Ethereum / Btc -> (30€) Amazon.de Gutschein <<< Versteuern?

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iKernelOS

Gast
Ethereum / Btc zu (30€) Amazon.de Gutschein umwandeln6 <<< Versteuern?

Nehmen wir an ich tausche meine Ether oder Btc auf der Seite Bitpanda zu einem 30€ Amazon.de Gutschein um.

Muss ich diesen 30€ Gutschein dann irgendwo wie z.B dem Finanzamt oder sonst wo versteuern, melden?

*Die 30€ habe ich auf einer Reward-Krypto Seite verdient, also 0 Mining, 0€ eingezahlt :D diese Krypto-Währung habe ich dann zu Btc umgewandelt.
Ich will die Rechtslage in dieser Situation wissen.
 
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Frag Deinen Steuerberater, der sollte Dir das sagen können.
 
AW: Ethereum / Btc zu (30€) Amazon.de Gutschein umwandeln6 <<< Versteuern?

Es gibt einen Steuerfreibetrag. Die aktuelle Höhe kenne ich nicht, aber liegt man darunter muss man es nicht versteuern. Man muss ja auch nicht jeden kleinen Zinsertrag versteuern
 
Man muss nur dann nicht jeden kleinen Zinsertrag versteuern, wenn man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat. Kaptialerträge wie Zinsen werden außerdem anderes gehandhabt wie sonstige Einnahmen, daher kann man dies nicht vergleichen. Bei Mining unterstellen Finanzämter grundsätzlich erst einmal gewerbliches Handeln, wenn es aber nur kurz und einmalig war und der Betrag auch nicht direkt aus dem Mining stammt, dann wäre dies ggf. anders zu beurteilen. Angeben muss man es und man muss auch zwischen Freibeträgen und Freigrenzen unterscheiden. Daher hier noch mal der Verweis an den Steuerberater, wenn man es selbst bei so einem kleinen Betrag richtig machen will.
 
Lottogewinne und Gewinnspiel-Gelder sind steuerfrei, Preisgelder jedoch oftmals nicht.

Wer etwas gewinnt, sollte besser prüfen, ob es sich um einen steuerfreien Gewinn oder um eine steuerpflichtige Entlohnung für seine Leistung handelt

^^ (Kopiert und eingefügt aus einem Artikel zum Thema).

Bedenke auch, daß man in Nachbarländern Bitcoins als Euros, Franken, Kronen usw. aus Geldautomaten ziehen kann.
 
760_Torr schrieb:
Bedenke auch, daß man in Nachbarländern Bitcoins als Euros, Franken, Kronen usw. aus Geldautomaten ziehen kann.

Jedoch sind diese Automaten in DE eine Grauzone richtig?
Die Regelung variiert von Land zu Land.

Gibt es keine Allgemeine Rechtslage zu Kryptowährungen?
Denn BTC ist wenn ich es richtig gelesen habe in einer Grauzone.
Ether? LTC? Dash?
Es müsste eine allgemine Regelung geben.
 
Das ist alles Neuland! ;)
 
So ganz Neuland ist es nicht, es mag für viele Leute Neuland sein, aber die Finanzverwaltungen haben schon Vorschriften wie sie den Umgang mit Kryptowährungen bewerten.

Wenn Die Bitcoins oder sonstwas auf einer Reward-Krypto Seite verdient wurden, war es ja offenbar kein Gewinn wie in einem Preisausschreiben. Die Frage wäre daher wie genau die Gegenleistung ausgesehen hat und wie lange ggf. die Tätigkeit gedauert gedauert hat, damit geklärt werden kann ob die Tätigkeit die zum Erlangen der Bitcoins geführt hat, nicht doch als als gewerblich anzusehen ist, wobei hier vor allem zu klären wäre ob es als nachhaltig einzustufen ist. Wenn es hier ja um eine einmalige und damit kaum als gewerbsmäßig anzusehende Sache geht, würde es als Einnahme aus sonstigen Leistungen (§ 23 Nr. 3 Einkommensteuergesetz) anzusehen sein, die sind bis zu 256 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Für den Wert in Euro ist dabei der Wert der Bitcoins zum Zeitpunkt des Zuflusses entscheidend, waren die Botcoins damals weniger wert, z.B. nur 20€ als sie dem TE gutgeschrieben wurden, so wäre in dem Fall 10€ als privater Veräußerungsgewinn (§21) zu werten, sofern diese weniger als ein Jahr gehalten wurden bevor sie in eine andere andere Kryptowährung, Gutscheine oder sonstwas umgetauscht oder eben ausbezahlt wurden.

Ferner ist zu beachten, dass selbst wenn die Beträge unterhalb von Freigrenzen oder -beträge liegen, sie trotzdem anzugeben sind, damit das Finanzamt eben die Steuerfreiheit aufgrund der geringen Beträge selbst feststellen kann.
 
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