@gazir
So und nun weiß auch du es. Hättest du die Agenda gelesen, was du offensichtlich nicht hast, dann stellte sich auch eben diese Frage nicht.
da diese in englisch ist, sei mir das mal verziehen.
Da die EU-Kommission für ihre „Digitale Agenda“ – ein Projekt zur Schaffung eines digitalen, europäischen Binnenmarktes – mehrere Richtlinien zu verbundenen Themen anpassen möchte, hat sie eine Umfrage darüber initiiert, inwiefern Institutionen und Bürger von der öffentlichen Verwaltung erhobene Daten verwenden dürfen sollen.
Die diesbezüglich relevante Richtlinie regelt seit dem Jahre 2003 den Rahmen, innerhalb dessen bisher Bürger und Institutionen Daten, die durch Verwaltungsbehörden im Zuge ihrer Tätigkeit erhoben wurden, verwenden dürfen. Unter diesen Bereich fallen etwa allgemeine Finanzdaten, Datensätze von Statistikämtern oder Vermessungsdaten, allerdings vorbehaltlich der folgenden Ausnahmen des Artikel 1, Absatz 2.
die rot markierten stellen sagen UNMISSVERSTäNDLICH aus, das es
auch um die verwendung von daten der bürger geht.
Hier wird also keineswegs darüber abgestimmt, wie mit daten verfahren wird, die der Bürger dem Staat geben muss.
wie jetzt?
Es hat also nicht den Anschein, als ob jede Kreditkarte überall akzeptiert würde.
Ja es mag durchaus sein, dass man Weltweit mit einer Kreditkarte bezahlen kann, aber eben nur dann wenn auch der Händler in einem anderen Land diese akzeptiert. An der rein hypothetischen Möglichkeit habe ich nicht gezweifelt.
es geht nicht um hypothetische sachen, sondern darum, das jegliches nicht akzeptieren einer kreditkarte seinen grund hat. ich frage mich da spontan, warum die karten nicht akzeptiert werden. das jeder händler das recht hat, nur das zu akzeptieren, was ihm als sicher erscheint, dürfte wohl allen klar sein.
Diese Richtlinie sollte unter uneingeschränkter Beachtung
der Grundsätze des Schutzes personenbezogener
Daten nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr (1)
durchgeführt und angewandt werden.
Hier wird also keineswegs darüber abgestimmt, wie mit daten verfahren wird, die der Bürger dem Staat geben muss.
und warum stehts denn da?
bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr
man scheibt also, das es auch darum geht, aber du gazir sagst uns, das es nicht darum geht. logisch.
//nachtrag : es steht da, sagt aber nix aus, ist wie das kleingedruckte, das ist nur dazu da, das da was steht. es hat nix zu bedeuten, ist nur n gimmik*sfg
find ich nun drolligst. der bürger aus d ist gläsern, also kann doch kaum von einem "schutz bei personenbezogener daten" die rede sein. die daten sind da. die daten werden verwendet. wo ist das irgendein schutz? ich kann noch so viele zettel mit dem spruch vollkritzeln, das ist zum schutz, bringt aber null, wenn ich die daten dann dennoch verwende.
ich glaube fast, ich bin wieder dem fehlerteufel aufgesessen. ich dachte es gehe tatsächlich um die begrifflichkeiten, welche ein normaler mensch versteht. aber in d scheint ja auch hehlerei neu rechtsstaatlichkeit zu bedeuten*also manchmal frag ich mich ja echt
ps: auf englisch geschriebenes reagier ich ned, ich spreche knapp deutsch, dabei bleib ich.
greez