Hallo,
NIE WIEDER

cortexpower.de!
Habe gestern ebenfalls eine absolut negative "Erfahrung" mit cortexpower.de GmbH gemacht. Die Unterschlagung der üppigen "Hinsendekosten" (5,99 Euro + 1 Euro pro Artikel) bei Widerruf scheint System zu haben. In meinem Fall warens 7,99 Euro. Nicht viel wenn man bedenkt wieviel Mühe man aufwenden muss um die Sache wieder klarzustellen, aber auch nicht zu wenig um die Sache auf sich beruhen zu lassen. Darauf spekulieren die Herrn Hensel wohl ("Geschäftsführer" von cortexpower.de

).
Die "Service"-Hotline - sofern man das so nennen darf - ist im grund genommen nichts anderes als eine Bandansage mit Verweis auf den E-mail Kontakt der "Firma". Nichts zu holen hier!
Habe zum Glück über amazon.de bestellt und dort reklamiert. Die Sache konnte so relativ schnell richtiggestellt werden. Nach Absendung des untenstehenden Textes hat es keine 5 Min. gedauert und ein Amazon-Servicemitarbeiter hat sich tel. bei mir entschuldigt und mir die erfolgte Rückbuchung der Hinsendekosten durch den Verkäufer verkündet. Ich wollte es zunächst nicht glauben, aber dem war in der Tat so! Wird sowas heutzutage übers Handy gemacht oder sitzt der Typ ständig am PC und wartet aufn Anschiss von amazon?!
Nun ja ist mir jetzt auch egal.
Verkäufer hat von mir in diesem Falle eine Abmahnungsschreiben über die Beschwerdemaske von Amazon erhalten. Nachfolgend der Text den ich hierzu verfasst habe. Vielleicht widerfährt dem einen oder anderen ähnliches, dann lässt sich der Text recht gut wiederverwenden:
Sehr geehrte Herr Hensel,
nachdem Ihre "Service"-Hotline notorisch unterbesetzt zu sein scheint, möchte ich sie hiermit schriftlich abmahnen.
Nach einem ordnungsgemäßen Wideruf der über "amazon.de" getätigten Bestellung (Bestellnr.: XXX) bei der cortexpower.de GmbH musste ich feststellen, dass Sie mir am 3.11.2010 lediglich den Warenwert erstattet haben, jedoch nicht die Kosten für die "Hinsendung" der Ware in Höhe von 7,99 Euro. Bitte holen Sie dies innerhalb der für Sie bindenden Frist von 30 Tagen gemäß Ihren AGBs nach. Andernfalls sehe ich mich gezwungen gerichtlich gegen Sie vorzugehen.
Sicherlich handelt es sich Ihrerseits nur um ein Versehen und einen Einzelfall. Sollte dies nicht der Fall sein weise ich Sie ausdrücklich auf folgendes Faktum hin:
Gemäß eines Urteils vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 268/07 - OLG Karlsruhe
LG Karlsruhe ist § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit §§ 312d, 357 BGB dahingehend auszulegen, dass dem Verbraucher nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Dementsprechend ist es Verkäufern von Waren im Fernabsatzgeschäft verwehrt, Verbrauchern die Kosten für die Hinsendung der von ihr vertriebenen Waren auch dann aufzuerlegen, wenn diese von ihrem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX