Erfahrung mit Samsung Gewährleistung bei root und Knox 0x0 bei Hardwareschaden?

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Hallo,
mein S5 hat nach etwas 22 Monaten eine Luftblase im linken Eck zwischen Glas und LCD entwickelt die langsam größer wird. Zur Zeit 2x0,5cm. Auf dem Gerät befindet sich eine gerootete und minimal veränderte Samsung Firmware ( das Alexandr ROM mit Android) 5.0.1.

Anzeige in Download Modus:

Current Binary: Samsung official
System status: Custom
Knox Warranty Void: 0x0

Es handelt sich hier offensichtlich um einen Hardwaredefekt der rein gar nichts mit der Software zu tun hat. Außerdem ist Knox intakt und keine echte custom rom drauf. Ich habe jetzt keine wirkliche Lust alles zurück zu setzen. Das kostet wieder viele Stunden Arbeit.

Der Reparaturpartner ist W-Support. Hat jemand Erfahrung ob in diesem Fall das Handy trotz root repariert wird?
 
Eine Stock Rom solltest du schon draufgeflasht haben bevor du das einschickst. Dann sollte es keine Probleme geben wenns ein Garantiefall ist. Davon abgesehen geht das schnell. Mit Odin eine Stockrom flashen dann zurücksetzen dann sollte es das gewesen sein. Wenn du es gerootet lässt etc, werden die sich garantiert weigern da ein Zugriff ins system erfolgte.
 
Glaube auch, dass da nicht groß unterschieden wird zwischen hard- und softwareseitigem Eingriff. Sobald da was verändert ist, kannst du Probleme bekommen.
 
Der root / unroot Vorgang ist durchaus zeitaufwendig vorallem wenn man mit Knox 0x0 auf Android 5 rooten will. Außerdem funktioniert die Software absolut einwandfrei und ist an meine Wünschen angepasst. Keinerlei Fehler daher never touch a running system. Dass es Problemen geben könnte ist mir bewusst, daher frage ich nach konkreten Erfahrungen.
 
Du hattest gefragt und Antworten bekommen.
Jetzt liegt es an dir, was du daraus machst
 
W-Support ist da nicht ganz so genau. Probiere es einfach aus - im schlimmsten Fall bekommst du es zurück.

Außerdem ist der Counter auf 0 - das ist das einzige das geprüft wird. Ergo, freie Fahrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach 22Monaten bist du aus der Gewährleistung raus. Innerhalb der Gewährleistung wäre das von der Software augenscheinliche unabhänige Problem abgedeckt. Innerhalb der Garantiebestimmung (lies sie halt!) obliegt es jedoch halbwegs dem Hersteller*.


* Da gibt es zwar auch Urteile, dass die Garantiebestimmungen den Kunden nicht Schikanieren dürfen bzw. die "übliche Nutzung nicht einschränken" aber da segelt man als Nutzer von Custom Roms schon ordentlich an der Grenze. Braucht also sicher einen guten Anwalt.
 
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