Erstwohnsitz/ Zweitwohnsitz

Jonas5

Admiral
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Hallo Leute,

Ich habe eine Frage bezüglich der Anmeldung eines Erst- bzw. Zweitwohnsitzes.
Zum Studieren bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe da meinen Erstwohnsitz angemeldet. Jetzt hat mein Vater rumgemosert, dass es für ihn viel teurer werden würde, wegen steuern und sowas...
Soll ich also meinen Zweitwohnsitz in der Stadt in der ich studiere anmelden? Dann werden allerdings 11% der Kaltmiete an Zweiwohnsitzsteuer fällig.
Müsste ich mich zudem erst wieder in meiner Heimatstadt anmelden und dann erst wieder meinen Zweitwohnsitz in der Stadt in der ich studiere anmelden? Oder lässt sich der Erstwohnsitz einfach zum Zweitwohnsitz ändern?
 
Im selben Bundesland braucht man die Ummeldung in der Regel nicht bei beiden Einwohnermeldämtern vornehmen; wenn Du dann Deinen Hauptsitz woanders nimmst, also in Deinem Fall wieder in Deiner Heimatstadt, dann wird mit der Anmeldung auch die Ummeldung beim vorherigen Hauptwohnsitz veranlasst und Du hast dann die Wahl, diesen abmelden zu lassen oder als Zweitwohnsitz beizubehalten.

Anders ist es, wenn die Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern liegen, da musst Du dann wohl den einen erst abmelden bzw. ummelden und dann den anderen wieder neu anmelden. Auskunft gibt Dir hierzu aber das jeweilige Einwohnermeldeamt - Anruf genügt !

Was die steuerlichen Aspekte betrifft, sehe ich nicht, warum Dein Vater Nachteile erleiden sollte, wenn Du in einer anderen Stadt gemeldet bist ?


Dass Du selbst für die Dir am Studienwohnort und für das Studium anfallenden Kosten jährlich eine Steuererklärung abgeben kannst bzw. solltest, um die entstehenden Verluste zu kummulieren und dann an Deinem künftigen Einkommen einmal abzuziehen, wirst Du wohl wissen, denke ich mal !
 
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Frag mal deinen Vater, wieso es für ihn teurer werden sollte, sehe da nämlich auch kein Problem.
 
Ich werf mal das Stichwort Kindergeld in den Raum. Gabs bei mir soweit ich weiss nur solange mein Erstwohnsitz bei meinen Eltern war.
 
Keine Ahnung ob was geändert wurde, aber meine Eltern haben Kindergeld auch bekommen, als ich meinen Erstwohnsitz woanders hatte. Natürlich habe ich nichts verdient, sondern war Student. Meine Eltern konnten den "Unterhalt" an mich auch von der Steuer absetzen.
 
Jonas5 schrieb:
Jetzt hat mein Vater rumgemosert, dass es für ihn viel teurer werden würde, wegen steuern und sowas...

Das würde mich mal brennend interessieren, inwiefern dein Vater finanzielle Nachteile hat wenn du nicht mehr bei ihm gemeldet bist. Ist mir absolut unklar.

Dayripper schrieb:
Ich werf mal das Stichwort Kindergeld in den Raum. Gabs bei mir soweit ich weiss nur solange mein Erstwohnsitz bei meinen Eltern war.

Ich war während des Studiums vom ersten Semester an nicht mehr bei meinen Eltern gemeldet und habe trotzdem Kindergeld bekommen. Macht ja auch irgendwie gar keinen Sinn, das Kind verursacht ja eher noch mehr Kosten wenn es seine Ausbildung/sein Studium weiter weg von zu Hause absolviert...
 
Dayripper schrieb:
Ich werf mal das Stichwort Kindergeld in den Raum. Gabs bei mir soweit ich weiss nur solange mein Erstwohnsitz bei meinen Eltern war.

Kindergeld hat mit dem Wohnsitz des Kindes nichts zu tun; das gibts, solange die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden !


KoreaEnte schrieb:
Meine Eltern konnten den "Unterhalt" an mich auch von der Steuer absetzen.

Der Unterhalt an studierende Unterhaltberechtigte kann ebenfalls unabhängig von Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sonstigen rechtlichen Bestimmungen als außerordenltiche Belastung abgesetzt werden !
 
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In der Steuererklärung hat er immer angegeben, dass ich noch bei him wohne...da ich jetzt aber meinen erstwohnsitz woanders habe, wäre das ja irgendwie nicht mehr möglich und er würde von steuerklasse 2 auf 1 fallen oder so... aas ich allerdings komisch finden, weil nur dadurch dass ich ausziehe ist mein vater ja immer noch irgendwie "unterhaltsplichtig"...
Ich kenne mich leider mit steuern/ steuererklärung in keinster weise aus^^
 
phil. schrieb:
Dein Vater wird nach Klasse 1 veranlagt, mit weitaus höheren Steuern.

Also laut diesem Rechner wäre der Unterschied bei angenommenen 3.000 € Brutto im Monat 35 €. "Viel teurer" bzw. "weitaus höhere Steuern" sieht für mich anders aus (es sei denn natürlich, sein Vater ist Großverdiener, dann wäre der Unterschied dementsprechend größer). Da müsste die Wohnung dann schon deutlich weniger als 300 € kalt im Monat kosten damit sich das noch nennenswert rechnet....
 
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Vermutlich handelt es sich da un den Alleinerziehendenentlastungsbetrag (man was für ein wort:D) den er dann nicht mehr "bekommen" würde oder?
Vielen Dank nach sowas habe ich gesucht:)
 
Dein Vater würde tatsächlich von Lohnsteuerklasse 2 auf 1 erhöht werden !

Aber das ist letzlich ohne Belang; die Lohnsteuer ist stellt nur eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer dar und wird mit der endgültigen Einkommensteuer verrechnet ! Bei der Einkommensteuer gibt es aber keine Unterscheidung nach irgendwelchen Klassen, sondern die wird einheitlich festgestellt. Jeder zahlt bei ansonst gleichen Voraussetzungen denselben Einkommensteuerbetrag auf das festgestellte zu versteuerrnde Einkommen.

Sollte Dein Vater wegen der etwas schlechteren Lohnsteuerklasse bei seinen Lohnabrechnungen etwas höhere Lohnsteuer abgezogen bekommen, erhält der diesen Betrag auf die endgültige Einkommensteuer wieder gutgeschrieben.


Die vorübergehende Mehrbelastung ist im Übrigen gering; über den Daumen gepeilt bei 3.000 Euro Bruttogehalt im Monat, würde Dein Vater etwa 5 Euro mehr abgezogen bekommen, die ihm am Jahresende wieder erstattet bzw. gutgeschrieben werden.
 
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@Gallen
Laut dem von mir in Post #10 verlinkten Rechner würden bei 3.000 € Brutto im Monat etwa 35 € mehr Steuern abgezogen werden.
 
OK, stimmt, hatte mich vertan; ist aber wie gesagt egal; bei der Einkommensteuer gleicht sich das wieder aus.
 
Aber wenn ich nicht mehr bei ihm gemedlet bin fällt ja eigentlich dieser alleinerziehungs... weg oder? Ich wohne da ja wo anders...allerdings bekomme ich auf der anderen seite auch immer noch kindergeld.
Miete habe ich 257,30 mit allem drum und dran:D Ich weiß gar nicht was die Kaltmiete ist:D
 
Wie alt bist Du denn eigentlich ! Doch mindestens über 18 oder nicht ? Ab 18 bist Du ein Erwachsener und da ist nix mehr mit erziehungs- oder alleinerziehungsberechtigtem Elternteil !
 
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Ich bin 20...bei dem Wikipedia-Artikel steht, dass man immer diesen Alleinerziehungsentlastungsbetrag bekommt, wenn das kind kindergeld bekommt und im elternhaus gemeldet ist. Und da es ja bis 25 kindergeld gibt sollte da ja eigentlich funktionieren...
 
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