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Erst hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt, nun legen die Richter in einem aktuellen Urteil nochmals nach: Eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen das EU-Recht.
Zur News: Europäischer Gerichtshof: Abgesang für die Vorratsdatenspeicherug
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