News EuGH: Kein Urheberrecht auf Funktionalität von Programmen

Fetter Fettsack

Fleet Admiral
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Im Zuge eines Vorabentscheidungsersuchens des englischen und walisischen Höchstgerichtes, des High Court of Justice, an den EuGH hat letzterer in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache nicht urheberrechtlich geschützt sind.

Zur News: EuGH: Kein Urheberrecht auf Funktionalität von Programmen
 
D.h. jetzt, wenn ich ein Programm nachbilde - es quasi mit einer anderen Programmiersprache nochmal "nachschreibe" und es sich optisch unterscheidet, ist es egal, wenn es inhaltlich komplett identisch ist?!
 
Als Entscheidungsgrund führt der Gerichtshof unter anderem an, dass, wenn man einen urheberrechtlichen Schutz von Programmfunktionalität billigen würde, dies zu einer „Monopolisierung von Ideen“ führen würde. Dadurch würde dem technischen Fortschritt und industriellen Entwicklung Schaden erwachsen.

Und was sind bitte sind Trivial-Patente anderes als Ideenmonopole???
 
@ nerd.

Bei dem Urteil geht es darum:

1. man nimmt ein Programm des Herstellers XY

2. man beobachtet, was es macht (= man beobachtet seine Funktionalität)

3. man lässt die Finger vom Quellcode

4. man programmiert ein eigenes Programm, wobei man die Erkenntnisse von oben einfließen lässt


Was man also nicht darf, ist den Quellcode verletzen. Wenn man nur die Funktion des Programmes beobachtet und nachahmt, ist das, wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, in Ordnung.
 
Das ist doch eigentlich schon seit 30 Jahren bekannt. Die IBM Clone hatten genau so ein BIOS. Da wurde auch nur geschaut, was der Baustein macht und dann die Funktionen nachgebaut.
 
Fetter Fettsack schrieb:
@ nerd.

Bei dem Urteil geht es darum:

1. man nimmt ein Programm des Herstellers XY

2. man beobachtet, was es macht (= man beobachtet seine Funktionalität)

3. man lässt die Finger vom Quellcode

4. man programmiert ein eigenes Programm, wobei man die Erkenntnisse von oben einfließen lässt


Was man also nicht darf, ist den Quellcode verletzen. Wenn man nur die Funktion des Programmes beobachtet und nachahmt, ist das, wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, in Ordnung.

Ergänzung: Man muss aufpassen, dass man keine patentierte Funktionalität nachbaut und bei seiner Nachbildung nicht zufällig einen Algorithmus entwickelt, der so schon patentiert wurde.
 
@nerd.
War das nicht schon immer so?
MS Office und Open Office..

und bei seiner Nachbildung nicht zufällig einen Algorithmus entwickelt, der so schon patentiert wurde.
Wenn man den Quellcode von Konkurrenzprogrammen nicht sehen darf, wie soll man dann wissen, dass Zeilen 100-150 patentiert sind und man sie somit nicht verwenden darf?
 
Irgendwie steht das für mich als Laie absolut im Widerspruch zu der "Screen-Unlock-Geschichte" bei Iphones, die auch von irgendwem nachgebildet wurde. Im Endeffekt wurde auch nur eine Funktionalität nachgebildet. Was denn nu?
 
Wenn ich nun ein Smartphone vom Hersteller xyz nehmen.
Dieses optisch analysiere.
Mir das Aussehen Merke.
Ein eigenes Smartphone designe und die einflüsse vom anderen einfliessen lasse.
Geht das dann in ordnung?

Aber ich finde es gut das dies im Software bereich möglich ist! Wäre ganz schön Lästig wenn ich eine Funktion brauche, die aber von einem bestimmten Softwareanbieter patentiert ist aber meine anforderungen nicht vollständig erfüllt.
Pech gehabt für die anderen. Der Quellcode wurde ja nicht verletzt.
 
@Haldi

Das wird eher in die Hose gehen da das Aussehen als Geschmacksmuster geschützt werden kann.
 
Wer näheres dazu wissen will, sollte am besten das verlinkte Urteil lesen. Darin gibt es auch Verweise auf andere Urteile, wo die Materie näher erläutert wird. Hier mit Einzelfallbeispielen zu balancieren bringt das Verständnis nämlich selten weiter.
 
Ähm Leute Urheberrecht und Patentrecht ist was unterschiedliches! Mal ganz grob gesagt: Wenn ich mir irgendwas ausdenke bin ich automatisch der Urheber davon. Ein Patent muss aber erst beantragt und genehmigt werden.
 
Eine gute Entscheidung. Denn das Urteil schützt Innovationen erlaubt aber gleichzeitig die Weiterentwicklung. Genau das hat die Beschuldigte Firma getan, sie sah sich das Konkurrenz Produkt an um festzustellen welche positiven Eigenschaften es hat und übertrug diese auf sein Produkt ohne aber die Eigenschaften Technisch zu kopieren.
Aktuelles Beispiel dazu ist das iPhone das als erstes Telefon die Touch Bedienung nutzte. Andere Hersteller haben sich die Art und Weise angesehen wie sie das Telefon(ieren) intuitiver/angenehmer zu bedienen macht und benutzen sie nun auch ohne aber die Technik an sich zu kopieren denn die gab es schon vor dem iPhone.
 
Wenn ich mir irgendwas ausdenke bin ich automatisch der Urheber davon. Ein Patent muss aber erst beantragt und genehmigt werden.
Und hier haben wir schon ein Grundproblem, das spätestens seit A.G. Bell und T.A. Edison bekannt ist. :)
Denn nicht immer ist der Urheber auch der Patentanmelder.
Wenn das im Urheberrecht so ist, fehlt nur noch die Abschaffung dieser vermaledeiten Trivialpatente.
 
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@Gamefaq
Apple hatte bei weitem nicht das erste Touch-Phone. Z.B die iPaqs von HP oder einige HTCs konntan das schon früher. Aber Multi-Touch ist glaube ich ein Apple-Ding.
Hier mal was von 1998. ;)

Aber es ist ja generell so, dass man durch "anschauen und optimieren" groß werden kann. Schaut doch mal die Geschichte des "Made in Germany" an. Wir haben vorher auch geklaut, was das Zeug hält. Oder ohne die Japaner, die nach dem 2. WK erst alles elektronische abgekupfert und danach selber Dinge entwickelt haben, sähe die technische Welt ganz anders aus.

Zum Urheberrecht:
"Das Volk der Dichter und Denker" gäbe es mit Urheberrecht gar nicht! Etliche Schriftsteller des 18./19. Jahrhunderts waren dagegen. Verleger selbstverständlich nicht. Denkt mal darüber nach...
 
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Ein ewig altes Beispiel dafür ist auch Samba (erste Version 1992), wo das Entwicklerteam das Microsoft SMB- bzw. CIFS-Protokoll beobachtet, analysiert und eigene Server-Software für die UNIX-Welt dazu geschrieben hat. Erst in jüngerer Zeit hat Microsoft offizielle Informationen zu CIFS dazu preisgegeben.

Microsoft hatte weltweit auch keine rechtliche Handhabe dagegen. So gesehen finde ich das Urteil nicht überraschend.

Wenn man beim Beispiel Microsoft bleibt hat Microsoft auch nichts selbst erfunden, da es Betriebssysteme mit grafischer Benutzeroberfläche (Amiga, Atari, Mac) schon vor Windows 1.0 gab, Office Pakete bzw. Office Anwendungen schon vor Microsoft Office (Lotus 1-2-3, WordPerfect etc.) und Internetbrowser schon vor Internet Exporer (Mosaic, Netscape). Ja, Bill Gates wurde ja auch von Steve Jobs wegen Ideenklau bei Veröffentlichung von Wiindows 1.0 angeangen. Er hat ja laut eines Berichts mal bei Apple gearbeitet und den Entwicklern intensiv über dei Schultern geschaut.
 
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Das Wesentliche an dem Urteil ist auch weniger seine inhaltliche Neuheit im Vergleich zu älteren Entscheidungen anderer Gerichte, sondern darin, dass der Inhalt dieses Urteiles ab nun verbindlich für die gesamte Union ist.
 
Nur nochmal zum iPhone zurück mit der Wischgeste zum Entsperren - nach dem Urteil würde es nur dann ein Patentproblem sein, wenn es irgendwo ganz genauso aussieht, ähnlich dem iPad beim Design - denn die SW macht ja auch Pi mal Daumen das selbe + ein paar neue Features und sieht anders aus, wie viel weiß man ja nicht.
Ist das dann eher gleich oder eher unterschiedlich zu betrachten - ist ja auch nicht 1zu1 kopiert, sondern nur nachempfunden ohne den gleichen Quellcode oder ähnliches zu verwenden.
Es bleibt etwas verworren, vor allem weil das die ganzen "Hans-Wurst-LG" in ihren pseudo-Prozessen immer anders auslegen -.-
 
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