Mal wieder fällt hier die Diskussion auf Kino.to,ThePirateBay und Konsorten.
Dabei geht es doch um etwas viel wichtigeres: Wenn ich etwas über mich ins Internet stelle, oder jemand anderes über mich, ist das dort für ewig, oder sollte es ein Recht geben, dass es nach einer gewissen Zeit auch wieder verschwindet, also das Netz "vergisst" ...
Ich glaube, in dem Beschriebenen Fall hätte ich als Richter sogar nein gesagt, wenn die betroffene Person direkt gegen die Website geklagt hätte, welche den Artikel bereitstellt. Wenn es ein offizieller Artikel einer Zeitung, etc ist, dann findet man diesen auch im Archiv.
Was ich damit sagen will ist, wenn ich nicht unmittelbar gegen eine journalistische Veröffentlichung angehe (oder kann), dann kann ich das 15 Jahre später erst recht nicht. Wenn es nicht um Verleumdung, etc, geht. So sollte es zumindest meiner Meinung nach sein.
Für Sachen die man persönlich ins Netz stellt, sollte es schon so eine Art "Recht auf Vergessen" geben. Zumindest sollte man Bilder, etc von Seiten wie Facebook wieder auf expliziten Wunsch löschen können. (Wenns irgendwer das vorher Kopiert, ist das natürlich schlecht.) Das müsste aber vom deutschen Recht schon gedeckt sein. Hier spielt aber Facebook nicht mit. Die Hocken in USA und kratzen sich nur am Arsch.
Was ich denke, was fehlt, ist eine internationale Vereinbahrung, in der man minimalste Dinge festlegt (z.B. wie das Seerecht). Das wichtigste wäre: Unter der Flagge ich fahre, dieses Recht gilt auch. D.h. wenn eine Seite in deutscher Sprache verfügbar ist und sich somit an Deutsche richtet, muss sie sich deutschem Recht unterordnen, usw. Ausnahmen sollten hier rein selbst informelle, private, nicht-kommerzielle Organisationen oder ähnliche Seiten sein. Hier sollte der im Impressum angegebene Sitz als Rechtsgrundlage dienen.