Ersatzakku vin Dritthersteller

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Mickey Cohen

Gast
Hallo,

ich suche für mein geliebtes sony xperia xa2 einen neuen akku.

originale neue akkus scheint es nicht mehr zu geben.

habe das hier gefunden:
https://www.subtel.de/index.php?cl=...4oWFQd6JGMD7YJHWKceXTU64JiV7AI26TtOqYl-vTYSfI


kann man sowas verwenden, oder ist das der letzte schrott, der mir um die ohren fliegt? generell: wie finde ich sichere akkus? gibts da was, worauf man achten muss?

es geht mir nicht so sehr um den letzten euro, ich will einfach nur einen sicheren, nicht explodierenden akku.

auf aliexpress gibt es noch "originale", ich denke von denen lass ich besser die finger.

danke!
 
Mickey Cohen schrieb:
auf aliexpress gibt es noch "originale", ich denke von denen lass ich besser die finger.
Ich stelle dir eine Gegenfrage: was glaubst du, aus welcher Koboldhöhle der Anbieter, der hinter deiner Verlinkung steckt, seine Ware herbekommt?
 
DJMadMax schrieb:
Ich stelle dir eine Gegenfrage: was glaubst du, aus welcher Koboldhöhle der Anbieter, der hinter deiner Verlinkung steckt, seine Ware herbekommt?
die idee dahinter ist, dass ein produktfälscher ganz sicher nicht auf entsprechende sicherheitsstandards achtet.
bei einem mir unbekannten hersteller besteht wenigstens die chance, dass er sich an die sicherheitsstandards hält.
 
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Bei Akkus habe ich immer bei IfixIt zugeschlagen. Hatte da nie Probleme mit der Qualität.
 
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Wirklich garantieren können wird dir das niemand. Du kannst natürlich zum deutschen Händler greifen und zur Not auf deine Gewährleistung pochen - jedoch nur innerhalb der ersten 3 Monate. Länger werden Akkus und Batterien (sowie alle anderen Verbrauchsgüter) nicht von der Gewährleistungspflicht abgedeckt.
 
DJMadMax schrieb:
Länger werden Akkus und Batterien (sowie alle anderen Verbrauchsgüter) nicht von der Gewährleistungspflicht abgedeckt.

Bitte was?
Dazu hätte ich gerne eine Quelle.
Wieso sollte ein Sachmangel bei Gefahrenübergang gesetzlich anders behandelt werden, nur weil es sich um einen Verbrauchsgegenstand handelt?
 
@Bonanca
Frag mal Tante Google. Da streiten sich selbst die Juristen, da einerseits ein allgemeines Gewährleistungsrecht gilt, andernfalls aber eben auch das Ding mit dem Verbrauchsgegenstand im Raum steht. Eine Glühbirne (oder heute LED) würde hier zB. auch drunterfallen oder auch eine 300 Euro teure Projektorlampe. Wenn die innerhalb der ersten 90 Tage hin ist, hat mal noch Glück (naja, mehr oder weniger) danach bleibt man auf dem Defekt sitzen.
 
DJMadMax schrieb:
Frag mal Tante Google.
Klassischer Fall von "hab keine Quelle, mach selbst."

Gut, dann übernehme ich eben deinen Part:
1. Suchtreffer: https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/gelten-fuer-akkus-kuerzere-garantiefristen
Behandelt Garantie.
2. Suchtreffer: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/17987-verschleissteile-gewaehrleistung
Gewährleistung 2 Jahre. Garantie ist was anderes.
3. Suchtreffer: https://www.juraforum.de/forum/t/gewaehrleistung-bei-akkus.604456/
Gewährleistung 2 Jahre.

Soll ich weitermachen?


DJMadMax schrieb:
Da streiten sich selbst die Juristen, da einerseits ein allgemeines Gewährleistungsrecht gilt, andernfalls aber eben auch das Ding mit dem Verbrauchsgegenstand im Raum steht.
Zeig mir doch bitte diese ominöse Quelle, in der sich angeblich Juristen streiten. Das BGB schreibt eindeutig und unmissverständlich 2 Jahre.
Da ist kein Ding mit dem Verbrauchsgegenstand im Raum, du liegst schlicht und ergreifend falsch.


DJMadMax schrieb:
Eine Glühbirne (oder heute LED) würde hier zB. auch drunterfallen oder auch eine 300 Euro teure Projektorlampe.
QUELLEN
 
Bonanca schrieb:
Klassischer Fall von "hab keine Quelle, mach selbst."
"Belege mir, dass die Erde rund ist, sonst glaube ich dir kein Wort". Wahnsinnig ausgefeilte Diskussionsgrundlage, echt super.

Bonanca schrieb:
Eine Quelle wäre zum Beispiel JEDER Onlineshop, der Projektorlampen verkauft und sehr deutlich macht, dass diese nur 3 Monate seitens des Händlers gegen Defekt abgesichert sind.

Wäre das so unfassbar falsch, dann würde das nicht derart prominent in jedem dieser Shops und in jeder AGB stehen, die wären schon zichfach abgemahnt worden.

Du bist einer der Menschen, denen man sogar ein Diplom vorlegen kann, man würde dennoch lügen.
 
DJMadMax schrieb:
Wahnsinnig ausgefeilte Diskussionsgrundlage, echt super.
Ehm, eine ziemlich normale Diskussionsgrundlage.
Derjenige, der die Behauptung aufstellt, muss sie beweisen. Ja, das gilt auch dafür, dass die Erde eine (annähernde) Kugel ist. Nur ist das ausreichend gezeigt worden und, im Gegensatz zu deiner Behauptung, auch wahr.


DJMadMax schrieb:
Eine Quelle wäre zum Beispiel JEDER Onlineshop
Ich habe dir ganze 4 Quellen per Link geschrieben, auf die du ganz einfach raufklicken kannst.
Und du schaffst es nichtmal mir EINE zu nennen.


DJMadMax schrieb:
Wäre das so unfassbar falsch, dann würde das nicht derart prominent in jedem dieser Shops und in jeder AGB stehen, die wären schon zichfach abgemahnt worden.

Stimmt, bekanntermaßen sind alle AGBs korrekt und es gäbe nie einen Grund Punkte daraus für unwirksam zu erklären.

Und diese 9 unterschiedlichen Fälle, die ich dir alle verlinkt habe (Guck Mal, gar nicht so schwer mit den Quellenverweisen.), Die gibt es eigtl gar nicht.


DJMadMax schrieb:
Du bist einer der Menschen, denen man sogar ein Diplom vorlegen kann, man würde dennoch lügen.
Projiziert hier jemand seine eigene einstellung? Ein Diplom sagt btw erstmal nichts aus. Aber unabhängig davon habe ich von dir habe hier in der Diskussion noch nicht eine Sache vorgelegt bekommen. Vllt solltest du Mal damit anfangen.

Ich behaupte btw nicht, dass du lügst. Ich sage einfach nur, dass du falsch liegst. Und belege das mit Quellen. Etwas, das du nicht geschafft hast.

Gott wäre mir dein Verhalten peinlich.
Eine Quelle. Mehr habe ich nicht verlangt. Und du schaffst es nichtmal nach 4 Quellen einzusehen, dass du falsch liegst.
 
Bonanca schrieb:
Gott wäre mir dein Verhalten peinlich.
Mir zeigt dein Verhalten lediglich, dass du entweder a) ausnahmslos Glück in deinem Leben in Defektfällen hattest, oder b) einfach gar keine Defektfälle diesbezüglich kennst (was ebenfalls als Glück zu bezeichnen wäre).

Hier mal ein Zitat von Beamer-Discount:
Nicht sachgemäße Verwendung des Gerätes (z.B. 24 Stunden Betrieb, Bruch, Verschmutzung (z.B. nicht gereinigte Filter) führen zum Verlust der Gewährleistung. Bei Projektoren ist die Lampe ein besonderer Fall. Sie ist ein Verschleißteil wie z.B. eine Glühbirne im Auto und fällt deswegen nicht unter die 2 Jahres Gewährleistung. Fast alle Hersteller bieten aber spezielle Lampengarantien an.

Ich habe nie behauptet, dass jede Shop-AGB auf der Welt korrekt ist, aber ich behaupte weiterhin frech, dass eine solch prominente Behauptung zu praktisch jedem Leuchtmittel auf dem deutschen Markt nicht abmahnfähig ist, da offensichtlich leider rechtens ist. Und ich bin so rotzfrech und behaupte einfach, dass es sich bei Akkus, weil VERBRAUCHSGUT, ganz genauso verhält. Das ist die exakt selbe Sachgrundlage und für Hersteller und Händler gleichermaßen die selbe Möglichkeit, sich um Verantwortlichkeiten herumzustehlen.

Jetzt könnte ich behaupten "Such du mir doch nen Fall raus, in dem jemand wegen eines solchen Vorfalls geklagt und Recht bekommen hat.", dann konterst du aber lediglich mit: "Neeee, DU musst das beweisen, wir sind hier im Kindergarten und lernen, uns gegenseitig den Sprechball der Reihe nach zuzuwerfen."

Ja, dir darf mein Verhalten gerne peinlich sein, über deins brauche ich gar nicht weiter nachdenken.

Ich verweise hier im Sinne der Hilfsbereitschaft dem Hilfesuchenden auf mögliche, auftretende Probleme, von dir wird quergeblökt und das war's dann.

Um's im juristischen Fachjargon auszudrücken: I rest my case.
 
DJMadMax schrieb:
Hier mal ein Zitat von Beamer-Discount:
Alter, danke für den Lacher. Ich hoffe ich habe meine Nachbarn nicht geweckt, ich musste nämlich gerade wirklich laut loslachen.

Zunächst hast du es halt einfach immer noch nicht geschafft eine Quelle vernünftig anzugeben.
Nachdem ich dein Zitat gegoogelt habe, habe ich auch eine Vermutung warum. Du verweist allen Ernstes auf eine Aussage in deren Blog, nachdem du eben noch großtönig von AGBs gesprochen hast.
Das hier ist übrigens eine Quellenangabe: https://www.beamer-discount.de/blog/beamer-gewaehrleistung/
PS: Ein Blog ist kein Vertragsbestandteil.


Gucken wir Mal in die AGB, dann findet sich übrigens folgendes:

§ 5 Gewährleistung

Projektor AG haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB und – sofern anwendbar - §§ 327 ff. BGB sowie §§ 475a ff. BGB.

Was im BGB steht habe ich oben bereits genannt: 2 Jahre. Punkt.

Mhhhhh, warum das in den AGB mit diesen Verschleißgegenständen wohl nicht steht.


Aber ich will Mal nicht nur gemein sein:
Man verliert nur bedingt durch unsachgemäße Behandlung seinen Gewährleistungsanspruch. In den ersten 6 Monaten 12 Monaten muss dir der Händler nunmal nachweisen, dass das Gerät nicht bereits bei Gefahrübergang einen Mangel vorwies. Das ist natürlich deutlich einfacher, wenn der Händler dir eine unsachgemäße Verwendung nachweisen kann, die oft zu dem Fehler führt, der der Grund für deinen Gewährleistungsantrag ist.


DJMadMax schrieb:
da offensichtlich leider rechtens ist.
Hast du auch nur einen Link den ich gepostet habe angeklickt?
Ich würde nämlich gerade vermuten: nein.


DJMadMax schrieb:
ich bin so rotzfrech und behaupte einfach
Na wenigstens kommen wir der Sache näher.
Genau. Du behauptest einfach. Und gepaart mit deiner Unwissenheit in dem Thema führt das halt zu ziemlich viel Mumpitz den du hier absonderst.


DJMadMax schrieb:
Das ist die exakt selbe Sachgrundlage und für Hersteller und Händler gleichermaßen die selbe Möglichkeit, sich um Verantwortlichkeiten herumzustehlen.
Ok.
Jetzt noch ne Quelle bitte dass Gewährleistung bei Akkus keine 2 Jahre beträgt.

Wieso glaube ich dass du die nicht liefern können wirst?


DJMadMax schrieb:
dann konterst du aber lediglich mit: "Neeee, DU musst das beweisen, wir sind hier im Kindergarten und lernen, uns gegenseitig den Sprechball der Reihe nach zuzuwerfen."
Nein.
Im Gegensatz zu dir bin ich tatsächlich an einem Austausch interessiert. Es geht mir aber ziemlich auf die Nerven, wenn dieser Austausch vollständig allein von mir kommt und die andere Person nichts besseres zu tun hat als zu sagen
"Nein. Ich behaupte, dass das nicht so ist."

Hast du ja jetzt wenigstens auch zugegeben, dass du das machst.

Wieso müsste ich eigtl auf ein Urteil verweisen? Reichen dir die 3 Quellen die ich dir ganz am Anfang bereits geschickt habe nicht? Reicht dir der verlinkten Paragraf aus dem BGB nicht?
Du ignorierst halt einfach sämtliche Belege, die du bekommst.


DJMadMax schrieb:
Ich verweise hier im Sinne der Hilfsbereitschaft dem Hilfesuchenden auf mögliche, auftretende Probleme, von dir wird quergeblökt und das war's dann.
Und deine Hilfsbereitschaft schadet nunmal mehr als dass sie hilft, weil du Leuten einredest sie hätten weniger Rechte verglichen mit dem Gesetz.


Da kommen wir nämlich zum Anfang deines Posts:

DJMadMax schrieb:
Mir zeigt dein Verhalten lediglich, dass du entweder a) ausnahmslos Glück in deinem Leben in Defektfällen hattest, oder b) einfach gar keine Defektfälle diesbezüglich kennst (was ebenfalls als Glück zu bezeichnen wäre).
Mit grundlegendem Wissen und Verständnis über Gesetze, sind die Defektfälle schlicht und ergreifend sehr einfach zu lösen:
Man verweist schlicht und ergreifend auf die Beweislastumkehr und wartet darauf, dass der Händler seine gesetzlichen Pflichten angemessen erfüllt, weil er merkt, dass er es mit jemanden zu tun hat, der sich (augenscheinlich) mit der Thematik befasst hat und seine Rechte kennt.

Ist leicht gemacht. Wenn man die entsprechenden Artikel kennt. Was offensichtlich nicht jeder tut, weshalb es die Händler natürlich erstmal mit Ablehnung versuchen.



DJMadMax schrieb:
Um's im juristischen Fachjargon auszudrücken: I rest my case.
Vermutlich das einzige wissen juristischen Zusammenhangs, welches du besitzt. :)
 
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Nicht durchgelesen... du hast Recht, ich meine Ruhe und wenn der TE dann Hilfe mit seinem defekten Akku braucht, kann er sich ja problemlos an dich wenden, du kennst dich ja bestens aus :)
 
DJMadMax schrieb:
Nicht durchgelesen...
Keine Thema, der Text wäre eh zu kompliziert für dich gewesen.

Tipp: Halte dich am besten in Zukunft bei juristischen Aussage zurück. Da greifst du nur daneben.
 
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Weiß den jemand eine Antwort auf die Eingangsfrage ?
Stehe vor ähnlichen Problem mit meinem alten S5. Da es überall anscheinend nur noch Fälschungen gibt oder aber 3. Hersteller. Was kann man nehmen?
 
Joker (AC) schrieb:
Weiß den jemand eine Antwort auf die Eingangsfrage ?

Weil es darauf keine eindeutige Antwort gibt.
Ein Risiko besteht bei Akkus von Drittherstellern immer. Und selbst bei original Akkus existiert ein Risiko, wie Samsung eindrucksvoll bewiesen hat.

Ich habe noch mit keinen Akkus Probleme gehabt. Wären welche aufgetaucht, dann hätte ich die Gewährleistung in Anspruch genommen.

Will man sich sicher fühlen, dann kauft man entsprechend Akkus auf Seiten mit Bewertungen und kauft dann nicht die, die 50%+ 1-Stern Bewertungen haben.
 
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Hatte eben bei einem deutschen Reseller bestellt, der eine gewisse Zufridenheits-Garantie ausspricht.
(Plus übrigens 2 Jahre Garantie, wie vom Gesetzgeber vorgesehen)
Wenn man genau hinschaut, gab es eigentlich nurnoch den, der in Frage kam. Der Rest scheint TschingTschong Fälschung zu sein.
 
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