Erster Job + Kleingewerbe, welche Steuern kommen grob auf mich zu?

Lumiusx64

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Hallo Forum,

bisher habe ich neben meinem Studium immer ein Kleingewerbe geführt, welches ca 300€ im Monat / 3600€ im Jahr abgeworfen hatte.
Da ich damit natürlich unter der Steuerfreigrenze war, bin ich noch Luxus gewöhnt, dass jeder Euro den ich auf der Rechnung ausgestellt habe, auch quasi mein Nettoverdienst war. (hatte eh ohne MwsT gearbeitet, §19)

Nun habe ich zum Mai einen Job mit festem Gehalt angefangen und habe ein paar grobe Steuerfragen.
Im Detail werde ich das sicher mit einem Steuerberater machen und ich erwarte hier auch keine Steuerberatung, ich hätte gerne nur mal eine grobe Richtung.

1)
Verstehe ich folgendes richtig? Grundsätzlich gibt es ja Steuerklassen, wonach sich die Lohnsteuer richtet, je höher das Gehalt, desto höher die Lohnsteuerklasse. Das wird aber grundsätzlich schon immer mit auf dem Gehaltszettel abgehalten (das Gehalt quasi auf 12 Monate hochgerechnet und daraus die passende Steuerklasse abgeleitet), und neben Sozialbeiträge und Krankenkassenbeitrag schon auf dem Lohnzettel abgezogen, wodurch sich dann eben das Nettogehalt ergibt... Es ist also nichts, was man am Ende des Jahres noch on top bezahlen müsste?

2)
... nun kommt mein Nebenverdienst als Kleingewerbe dazu. Ich vermute grundsätzlich, dass ich alles, was ich in diesem Jahr bisher verdient habe, rückwirkend versteuern muss, da dieses Jahr ja als Gesamtbetrag über der Steuergrenze liegen wird, und sich das somit auch auf den Part vom Kleingewerbe rückwirkend bezieht, richtig? Oder gilt die genaue Monatsgrenze, ab dem das volle Gehalt dazu kam?

3)
Wie rechne ich pi-mal-daumen aus, wie viel % ich nun in Zukunft von meinen Stunden des Kleingewerbes Netto übrig behalte, wenn man mal ganz durchschnittliche Werte nimmt, (Steuerklasse 1, 35.000 brutto Gehalt vom Hauptverdienst), und dann nochmal so ca 5000€ vom Kleingewerbe dazu...

4) Wenn ich jetzt eine Steuererklärung einreiche und dadurch meine Ausgaben geltend machen will, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Betriebskosten/ Anschaffungskosten fürs Kleingewerbe etc, rechnet sich das stumpf vom Einkommen 1zu1 ab, und vermindert so die Steuerlast? (entweder aufs Jahr bezogen (Fahrtkosten), oder per Abschreibung auf z.B. 3-5 Jahre, bei den Anschaffungskosten?)

5) Ich habe in diesem Jahr zusätzlich Unterhalt von meinen Eltern bekommen. Obwohl dies sonst nie als Einkommen angesehen bzw. versteuert werden musste, ist es jetzt aber laut Google so, dass es in diesem Jahr, wo ich nun Einkommen habe, zumindest die Prozessionslast erhöht. Den Part habe ich nicht so ganz verstanden, kann mir das jemand veranschaulichen?

Danke!
 
Zu 1):
Nicht ganz richtig. Bei den Lohnsteuerklassen wird nicht nach Einkommenshöhe unterschieden, sondern nach deiner persönlichen Situation. S. diesen LINK. Als Single kommst du in die Steuerklasse 1.
Abgezogen werden die Einkommenssteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Solidaritätszuschlag. ggf. Kirchensteuer.
Alle Abzüge richten sich nach deinem Bruttoverdienst. Google nach "Progressiver Steuersatz", dann verstehst du schnell wie hoch der prozentuale Anteil für die Einkommenssteuer ist.
Alternativ einfach einen Brutto-netto Rechner benutzen, der spuckt schon halbwegs richtige Werte aus.
Steuerpflichtige Boni-Zahlungen o.ä., die on-top auf dein Bruttogehalt kommen, aber vorher nicht feststehen, müssen mWn. nachträglich versteuert und bei der Steuererklärung angegeben werden. Kannst deine Suchmaschine des Vertrauens benutzen, um dich darüber schlau zu machen.


Zu 2)
Mit Selbstständigkeit / Kleingewerben kenne ich mich nicht ausreichend aus, aber versteuert wird es spätestens zum Folgejahr, wenn man die genaue Summe der Nebeneinkünfte kennt.
Tipp: Klär das auch mit deinem AG mal ab. Meistens steht im Arbeitsvertrag, dass man sonstige Beschäftigungen angeben und vorher absprechen muss.

zu 3) & 4)
teilweise nur Halbwissen, daher sag ich mal lieber nichts :)
Aber du kannst ja, falls du nichts zu tun hast, sowas wie wie:
https://www.smartsteuer.de/ verwenden und beispielhaft eine Steuererklärung machen. Musst ja keine echten Daten verwenden und bis zum letzten Schritt wird da eh nichts ans Finanzamt übermittelt bzw. abgefragt.
Das Tool spuckt dir schon einen groben Wert aus, wie viel du zurückbekommen könntest. Viele Felder werden schon gut und einfach erklärt. Einige Informationen musst du dir ggf. zusammensuchen, wie bspw. deine Kosten für die Krankenversicherung. Dafür gibt's aber Brutto Netto Rechner und so.

zu 5)
Hm? Der Begriff Prozessionslast ist mir neu. Google spuckt auch nichts aus.
Unterhaltsleistungen, die deine Eltern an dich gezahlt haben, sind nach meinem Kenntnisstand nicht steuerpflichtig. Warum sollten sie das auch sein?
kA was du da gelesen hast.
 
Danke erstmal für die Antwort. Mir wurde halt letztens von jemandem (evtl mit Halbwissen?), etwas "Angst" gemacht, indem er sagte, dass der Steuersatz von den Einnahmen als Kleingewerbler "automatisch der Höchststeuersatz ist", also quasi irgendwie knapp 50%. Wenn ich das google, finde ich aber nichts dergleichen. Es heißt dann immer, dass es je nach Gesamteinkommen gestaffelt ist, und je mehr man eben im Jahr verdient, desto höher wird der individuelle Steuersatz...

Das hieße aber, wenn ich das richtig verstehe: Die Lohnsteuer, die auf meinem Lohnzettel schon an das Finanzamt abgeführt wird, bezieht sich erstmal auf die Einkommenshöhe von dem jeweiligen Gehalt aufs Jahr gerechnet, und meine Einnahmen vom Kleingewerbe erhöhen ja meine Gesamteinnahmen im Jahr, und dadurch wird auch mein Einkommen vom Job höher versteuert?

Etwas lang der Satz, aber ich hoffe ihr versteht meine Frage?
Danke und Gruß
 
Das was der jenige dir gesagt hat, war schlichtweg falsch. Das Kleingewerbe wird im Prinzip versteuert, wie als hättest du einen Nebenjob, sprich der Gewinn aus dem Kleingewerbe kommt eben On Top drauf bei deinen Jahreseinnahmen. Dazu muss eben bei der Steuererklärung eine amtliche EÜR erstellt werden.

Zu deinem zweiten Absatz ja das ist in soweit korrekt. In deine Steuererklärung fallen im Prinzip sämtliche Jahreseinnahmen rein, sprich Gehalt, Nebenjob, Kleingewerbe, Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. und diese werden dann über die Steuererklärung versteuert. Muss man halt im Einzelfall schauen ob sich das Nebengewerbe dann noch lohnt, aber du bist noch deutlich weg vom Spitzensteuersatz. Als Gradmesser kann man den Durchschnittssteuersatz nehmen und sich damit ungefähr ausrechnen was man bei der Steuererklärung bezahlt. Da aber auch die ganzen Kosten, Versicherungen etc. gegen gerechnet werden, kann man das nur mit einem Steuerprogramm halt genau sagen oder lässt sich mal beim Steuerberater beraten.

Der wird dir halt empfehlen bei deinem Nebengewerbe zu investieren und Kosten zu verursachen um den Gewinn zu schmälern. Man kann ja z.B. schon mal damit anfangen Handy + Internet über das Nebengewerbe laufen zu lassen. Das sind schon mal ganz schnell 600 € im Jahr, die man als Kosten geltend machen kann.
 
Das würde ja bedeuten, dass es fast zu schön wäre um wahr zu sein, wenn man jegliche Ausgaben, die man auch zum Kleingewerbe zählen könnte, dann als Ausgaben absetzen kann und die im Prinzip rechnerisch seine zb 30% günstiger bekommt, weil es sonst Einnahmen wären die man zu eben jene 30% versteuern müsste...

Warum hat dann nicht jeder zweite einfach ein Kleingewerbe angemeldet, sucht sich eine Handvoll Kunden und setzt alle Elektronikartikel übers Kleingewerbe als Ausgaben ab, macht sich da eine Plus-Minus 0 rechnung raus, und kann sich aber Dinge wie Smartphones, PC und Co günstiger anschaffen?

Läuft das gleiche dann auch bezüglich Autoleasing? Dann könnte ich meinen privat PKW verkaufen, mir etwas Leasen und das als Ausgabe angeben, ist ja auch so, habe Kundentermine, Besprechungen, etc. Selbst den TV-Kauf könnte man absetzen, da werden dann Präsentationen drauf gemacht?...
 
Das finanzamt ist nicht blöd, sonst würde es jeder so machen. Stichwort scheinselbstständigkeit.

Klar du hast voll die ausgaben ... (dickes) auto gelaeast, smartpohne + vertrag und weitere sachen laufen über dein unternehmen. Kaufst dauernt zeug was gar nicht in deine branche passt und machst im jahr 300 € umsatz.

Das finanzamt wird dir realtiv schnell ein vogel zeigen und dich als scheinselbstständigkeit einstufen und dann wars das.

Lass dir bitte kein blödsinn von leuten erzählen die keine ahnung haben.

Es gibt auch in dem sinne kein nebengewerbe. Beide einkommen werden zusammen (in diesem kleinen rahmen) unter einer (deiner bestehenden steuernummer) erfasst und dafür musst du auch entsprechend einkommenssteuer abdrücken.

Für dein AN verdienst tut das schon dein AG im form der lohnsteuer und für das einkommen aus der selbstständigkeit wirst du am ende des jahres von finanzamt zur kasse gebeten.

Und wie schon erwähnt werden beide einkommen zusammen erfasst und danach richtet sich auch dein steuersatz. Der ab 55.961 € einkommen den max. wert von 42 % erreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat das denn bitte mit Scheinselbstständigkeit zu tun, wenn man nebebei ein Kleingewerbe betreibt und regelmäßig mehrere Kunden hat? Das Stichwort lautet hier Liebhaberei. Das Finanzamt unterstellt jemanden Liebhaberei, wenn man keine Gewinnerzielungsabsicht besitzt. Bei +/-0 (oder ähnliches) kommt das FA spätestens nach ein paar Jahren und streicht die Möglichkeit des Absetzens von Ausgaben zu diesem Zweck. Soweit wird es aber vermutlich gar nicht kommen, denn das man einen privaten TV nur für ein Gewerbe kauft, wird kein FA akzeptieren. Hier kommt bestensfalls die "gemischte Nutzung" ins Spiel und dann muss den Aufwand dem FA den genauen Anteil verklickern. Eine überwiegend berufliche Nutzung ist effektiv, wenn es sich um private Gegenstände handelt, ausgeschlossen.
 
Burner87 schrieb:
Was hat das denn bitte mit Scheinselbstständigkeit zu tun, wenn man nebebei ein Kleingewerbe betreibt und regelmäßig mehrere Kunden hat?

Nichts aber wo hab ich das geschrieben? :rolleyes:
 
Kuba schrieb:
Klar du hast voll die ausgaben ... (dickes) auto gelaeast, smartpohne + vertrag und weitere sachen laufen über dein unternehmen. Kaufst dauernt zeug was gar nicht in deine branche passt und machst im jahr 300 € umsatz.

Das finanzamt wird dir realtiv schnell ein vogel zeigen und dich als scheinselbstständigkeit einstufen und dann wars das.
Du nennst doch hier als Grund, warum er mit seiner Idee (alles mit dem Kleingewerbe von der Steuer absetzen) nicht durchkommt, die Scheinselbstständigkeit.
 
Man muss hier unterscheiden zwischen Kosten die wirklich im Unternehmen entstehen und privaten Kosten. Das Smartphone mit Vertrag bzw. der Internetanschluss war nur mal ein Beispiel, weil man das quasi immer als Kosten geltend machen kann. Du kannst aber nicht einfach den PKW leasen und dann nur privat nutzen, Stichwort Fahrtenbuch. Genauso sieht das mit dem TV aus, wenn du z. B. sagen kannst 30% der Zeit nutze ich den TV für Präsentationen, dann kann ich auch 30% als Kosten für die Nutzung geltend machen beim Finanzamt. Ich habe niemals gesagt, dass man alle Kosten oder Privatkäufe geltend machen kann, bitte hier klar unterscheiden und davon distanziere ich mich auch.

Oder was auch schon viele gemacht haben, dass man eine Selbständigkeit angemeldet hatte für Baumaterial günstiger zu kriegen, fällt sowas dem Finanzamt auf, fällt das ganz schnell unter Scheinselbständigkeit, selbst schon im weiteren Bekanntenkreis erlebt. Die Frau hatte eine Fußpflege angemeldet und der Mann immer schön Baumaterial über die Selbständigkeit geordert bzw. als Kosten geltend machen wollen, das ging nach hinten los und die durften dann Steuern für 4 oder 5 Jahre nachbezahlen.
 
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