Erfahrungen beim Verkauf eines vollstreckbaren Titels?

PiPaPa

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Hallo,

folgende Situation: In der vergangenen Woche habe ich im Nachlass meiner Großmutter eine Geschichte von 1995 gefunden, besser gesagt einen vollstreckbaren Titel gegen eine Frau, welcher meine Großmutter in den 90igern arglistig Geld unterschlagen hat.

Der damalige Betrag belief sich auf ca 8.000 DM. Also nicht gerade ein Kleinstbetrag o.ä. Inzwischen mit Zinsen usw. etwas mehr.

Nun würde ich gerne dieser Frau mal auf den Zahn fühlen. Nur ist die Frage ob sich der Aufwand usw lohnt.

Und um überhaupt irgendwas vielleicht zurück zu erhalten habe ich schon überlegt eben diesen Titel zu verkaufen.
Hat das hier schon mal jemand gemacht? Erfahrungen? Empfehlungen?
 
Nun ja, wem willst Du denn den Titel verkaufen ? Da gibt es zwar professionelle Händerl für so ein Zeugs, aber die zahlen Dir so wenig wegen des möglicherweise großen Risikos, dass Du das völlig vergessen kannst; da lohnt der Aufwand schon nicht, denn zur Übertragung des Titels fallen gleich auch hohe Notarkosten an.

Warum lässt Du den nicht vollstrecken ? So teuer ist das ja nicht; insbesondere dann nicht, wenn Du erst einmal einen kleinen Teilbetrag vollstreckst ! Das kostet wenig Geld und Du erfährst vom Gerichtsvollzieher, ob bei dem Schuldner überhaupt was zu holen ist oder nicht. Falls nicht, kannst Du vom Schuldner di Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ihr Vermögen verlangen.

Übrigens: Auch Du musst den Titel erst einmal auf Dich notariell überschreiben lassen, wenn Du ihn verkaufen und abtreten willst; auch das kostet schon erheblich.

Auf einfache Art und Weise könntest Du übrigens die finaziellen Verhältnisse des Schuldner selbst überprüfen, ohne dass Dir Kosten entstehen: Begib Dich mit dem Titel in das für den Schuldner zuständige Amtsgericht und nimm dort kostenlos in das Schuldernverzeichnis beim Vollstrreckungsgericht Einsicht. Hat der Schuldner beispielsweise bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben oder unbezahlte Schulden aufgetürmt, dann ist das dort alles verzeichnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher das die (Zwangs)Vollstreckung, immerhin 20 Jahre her, nicht bereits passiert ist ?
 
Normalerweise erhält der Schuldner den Titel entwertet zurück, wenn die Zwangsvollstreckung erfolgreich war; immerhin könnte der Schuldner allerdings auch freiwillig ohne Zwangsvollstreckung bezahlt und der Gläubiger den Titel nicht zurückgegeben haben - wäre schon möglich !

Am besten wäre es sicherlich, den Schuldner erst einmal formlos zur Zahlung aufzufordern bzw. einen Nachweis über die erfolgte Zahlung vorzulegen.
 
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