DJMadMax schrieb:
Hier mal ein Zitat von Beamer-Discount:
Alter, danke für den Lacher. Ich hoffe ich habe meine Nachbarn nicht geweckt, ich musste nämlich gerade wirklich laut loslachen.
Zunächst hast du es halt einfach immer noch nicht geschafft eine Quelle vernünftig anzugeben.
Nachdem ich dein Zitat gegoogelt habe, habe ich auch eine Vermutung warum. Du verweist allen Ernstes auf eine Aussage in deren Blog, nachdem du eben noch großtönig von AGBs gesprochen hast.
Das hier ist übrigens eine Quellenangabe:
https://www.beamer-discount.de/blog/beamer-gewaehrleistung/
PS: Ein Blog ist kein Vertragsbestandteil.
Gucken wir Mal in die
AGB, dann findet sich übrigens folgendes:
§ 5 Gewährleistung
Projektor AG haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB und – sofern anwendbar - §§ 327 ff. BGB sowie §§ 475a ff. BGB.
Was im BGB steht habe ich oben bereits genannt: 2 Jahre. Punkt.
Mhhhhh, warum das in den AGB mit diesen Verschleißgegenständen wohl nicht steht.
Aber ich will Mal nicht nur gemein sein:
Man verliert nur bedingt durch unsachgemäße Behandlung seinen Gewährleistungsanspruch. In den ersten
6 Monaten 12 Monaten muss dir der Händler nunmal nachweisen, dass das Gerät nicht bereits bei Gefahrübergang einen Mangel vorwies. Das ist natürlich deutlich einfacher, wenn der Händler dir eine unsachgemäße Verwendung nachweisen kann, die oft zu dem Fehler führt, der der Grund für deinen Gewährleistungsantrag ist.
DJMadMax schrieb:
da offensichtlich leider rechtens ist.
Hast du auch nur einen Link den ich gepostet habe angeklickt?
Ich würde nämlich gerade vermuten: nein.
DJMadMax schrieb:
ich bin so rotzfrech und behaupte einfach
Na wenigstens kommen wir der Sache näher.
Genau. Du behauptest einfach. Und gepaart mit deiner Unwissenheit in dem Thema führt das halt zu ziemlich viel Mumpitz den du hier absonderst.
DJMadMax schrieb:
Das ist die exakt selbe Sachgrundlage und für Hersteller und Händler gleichermaßen die selbe Möglichkeit, sich um Verantwortlichkeiten herumzustehlen.
Ok.
Jetzt noch ne Quelle bitte dass Gewährleistung bei Akkus keine 2 Jahre beträgt.
Wieso glaube ich dass du die nicht liefern können wirst?
DJMadMax schrieb:
dann konterst du aber lediglich mit: "Neeee, DU musst das beweisen, wir sind hier im Kindergarten und lernen, uns gegenseitig den Sprechball der Reihe nach zuzuwerfen."
Nein.
Im Gegensatz zu dir bin ich tatsächlich an einem Austausch interessiert. Es geht mir aber ziemlich auf die Nerven, wenn dieser Austausch vollständig allein von mir kommt und die andere Person nichts besseres zu tun hat als zu sagen
"Nein. Ich behaupte, dass das nicht so ist."
Hast du ja jetzt wenigstens auch zugegeben, dass du das machst.
Wieso müsste ich eigtl auf ein Urteil verweisen? Reichen dir die 3 Quellen die ich dir
ganz am Anfang bereits geschickt habe nicht? Reicht dir der verlinkten Paragraf aus dem BGB nicht?
Du ignorierst halt einfach sämtliche Belege, die du bekommst.
DJMadMax schrieb:
Ich verweise hier im Sinne der Hilfsbereitschaft dem Hilfesuchenden auf mögliche, auftretende Probleme, von dir wird quergeblökt und das war's dann.
Und deine Hilfsbereitschaft schadet nunmal mehr als dass sie hilft, weil du Leuten einredest sie hätten weniger Rechte verglichen mit dem Gesetz.
Da kommen wir nämlich zum Anfang deines Posts:
DJMadMax schrieb:
Mir zeigt dein Verhalten lediglich, dass du entweder a) ausnahmslos Glück in deinem Leben in Defektfällen hattest, oder b) einfach gar keine Defektfälle diesbezüglich kennst (was ebenfalls als Glück zu bezeichnen wäre).
Mit grundlegendem Wissen und Verständnis über Gesetze, sind die Defektfälle schlicht und ergreifend sehr einfach zu lösen:
Man verweist schlicht und ergreifend auf die
Beweislastumkehr und wartet darauf, dass der Händler seine gesetzlichen Pflichten angemessen erfüllt, weil er merkt, dass er es mit jemanden zu tun hat, der sich (augenscheinlich) mit der Thematik befasst hat und seine Rechte kennt.
Ist leicht gemacht. Wenn man die entsprechenden Artikel kennt. Was offensichtlich nicht jeder tut, weshalb es die Händler natürlich erstmal mit Ablehnung versuchen.
DJMadMax schrieb:
Um's im juristischen Fachjargon auszudrücken: I rest my case.
Vermutlich das einzige wissen juristischen Zusammenhangs, welches du besitzt.