Hallo Forum,
bisher habe ich neben meinem Studium immer ein Kleingewerbe geführt, welches ca 300€ im Monat / 3600€ im Jahr abgeworfen hatte.
Da ich damit natürlich unter der Steuerfreigrenze war, bin ich noch Luxus gewöhnt, dass jeder Euro den ich auf der Rechnung ausgestellt habe, auch quasi mein Nettoverdienst war. (hatte eh ohne MwsT gearbeitet, §19)
Nun habe ich zum Mai einen Job mit festem Gehalt angefangen und habe ein paar grobe Steuerfragen.
Im Detail werde ich das sicher mit einem Steuerberater machen und ich erwarte hier auch keine Steuerberatung, ich hätte gerne nur mal eine grobe Richtung.
1)
Verstehe ich folgendes richtig? Grundsätzlich gibt es ja Steuerklassen, wonach sich die Lohnsteuer richtet, je höher das Gehalt, desto höher die Lohnsteuerklasse. Das wird aber grundsätzlich schon immer mit auf dem Gehaltszettel abgehalten (das Gehalt quasi auf 12 Monate hochgerechnet und daraus die passende Steuerklasse abgeleitet), und neben Sozialbeiträge und Krankenkassenbeitrag schon auf dem Lohnzettel abgezogen, wodurch sich dann eben das Nettogehalt ergibt... Es ist also nichts, was man am Ende des Jahres noch on top bezahlen müsste?
2)
... nun kommt mein Nebenverdienst als Kleingewerbe dazu. Ich vermute grundsätzlich, dass ich alles, was ich in diesem Jahr bisher verdient habe, rückwirkend versteuern muss, da dieses Jahr ja als Gesamtbetrag über der Steuergrenze liegen wird, und sich das somit auch auf den Part vom Kleingewerbe rückwirkend bezieht, richtig? Oder gilt die genaue Monatsgrenze, ab dem das volle Gehalt dazu kam?
3)
Wie rechne ich pi-mal-daumen aus, wie viel % ich nun in Zukunft von meinen Stunden des Kleingewerbes Netto übrig behalte, wenn man mal ganz durchschnittliche Werte nimmt, (Steuerklasse 1, 35.000 brutto Gehalt vom Hauptverdienst), und dann nochmal so ca 5000€ vom Kleingewerbe dazu...
4) Wenn ich jetzt eine Steuererklärung einreiche und dadurch meine Ausgaben geltend machen will, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Betriebskosten/ Anschaffungskosten fürs Kleingewerbe etc, rechnet sich das stumpf vom Einkommen 1zu1 ab, und vermindert so die Steuerlast? (entweder aufs Jahr bezogen (Fahrtkosten), oder per Abschreibung auf z.B. 3-5 Jahre, bei den Anschaffungskosten?)
5) Ich habe in diesem Jahr zusätzlich Unterhalt von meinen Eltern bekommen. Obwohl dies sonst nie als Einkommen angesehen bzw. versteuert werden musste, ist es jetzt aber laut Google so, dass es in diesem Jahr, wo ich nun Einkommen habe, zumindest die Prozessionslast erhöht. Den Part habe ich nicht so ganz verstanden, kann mir das jemand veranschaulichen?
Danke!
bisher habe ich neben meinem Studium immer ein Kleingewerbe geführt, welches ca 300€ im Monat / 3600€ im Jahr abgeworfen hatte.
Da ich damit natürlich unter der Steuerfreigrenze war, bin ich noch Luxus gewöhnt, dass jeder Euro den ich auf der Rechnung ausgestellt habe, auch quasi mein Nettoverdienst war. (hatte eh ohne MwsT gearbeitet, §19)
Nun habe ich zum Mai einen Job mit festem Gehalt angefangen und habe ein paar grobe Steuerfragen.
Im Detail werde ich das sicher mit einem Steuerberater machen und ich erwarte hier auch keine Steuerberatung, ich hätte gerne nur mal eine grobe Richtung.
1)
Verstehe ich folgendes richtig? Grundsätzlich gibt es ja Steuerklassen, wonach sich die Lohnsteuer richtet, je höher das Gehalt, desto höher die Lohnsteuerklasse. Das wird aber grundsätzlich schon immer mit auf dem Gehaltszettel abgehalten (das Gehalt quasi auf 12 Monate hochgerechnet und daraus die passende Steuerklasse abgeleitet), und neben Sozialbeiträge und Krankenkassenbeitrag schon auf dem Lohnzettel abgezogen, wodurch sich dann eben das Nettogehalt ergibt... Es ist also nichts, was man am Ende des Jahres noch on top bezahlen müsste?
2)
... nun kommt mein Nebenverdienst als Kleingewerbe dazu. Ich vermute grundsätzlich, dass ich alles, was ich in diesem Jahr bisher verdient habe, rückwirkend versteuern muss, da dieses Jahr ja als Gesamtbetrag über der Steuergrenze liegen wird, und sich das somit auch auf den Part vom Kleingewerbe rückwirkend bezieht, richtig? Oder gilt die genaue Monatsgrenze, ab dem das volle Gehalt dazu kam?
3)
Wie rechne ich pi-mal-daumen aus, wie viel % ich nun in Zukunft von meinen Stunden des Kleingewerbes Netto übrig behalte, wenn man mal ganz durchschnittliche Werte nimmt, (Steuerklasse 1, 35.000 brutto Gehalt vom Hauptverdienst), und dann nochmal so ca 5000€ vom Kleingewerbe dazu...
4) Wenn ich jetzt eine Steuererklärung einreiche und dadurch meine Ausgaben geltend machen will, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Betriebskosten/ Anschaffungskosten fürs Kleingewerbe etc, rechnet sich das stumpf vom Einkommen 1zu1 ab, und vermindert so die Steuerlast? (entweder aufs Jahr bezogen (Fahrtkosten), oder per Abschreibung auf z.B. 3-5 Jahre, bei den Anschaffungskosten?)
5) Ich habe in diesem Jahr zusätzlich Unterhalt von meinen Eltern bekommen. Obwohl dies sonst nie als Einkommen angesehen bzw. versteuert werden musste, ist es jetzt aber laut Google so, dass es in diesem Jahr, wo ich nun Einkommen habe, zumindest die Prozessionslast erhöht. Den Part habe ich nicht so ganz verstanden, kann mir das jemand veranschaulichen?
Danke!