Ich habe meine letzte Office-Lizenz auch bei eBay gekauft. Allerdings für Office 2010, weil ich diese Version auch im Büro nutze. Bei eBay habe ich lediglich darauf geachtet, wie die Bewertungen des Verkäufers sind und ob dieser eine eBay-Garantie hat. Über diese kann man sein Geld wie bei der Amazon-Garantie im Ernstfall wieder zurückfordern. Das war aber nicht nötigt, die Installation und Aktivierung hat problemlos geklappt.
Etwas schwierig finde ich die Beantwortung der Frage, ob man eine gültige Lizenz gemäß Hersteller erworben hat. Ich arbeite mittlerweile seit zirka 25 Jahren mit Microsoft-Software und wenn es nach dem Hersteller ginge, würde dieser diktieren, was erlaubt ist und was nicht. So musste z.B. in Deutschland per Gericht festgestellt werden, dass der Wiederverkauf von Lizenzen durchaus möglich ist. Microsoft hat sich dagegen über Jahre standhaft gewehrt und behauptet, das ginge nicht. Für den ehrlichen Käufer ist das eine Zumutung, man muss sich ja nur einmal diese rechtliche Evaluation durchlesen:
http://www.heidoc.net/joomla/techno...der-fälschung-das-experiment?showall=&start=2
Rechteinhaber, Ersterwerber, Nacherwerber, gutgläubiger Erwerb, das ist mehr etwa für ein Juraseminar als für eine rechtliche Empfehlung gegenüber einem Laien. Zumal sich eine Expertenrunde wahrscheinlich gegenseitig die Köpfe einschlagen würde, da Recht in den seltensten Fällen eindeutig ist und keiner Auslegung bedarf.
Was ich dabei nicht verstehe, warum es dem ehrlichen Käufer gerne so schwer gemacht wird. Telefonaktivierung, bei Adobe vormals die berüchtigte Deaktivierung von Lizenzen auf zu verschrottenden Rechnern, die Eingabe langer Zahlenkolonnen usw. Der Raubkopierer muss sich mit dem ganzen Krempel nicht herumschlagen, nur dem zahlenden Kunden geht man damit auf die Nerven. Und dazu kommt dann auch noch so eine Unsicherheit beim Kauf. Absolut unverständlich.