HappyMutant
Fleet Admiral
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- Juli 2001
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Du hast echt nichts von den Ausführungen von mir verstanden. Die Todesstrafe ist explizit in der EU-Verfassung ausgeschlossen. Alles anderen von dir skizzierten Möglichkeiten gibt es schon heute. Und wenn du der EU einen plötzlichen Sinneswandel und Verstoß gegen die ihr selbst auferlegten Verfassung im Krisenfall zutraust. Dann musst du dies auf für die Bundesrepublik annehmen. Und demnach musst du auch jetzt schon sagen, in Deutschland ist die Todesstrafe erlaubt, weil sie die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben hat und sich damit quasi selber das Recht einräumt.
Weder in der deutschen Verfassung, noch in der EU-Verfassung ist aber der Abschnitt erfüllt:
"...diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden..."
Insofern ist doch die ganze Argumentation hinfällig. Wenn es im Recht nicht vorgesehen ist, existiert die Todesstrafe nicht. Und da braucht man nicht mit Leipzig oder sonst was kommen. Das ist schon eine traurige Sache hier gleich wieder von einem Unrechtsstaat auszugehen und mit den Emotionen derart fahrlässig umzugehen. Denn dieser deutsche Staat hatte sich sehr wohl das Recht auf die Todesstrafe vorbehalten. Die EU, wie auch Deutschland tut dies nicht. Nirgends. Sie schließen es in ihrer Verfassung explizit aus. Es gibt keinen strafrechtlichen relevanten Artikel, der dies vorsieht. Auch für den Notfall nicht.
Wie gesagt, lerne zu trennen, zwischen völkerrechtlichen Vereinbarungen und tatsächlich vorhandenen strafrechtlichen Regelungen. Und es ist kaum anzunehmen, dass man im Krisenfall mal eben die Verfassung mit zwei Drittel Mehrheit oder wie viel auch immer ändert um eine wie auch immer geartet Notstandsregelung dort einzubinden. Wenn man dies aber annimmt, dann muss man das für diesen deutschen Staat auch annehmen, der dies auch machen könnte. Letztendlich ist es gehüpft wie gesprungen. Wenn du von der Schlechtigkeit der Beteiligten ausgehst, dann kannst du jedem Land das die EMRK unterschrieben hat unterstellen mal eben die Todesstrafe schnell einzuführen. Das dies komplett an der Realität vorbeigeht, scheint dich nicht zu stören.
Weder in der deutschen Verfassung, noch in der EU-Verfassung ist aber der Abschnitt erfüllt:
"...diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden..."
Insofern ist doch die ganze Argumentation hinfällig. Wenn es im Recht nicht vorgesehen ist, existiert die Todesstrafe nicht. Und da braucht man nicht mit Leipzig oder sonst was kommen. Das ist schon eine traurige Sache hier gleich wieder von einem Unrechtsstaat auszugehen und mit den Emotionen derart fahrlässig umzugehen. Denn dieser deutsche Staat hatte sich sehr wohl das Recht auf die Todesstrafe vorbehalten. Die EU, wie auch Deutschland tut dies nicht. Nirgends. Sie schließen es in ihrer Verfassung explizit aus. Es gibt keinen strafrechtlichen relevanten Artikel, der dies vorsieht. Auch für den Notfall nicht.
Wie gesagt, lerne zu trennen, zwischen völkerrechtlichen Vereinbarungen und tatsächlich vorhandenen strafrechtlichen Regelungen. Und es ist kaum anzunehmen, dass man im Krisenfall mal eben die Verfassung mit zwei Drittel Mehrheit oder wie viel auch immer ändert um eine wie auch immer geartet Notstandsregelung dort einzubinden. Wenn man dies aber annimmt, dann muss man das für diesen deutschen Staat auch annehmen, der dies auch machen könnte. Letztendlich ist es gehüpft wie gesprungen. Wenn du von der Schlechtigkeit der Beteiligten ausgehst, dann kannst du jedem Land das die EMRK unterschrieben hat unterstellen mal eben die Todesstrafe schnell einzuführen. Das dies komplett an der Realität vorbeigeht, scheint dich nicht zu stören.
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