie ich ihn verstehe, für alle Beteiligten der Richtige sein.
Damit ist es eine "universale" Materie und somit der Job eines Anwalts.

Und zur Klarstellung:
Ich bin sicher, dass ich oben sogar noch nicht unwichtige Aspekte übersehen haben kann;
kenne ja auch die genauen Umstände nicht.


In diesem Sinne:
Bitte erteile doch nicht derart fahrlässig einen solchen Rat!
Schon gar nicht, wenn es offenkundig um Dinge von einiger Wichtigkeit und von erheblichem Wert geht.

Gruß,
nachobubi
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachubi du scheinst mir ein angehender Jurist zu sein, sonnst hättest du wohl nicht genug Zeit für ellenlange Post.

Ich bin schon etwas länger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und habe bedingt durch die Berufsausbildung und der nun 20 jährigen Berufserfahrung genug Erfahrung im Erbrecht. Wir müssen nämlich davon Erfahrung haben, sonst dürften wir unseren Beruf nicht ausüben.

Der TE fragt eindeutig nach den steuerlichen Regelungen siehe Threadtitel, und diese sind bei einem Gesamtvermögen von unter 800.000 nun relativ einfach abbildbar. Darüber hinaus schrieb er, dass in der Familie alles okay ist, warum also alle theoretischen Möglichkeiten durchspielen? In einem Computer Forum? Und ja ein guter Steuerberater weiß das alles wird aber nicht dafür bezahlt in einem Computer Forum mit rudimentär Daten ein voll umfassendes erbrechtliches Gutachten zu erstellen, wofür du ja anscheinend Zeit hast.

Ich bleibe dabei, er soll zu einem guten StB gehen und einer der beiden Lösungen werden steuerlich realisiert und mit den nötigen rechtlichen Bedingungen versehen.

Und nur mal so nebenbei, ein Testament sollte alle drei Jahre überprüft werden, weil sich ja doch dauernd etwas ändert. Wer dem Irrglauben verfällt, ich mach mal ein Testament und das hält 40 Jahre, sollte lieber gar keins machen.
 
Marvin_X schrieb:
Ich bin schon etwas länger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und habe bedingt durch die Berufsausbildung und der nun 20 jährigen Berufserfahrung genug Erfahrung im Erbrecht. Wir müssen nämlich davon Erfahrung haben, sonst dürften wir unseren Beruf nicht ausüben.
Respekt. Dann hast Du eine nicht gerade leichte Ausbildung hinter Dir. Wie findest Du die Zeit, hier zu posten? Urlaub?

Marvin_X schrieb:
Der TE fragt eindeutig nach den steuerlichen Regelungen siehe Threadtitel (...) warum also alle theoretischen Möglichkeiten durchspielen? In einem Computer Forum?
Spätestens aus seinem zweiten Post lese ich, dass ihm auch das "Wie" wichtig ist.

Ich denke, hier wird aber ein unterschiedlicher beruflicher Backround ersichtlich. (Denk Dir Deinen Teil über meinen.)
Ein Anwalt muss stes die Gesamtsitutation des Mandanten im Auge haben, da von ihm rechtlich die Beratung hinsichtlich aller (ggf. auch in anderen Bereichen liegender) Nachteile erwartet wird. Bei Verstoß ist er haftbar.
Nach mener Erfahrung wird ein Steuerberater dagegen seltener für umfassende Beratungen, als viel eher für die Bearbeitung eines "Ausschnittes" des Gesamten beauftragt. Er ist eben Fachmann. Er hat es da etwas einfacher, weil von ihm haftungsrechtlich niemand eine "umfassende" Rechtsberatung erwarten kann ("Hättest Du zum RA gehen müssen!").

Entsprechend siehst Du eine Fragestellung und antwortest - nur bezogen auf diese - korrekt. Nachvollziehbar.
Ich lese die selbe Frage und denke gleich an weitere Probleme - wahrscheinlich auch nachvollziehbar?

Sehe in keiner "Lösung" etwas verwerfliches.
Ich hatte auch gehofft, durch meinen ersten Post eine entsprechend lange Diskussion hier im Threat zu vermeiden.
Dies ist mir leider nicht gelungen. Meine nunmehr langen posts verdeutlichen lediglich, wie gern ich den TE überzeugen würde, zum FA / FAuN / Notar zu gehen. Dies liegt einfach daran, dass ich schon häufig genug "Fehlschläge" in dem Bereich miterleben durfte, sodass ich eben zu 100% überzeugt bin, dass man solche Fragestellungen nur mit einer umfassenden Lösung beantworten kann.
...kann man aber sicher anders sehen.

Marvin_X schrieb:
Und nur mal so nebenbei, ein Testament sollte alle drei Jahre überprüft werden, weil sich ja doch dauernd etwas ändert.
Eine mir persönlich sehr sympatische Ansicht. Bitte gerne weiter verbreiten! Meine "5-6 Jahre"-Aussage ist ja schon mit Rücksicht auf die Erkenntnis getroffen, dass einen die Leute bei Aussagen von unter 5 Jahren angucken, als wolle man ihnen gerade das Pontemornaie klauen. :D
 
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