Erfahrungen bzw. Rechtslage mit niederländischen Onlineshops

redsector

Lt. Junior Grade
Registriert
Aug. 2008
Beiträge
388
Hallo,

ich würd mir gern nen neuen Drucker kaufen. Bei uns hier in Deutschland kostet der ca. 550,- plus Versand. Neulich hab ich dann testweise bei Geizhals mal auf ganz Europa umgeschaltet und gesehen, dass der in vielen niederländischen Shops für ca. 350,- inkl. 19% MWSt. verkauft wird :freak:
Sogar mit den vergleichsweise heftigen 60 Euro Versand komme ich da noch deutlich billiger weg als wenn ich ihn hier bestelle. Gute Bewertungen hat der Shop auch, sogar von Deutschen die da bestellt haben.

Jetzt frage ich mich nur wie es da mit Widerrufsrecht usw. aussieht, falls der Drucker ne Macke hat oder schlicht und einfach nicht meinen Anforderungen entspricht. Ich hab schon versucht, die AGB mit Hilfe des Google Translators zu übersetzen, aber die sind irgendwie mit Frames so dämlich in die Website eingebettet, dass der Translator sie nicht findet.

Meines Wissens nach ist das Fernabsatzgesetz ja ne EU-Richtlinie... aber eben nur ne Richtlinie, die von Land zu Land geringfügige Änderungen beinhalten kann. Kennt sich jemand auf dem Gebiet aus bzw. bestellt jemand regelmäßig in den Niederlanden und könnte mir die Rechtslage kurz zusammenfassen? Besonders in Bezug auf Widerrufsfrist (bei uns ja 14 Tage) und die Versandkostenregelung bei Rücksendung, sprich wer die übernehmen muss (bei uns die 40-Euro-Grenze).

Falls es was hilft, es geht konkret um den Shop hier: http://www.4launch.nl/shop/get/p-4-productid-072131
Dummerweise gibts die Website des Shops nicht mehrsprachig, wobei ich mal hoffe, dass die im Falle eventueller Probleme Englisch oder evtl. gar Deutsch verstehen.

Danke schonmal,
rs
 
Meines Wissens nach ist das Fernabsatzgesetz ja ne EU-Richtlinie... aber eben nur ne Richtlinie, die von Land zu Land geringfügige Änderungen beinhalten kann. Kennt sich jemand auf dem Gebiet aus bzw. bestellt jemand regelmäßig in den Niederlanden und könnte mir die Rechtslage kurz zusammenfassen? Besonders in Bezug auf Widerrufsfrist (bei uns ja 14 Tage) und die Versandkostenregelung bei Rücksendung, sprich wer die übernehmen muss (bei uns die 40-Euro-Grenze).

Die Bewertungen des Shops scheinen ja durchaus positiv zu sein, allerdings geht es meistens nur darum, dass sich die Käufer freuen, ein Schnäppchen gemacht zu haben, insbesondere, dass die Ware angekommen ist.

Die EU-Richtlinie ist weitestgehend in den Mitgliedsländern umgesetzt, selbstverständlich gibt es Unterschiede, es geht ja um einen Mindeststandard.

NL: Widerrufsrecht 7 Tage, die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher. D hat, was die Rücksendekosten betrifft, ohnehin eine Extrawurst gebraten, eigentlich reines Lobbyistenwerk, im Grunde ging es darum, den Versandhandel zu entlasten.

In nahezu allen Ländern der EU trägt der Unternehmer die Hinsendekosten, der Verbraucher die Rücksendekosten, unabhängig vom Warenwert.
Artikel 6

Widerrufsrecht

(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschluß im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Die Frist für die Wahrnehmung dieses Rechts beginnt

- bei Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, wenn die Verpflichtungen im Sinne des Artikels 5 erfuellt sind;

- bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses oder dem Tag, an dem die Verpflichtungen im Sinne des Artikels 5 erfuellt sind, wenn dies nach Vertragsabschluß der Fall ist, sofern damit nicht die nachstehend genannte Dreimonatsfrist überschritten wird.

Falls der Lieferer die Bedingungen im Sinne des Artikels 5 nicht erfuellt hat, beträgt die Frist drei Monate. Diese Frist beginnt

- bei Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher;

- bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Werden innerhalb dieser Dreimonatsfrist die Informationen gemäß Artikel 5 übermittelt, so beginnt die Frist von sieben Werktagen gemäß Unterabsatz 1 mit diesem Zeitpunkt.

(2) Übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäß diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.

(3) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, kann der Verbraucher das in Absatz 1 vorgesehene Widerrufsrecht nicht ausüben bei

- Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Frist von sieben Werktagen gemäß Absatz 1 begonnen hat;

- Verträgen zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Lieferer keinen Einfluß hat, abhängt;

- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;

- Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die vom Verbraucher entsiegelt worden sind;

- Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten;

- Verträgen zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.

(4) Die Mitgliedstaaten sehen in ihren Rechtsvorschriften folgendes vor:

- Wenn der Preis einer Ware oder einer Dienstleistung vollständig oder zum Teil durch einen vom Lieferer gewährten Kredit finanziert wird, oder

- wenn dieser Preis vollständig oder zum Teil durch einen Kredit finanziert wird, der dem Verbraucher von einem Dritten aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Lieferer gewährt wird,

wird der Kreditvertrag entschädigungsfrei aufgelöst, falls der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht gemäß Absatz 1 Gebrauch macht.

Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten der Auflösung des Kreditvertrags fest.

Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Erklärung des Rates und des Parlaments zu Artikel 6 Absatz 1 - Erklärung der Kommission zu Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31997L0007:DE:HTML

Nach der Entscheidung des EuGH, es war nichts anderes zu erwarten, müssen die Hinsendekosten vom Unternehmer getragen werden, inzwischen in deutsches Recht umgesetzt, es bleibt aber bei der Regelung der Rücksendekosten, was bei über 90% der Händler bedeutet, dass diese auch die Rücksendekosten zu tragen haben - auch bei Waren unter EUR 40,00, weil kaum einer es hinkriegt, rechtswirksam zu belehren - doppelte EUR 40,00 Klausel, wie es nun von der gefestigten Rechtsprechung gefordert wird, nur merkt es kaum einer.

Somit ist der deutsche Verbraucher privilegiert...

Jetzt geht es aber erst richtig los:


Die Frage ist, welches Recht anwendbar ist, wenn ein ein deutscher Verbraucher bei einem Shop mit Sitz in Holland kauft? Holländisches oder deutsches?

Art 3 EGBGB
Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Gemeinschaft und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen
Soweit nicht

1. unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Gemeinschaft in ihrer jeweils geltenden Fassung, insbesondere

a) die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 40) sowie
b) die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6), oder

2. Regelungen in völkerrechtlichen Vereinbarungen, soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind,

maßgeblich sind, bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht).

Maßgeblich dürfte die Rom I- VO sein (vertragliche Schuldverhältnisse)

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:177:0006:0016:DE:PDF

Artikel 6 bestimmt, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer

a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (nicht der Fall)

b) eine solche Tätigkeit auf irgendeine Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten einschließlich dieses Staates ausrichtet. (das ist der Fall, "liefert auch ins Ausland)

Artikel 6
Verbraucherverträge

(1) Unbeschadet der Artikel 5 und 7 unterliegt ein Vertrag, den eine natürliche Person zu einem Zweck, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ("Verbraucher"), mit einer anderen Person geschlossen hat, die in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt ("Unternehmer"), dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer
a) seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in dem Staat ausübt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
b) eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet

und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.


(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Parteien das auf einen Vertrag, der die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt, anzuwendende Recht nach Artikel 3 wählen. Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Absatz 1 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

(3) Sind die Anforderungen des Absatzes 1 Buchstabe a oder b nicht erfüllt, so gelten für die Bestimmung des auf einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer anzuwendenden Rechts die Artikel 3 und 4.

(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für:
a) Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die dem Verbraucher geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich in einem anderen als dem Staat erbracht werden müssen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
b) Beförderungsverträge mit Ausnahme von Pauschalreiseverträgen im Sinne der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (1);
c) Verträge, die ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen oder die Miete oder Pacht unbeweglicher Sachen zum Gegenstand haben, mit Ausnahme der Verträge über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien im Sinne der Richtlinie 94/47/EG;
d) Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Finanzinstrument sowie Rechte und Pflichten, durch die die Bedingungen für die Ausgabe oder das öffentliche Angebot und öffentliche Übernahmeangebote bezüglich übertragbarer Wertpapiere und die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren festgelegt werden, sofern es sich dabei nicht um die Erbringung von Finanzdienstleistungen handelt;
e) Verträge, die innerhalb der Art von Systemen geschlossen werden, auf die Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h Anwendung findet.

Dazu hier mehr:

http://www.trustedshops.de/shop-inf.../IWB-Serie_E-Commerce-international_Teil5.pdf

Hat man wiederum eine Rechtswahl getroffen gilt das Günstigkeitsprinzip. Der deutsche Verbraucher wird deutsches Recht wählen (14 Tage Widerrufsrecht, Versandkostenregelung).

Die Schwierigkeit besteht nur darin, dass dem holländischen Vertragspartner beizubringen und sein Recht durchzusetzen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Falls der Drucker beim Kauf schon ne Macke hat oder er nicht gefällt, kannst du ihn binnen 11 Tagen zurück schicken (RMA Anfrage ist in jedem Fall binnen 7 Tagen zu stellen).
Bei Nichtgefallen muss das Gerät aber unbenutzt und in der original Verpackung (unbeschädigte Verpackung sein). Du darfst es zwar auspacken aber die Verpackung nicht beschädigen sonst ziehen se was ab.
Garantieabwicklungen über den Shop sind im ersten Jahr kostenlos, danach werden sie in Rechnung gestellt auch wenn der Hersteller mehr als 1 Jahr Garantie gibt. (empfiehlt sich aber eh sich bei so was direkt an den Hersteller zu wenden)
Was du auch beachten solltest, bei Käufen im Ausland musst die die Versandkosten für Rücksendungen in aller Regel selbst tragen wenn kein Fehler des Shops vorliegt.
 
Zurück
Oben