Ertrunkener Laptop-Haftpflichtanspruch trotz eigenem Reparaturversuchs?

BlueLightning

Ensign
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Hallo, ich habe gerade ein relativ verzwicktes Problem zu dessen Erklärung ich etwas ausholen muss:
Der Laptop eines Mitstudenten von mir ist in seinem Rucksack unter Wasser gesetzt worden, da seine Freundin das Mineralwasser nicht richtig verschlossen hat.... Der Laptop war ausgeschaltet.
Bei dem Laptop handelt es sich um einen Medion Erazer mit Neupreis von 650€ aus August 2016. (i5 6200u+Nvidia 950m)
Da er dringend die Daten auf der SSD brauchte, hat er mir den Laptop übergeben, sodass ich die SSD ausbauen und die Daten auf eine externe Platte überspielen konnte. Ich habe den Laptop erst 4 Tage nach dem Vorfall erhalten und dementsprechend heftig waren die Korrosionen am Mainboard. Er hat mich außerdem gebeten einen Rettungsversuch zu unternehmen, also habe ich die Hauptplatine in ein Propanolbad gesteckt und danach die restlichen Korrosionen vorsichtig entfernt. Vorher glücklicherweise Fotos von den Korrosionen gemacht. War auch nicht der erste Laptop mit Wasserschaden, den ich behandelt habe, allerdings habe ich die anderen Geräte noch am Tag des Unfalls erhalten.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Laptop defekt ist, denn nachdem ich später testweise nur den Power Button, Netzadapter, RAM und CPU Kühler an das Board angeschlossen habe, tat sich gar nichts. Nachdem ich dies meinem Mitstudenten mitgeteilt hatte, meinte der, dass er sich nun an die Haftpflichtversicherung seiner Freundin wenden würde...was mich in dem Moment erstmal ziemlich umgehauen hat, denn davon war vorher nicht die Rede gewesen und ich bin nicht offiziell für Notebookreparaturen qualifziert. Ich bin zwar Informatikstudent und repariere privat auch Desktops und Laptops, das wird die Versicherung aber wohl kaum interessieren. Ist durch mein Eingreifen der Versicherungsanspruch erloschen? Ich habe quasi das gesamte Gerät (sehr vorsichtig und mMn. fachgerecht) demontiert und bin mir sicher, dass ich nichts beschädigt habe.
 
Also ich würde einfach ehrlich sein. Es gibt ja sicher Zeugen das der Laptop vorher schon nicht mehr ging. Alles andere wäre Versicherungsbetrug.
Ich muss es jetzt einfach mal so sagen wie es ist: Das man das ganze über die Haftpflicht hätte machen können sollte einen vorher bewusst sein und ist nicht dein Problem!
 
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Gute Frage. Ich denke, dass das am Ende im Ermessen der Versicherung liegt. Und natürlich auch, welche Informationen ihr der Versicherungen übermittelt habt ;) Ich weiß nicht, ob man verpflichtet ist "alles" zu sagen und/oder ob die sich wirklich noch die Mühe machen, das Gerät zu demontieren und zu untersuchen wegen (geschätzten) 300€ aktuellem Wert.

Wenn die Versicherung mitkriegt, dass du auch noch daran rumgebastelt hast, dann werden die garantiert sagen: "Nöö. Der andere Typ, der danach noch rumgeschraubt hat, ist schuld". Die handeln schließlich mit Geld. Und wenn eine andere Versicherung das Geld zahlt, ist denen das natürlich lieber.
 
Ganz abgesehen von dem Fall ansich, handelt man sich in Zukunft eher Probleme ein wenn man die Haftpflicht wegen den paar Euro Restwert in Anspruch nimmt.

Nur meine Meinung.
 
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Viele Versicherungen lassen natürlich grad bei sowas einen Kostenvoranschlag bei dir vor Ort in Laden XY erstellen bis Betrag X. Die entsprechende Firma kann deine Rettungsversuche eigentlich nicht übersehen. Hausintern wird das bei Versicherungen bei so kleinen Beträgen, wenn nicht schon der Verdacht von Betrug aufkommt, nicht gemacht.
Jetzt aber mal die eigentliche Gegenfrage: Was geht dich denn an was dein Kollege mit der Versicherung macht? Wenn er dich fragt,ob du es versuchen kannst und du das doch machst, ist das die Sache von ihm. Sowas nicht der Versicherung mitzuteilen und auf ganz unschuldig tun, ist wie oben gesagt wohl eher ungeschickt.

@Targa Bei nem Restwert von 3-400€ würde ich da auch meine Haftpflicht bemühen. Dafür sind sie da. Geht ja nicht um 50€ oder so.
 
@Targa Naja so wenig kann es nicht sein. Es wird nich der Zeitwert sondern Wiederbeschaffungswert (also was würde ein gleicher Laptop heute kosten) genommen. Da Es wohl kaum Laptops ohne SSDs etc. gibt die unter 500€ kosten lohnt sich das schon.
 
Im nachhinein wäre es wohl besser gewesen, nur die SSD auszubauen, auslesen und wieder einzubauen.
Im nachhinein ist man immer schlauer. Weist du halt fürs nächste mal Bescheid^^

Im schlimmsten Fall könntest du sogar in Regress von dem Besitzer genommen werden...

Deshalb gibt es bei meinen Bekannten/Freunden/Verwandten auch den Hinweis das ich für nichts garantieren kann und dass bis jetzt mündlich. Aber so wie das aussieht, in Zukunft, wohl eher in schriftlicher Form...
Ergänzung ()

Was mir auch etwas leid tut für den TE, man versucht ja nur sein bestes...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sahit schrieb:
@Targa Naja so wenig kann es nicht sein. Es wird nich der Zeitwert sondern Wiederbeschaffungswert (also was würde ein gleicher Laptop heute kosten) genommen. Da Es wohl kaum Laptops ohne SSDs etc. gibt die unter 500€ kosten lohnt sich das schon.

Ist in der Haftpflicht nicht überlich.
Wenn dann nur über Zusatzklausel und die ist meistens auf 1 Jahr alter beschränkt.
 
Ohne da jetzt eine korrekte rechtliche Beratung zu sein: Was interessiert es dich was dein Kommilitone nun mit seinem Laptop und einer Versicherung macht?

Er hat dir das Teil gegeben und dich nach deiner Aussage darum gebeten die Daten zu retten - was du soweit ich das herauslese auch geschafft hat.
Sein nächster Auftrag war: "Versuch mal das Laptop zu retten".
Das klappte nicht, da er mit der langen Wartezeit bis zum Reparaturversuch jede Chance auf Erfolg vertan hat.
Als er dann hörte, dass du wohl keinen Erfolg haben wirst realisierte er langsam, dass er keinen (teuren) Laptop mehr hat und versuchte erst dann, das ganze über die Versicherung seiner Freundin zu regeln.

Du hast die dir von ihm gegebenen Aufträge soweit es möglich war erfolgreich abgeschlossen und sogar die ihm zumindest anfangs am wichtigsten angesehenen Daten von der SSD gerettet.
Dass die Hardware selbst unrettbar war liegt nicht in deiner Verantwortung und du bist - so klingt es zumindest - sehr vernünftig mit dem Wasserschaden umgegangen.

Solange du ihm jetzt nicht von Anfang an gesagt hast, dass er 1. keine zertifizierte Firma für Datenrettung und Hardwarerettung einschalten sollte, 2. noch 4 Tage warten soll, weil du gerade im Urlaub bist 3. die Versicherung außen vor lassen sollte und 4. eine Bezahlung für die Reparatur angenommen hast kann er dir imho garnichts, du hast ihm ja nicht mutwillig schlechte Ratschläge gegeben um am Ende selbst von der Reparatur zu profitieren.
Und die Versicherung interessiert sich im Prinzip auch kein Stück für dich, wenn sie erfährt dass bereits ein Reparaturversuch stattfand fragt sie evtl. mal nach ob du dafür in irgendeiner Weise zertifiziert bist, aber selbst wenn nicht: Du hast mit der Versicherung echt nichts zu tun, es gibt nichts was die irgendwie von dir verlangen/fordern könnten.
Evtl. wird dann die Versicherung die Zahlung verweigern und der Kommilitone kommt nochmal auf dich zu und will irgendwie die Schuld auf dich abwälzen, aber dann gilt imho eben, dass du dir Aufträge die er dir gab ausgeführt hast und der Misserfolg der Hardwarerettung allein an der Unbedarfheit des Kommilitonen lag, der ertränkte Hardware erstmal ne halbe Woche rumliegen ließ.
 
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BlueLightning schrieb:
Ist durch mein Eingreifen der Versicherungsanspruch erloschen?

Ich bin jetzt kein Rechtler aber denke man vorsichtig nach!

Das Notebook IST unter Wasser gesetzt worden, dies kann sowohl der Geschädigte als auch du bestätigen. Damit ist eigentlich alles zum Versicherungsanspruch gesagt worden, denn das Notebook wurde dadurch zerstört. Ein Versicherungsanspruch erlischt nur dann, wenn VORHER unsachgemäße Reparaturen durchgeführt wurden, die zu diesem Schaden beigetragen haben.

Stell dir vor du tauscht ein Display von einem Smartphone aus und verlegst die Dichtung nicht 100% neu. Das Gerät fällt dann ins Wasser, geht kaputt und jemand merkt die fehlende Dichtung. Das wäre ein klarer Fall, bei dem die Versicherung sich weigern könnte zu bezahlen.

Jetzt stellt sich letztendlich die Frage ob die Versicherung bei einen solchen Schaden auf einen Kostenvoranschlag für einen Reparatur bestehen wird, aber selbst dann geht es vermutlich nur noch darum einen unreparierbaren Schaden festzustellen.

Du hast ja bereits Fotos gemacht, also ist eigentlich bereits alles geschehen. Dein Freund könnte noch zu einem zertifizierten Händler gehen und dieser wird ihm vermutlich auch nur mitteilen, dass dieses Notebook unreparierbar ist. Anders würde es sich nur Verhalten, wenn nur das Display beschädigt wäre und du bei einem Reparaturversuch noch weitere Komponenten beschädigt hättest, aber wir reden hier nun mal von einem Wasserschaden.

Keine Firma der Welt wird bei so einen Schaden etwas reparieren. Es wird nachgerechnet was ein neues Mainboard, Display und was sonst noch kaputt gegangen ist kostet und das mit dem Restwert verrechnet. Dem Geschädigten steht ein Anspruch zu, ein Gerät zu erhalten der seinem bisherigen Wert entspricht. Ein verrostetes Mainboard, was irgendwie wieder zum Laufen gebracht wurde ist kein adäquater Ersatz!
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, kommt drauf an ob die nen Gutachter rausschicken oder nicht - das erste was der machen wird ist die Versiegelungen an den Notebookschrauben zu überprüfen, die natürlich durch das öffnen durchgefetzt oder entfernt sein werden. Da werden auf jeden Fall Fragen aufkommen ...

Sicher, ihr könnt erzählen wie es war aber das heisst nicht das man euch das auch glaubt - es besteht ja immerhin die Möglichkeit das das NB schon vorher einen Defekt gehabt haben könnte, man dann offensichtlich versucht hat es erfolglos zu reparieren und als man dann sah nichts geht mehr hat mans ins Wasserbad fallen lassen um die Versicherung abzuziehen - soll jetzt keine Unterstellung sein aber das sind Szenarien die Gutachter ins Auge fassen.

Aber mach dir keine Sorgen, solange die Aussagen aller Beteiligten sich exakt decken sollte das eigentlich klar gehen - im Endeffekt habt ihr ja durch den Reparaturversuch nur versucht die Versicherung eben nicht zahlen lassen zu müssen, das muss ja auch irgendwie anerkannt werden.
 
Hallo @BlueLightning,

die Lösung des Problems ist wirklich sehr einfach: Stelle deinem Freund eine Rechnung von Privat aus. Meinetwegen 10-30€ für Datenrettung. Für einmalige Dienstleistungen die einen gewissen Wert nicht überschreiten, sind diese nicht anmeldepflichtig, sprich man muß dafür kein Gewerbeschein vorlegen. Und schon ist das ein fachmännischer Reparaturversuch.
 
Du hast damit doch Null zu tun. Dein Kollege muss das letztlich alles bei der Versicherung verantworten, egal wie die das nun handhaben.
 
Warte ab was die Versicherung meint.

Dich geht es doch im Grunde nix an - oder?
 
Ich verstehe die Fragestellung nicht - ich würde einfach den Schaden melden. Und zwar der Haftpflichtversicherung der Freundin. Man kann jetzt Vermutungen über mögliche Fragen aufstellen: Aber eine Schadensanzeige kostet kein Geld und wird die Versicherung nicht umbringen und wenn man ehrlich ist weiß man am Ende ob die Versicherung zahlt oder nicht ohne sich sorgen zu machen.

Da wird auch keine Strafe kommen oder sonstwas, wenn die Versicherung nicht zahlt. Sie wird begründen warum und fertig.

Ich gehe aber auch eher davon aus, dass die Versicherung vermutlich ablehnen wird. Und zwar nicht, weil schon dran geschraubt wurde, sondern weil das Wasser in SEINEM Rucksack ausgelaufen ist.
 
Erstmal ist das natürlich nicht dein Problem. Du hast gemacht, was von Dir erwartet wurde.
Für dein Kollegen sehe ich eher ein ganz anderes Problem: Sein Wasser ist in Seinem Rucksack ausgelaufen. Denke die Versicherung seiner Freundin wird im da n Vogel zeigen. Die werden nichts bezahlen.
 
sidmos6581 schrieb:
Im schlimmsten Fall könntest du sogar in Regress von dem Besitzer genommen werden...
Warum das denn? Wenn tatsächlich und nachweislich beim Reparaturversuch etwas kaputt gegangen wäre, dann wäre das trotzdem eine Gefälligkeitshandlung gewesen, für die man nicht haften muss, es sei denn, es handelt sich um grobe Fahrlässigkeit, was hier wohl kaum vorliegt.
 
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