Furi
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 392
Guten Tag,
bräuchte mal euren kurzen Rat aus Käufersicht:
Auf eBay (Deutschland) Produkt zum Ersteigern von Privat (Zustand "neu") gesehen, das nicht mehr produziert wird und dessen Restbestände derzeit teuer verkauft werden (nur noch in Tschechien verfügbar). Artikelbild zeigte Smartphone-Screenshot von besagtem Restbestand aus Tschechien mitsamt Preis, Produktbild und genauer Produktbezeichnung, sodass durch das Produktbild das exakte Produkt identifizierbar ist. In der Artikelbeschreibung stand die Produktbezeichnung nur verkürzt da, denn der Hersteller bietet das Produkt in verschiedenen Varianten an (mit jeweils ähnlichen, aber differenzierbaren Bezeichnungen).
Käufer hat also Preisvorschlag gesendet, mit der Frage, ob es tatsächlich das Produkt, wie auf dem Bild, mit der Produktbezeichnung so und so und dem Merkmal so und so ist. Verkäufer sendet Gegenvorschlag mit Antwort "Ja, wie auf den Bildern zu sehen."
Käufer hat den Gegenvorschlag abgelehnt, aber das Produkt schlussendlich doch ersteigert.
Wie zu erwarten, kam ein anderes Produkt beim Käufer an (noch dazu nicht mehr eingeschweisst, aber neuwertig, also egal), welches auch so deutlich günstiger zu bekommen wäre.
So, nun meine Rechtsauffassung: Käufer kann sich entweder kurz ärgern und Geld zurückerstatten lassen (zur Not über Paypal / Käuferschutz), hat dann aber nichts davon gehabt, außer Ärger.
Oder Käufer kann darauf bestehen, das Produkt zu erhalten, was er ersteigert hat, bzw. den Beschaffungswert (den Verkäufer in seiner Auktion sogar im Produktbild hatte) erstatten lassen.
Kleine Anmerkung dazu: Käufer hat das Produkt bereits zu einem höheren Preis ersteigert, als das korrekte Produkt in den früheren Auktionen weg ging, d.h. Gewissensbisse bestehen hier nicht. Käufer hat ja im Grunde bei Rückerstattung (Widerruf) nur Aufwand und keinen Nutzen wegen Fehler des Verkäufers.
€dit - Alternative: Via Käuferschutz Sache klären, Preis + VK zurückerstatten lassen und Verkäufer kann das Produkt zurückerhalten, sobald er Differenzbetrag + zusätzliche VK überwiesen hat. Vorausgesetzt der Käuferschutz macht das mit.
Seh ich das so richtig? Was würdet ihr machen? Ersteigerungswert ca 100€, Neuwert derzeit ca. 260€.
bräuchte mal euren kurzen Rat aus Käufersicht:
Auf eBay (Deutschland) Produkt zum Ersteigern von Privat (Zustand "neu") gesehen, das nicht mehr produziert wird und dessen Restbestände derzeit teuer verkauft werden (nur noch in Tschechien verfügbar). Artikelbild zeigte Smartphone-Screenshot von besagtem Restbestand aus Tschechien mitsamt Preis, Produktbild und genauer Produktbezeichnung, sodass durch das Produktbild das exakte Produkt identifizierbar ist. In der Artikelbeschreibung stand die Produktbezeichnung nur verkürzt da, denn der Hersteller bietet das Produkt in verschiedenen Varianten an (mit jeweils ähnlichen, aber differenzierbaren Bezeichnungen).
Käufer hat also Preisvorschlag gesendet, mit der Frage, ob es tatsächlich das Produkt, wie auf dem Bild, mit der Produktbezeichnung so und so und dem Merkmal so und so ist. Verkäufer sendet Gegenvorschlag mit Antwort "Ja, wie auf den Bildern zu sehen."
Käufer hat den Gegenvorschlag abgelehnt, aber das Produkt schlussendlich doch ersteigert.
Wie zu erwarten, kam ein anderes Produkt beim Käufer an (noch dazu nicht mehr eingeschweisst, aber neuwertig, also egal), welches auch so deutlich günstiger zu bekommen wäre.
So, nun meine Rechtsauffassung: Käufer kann sich entweder kurz ärgern und Geld zurückerstatten lassen (zur Not über Paypal / Käuferschutz), hat dann aber nichts davon gehabt, außer Ärger.
Oder Käufer kann darauf bestehen, das Produkt zu erhalten, was er ersteigert hat, bzw. den Beschaffungswert (den Verkäufer in seiner Auktion sogar im Produktbild hatte) erstatten lassen.
Kleine Anmerkung dazu: Käufer hat das Produkt bereits zu einem höheren Preis ersteigert, als das korrekte Produkt in den früheren Auktionen weg ging, d.h. Gewissensbisse bestehen hier nicht. Käufer hat ja im Grunde bei Rückerstattung (Widerruf) nur Aufwand und keinen Nutzen wegen Fehler des Verkäufers.
€dit - Alternative: Via Käuferschutz Sache klären, Preis + VK zurückerstatten lassen und Verkäufer kann das Produkt zurückerhalten, sobald er Differenzbetrag + zusätzliche VK überwiesen hat. Vorausgesetzt der Käuferschutz macht das mit.
Seh ich das so richtig? Was würdet ihr machen? Ersteigerungswert ca 100€, Neuwert derzeit ca. 260€.
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