EVGA GTX 680 HC Classy Garantie

Chaiiin

Lt. Commander
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Hi Leute

Ich besitzte nun seit zweineinhalb Jahren eine EVGA GTX 680 Hydro Copper Classified. Ich habe beim Kauf damals schon festgestellt das die Karte 'ne Macke hat und habe es auch reklamiert. Zurück geschickt habe ich sie aber nicht weil ich zu faul war das Wasser wieder abzulassen und weil ich eine Lösung für mein Problem gefunden hatte.

Das Problem war das die Karte überhitzte wenn sie im Gehäuse hing ohne irgendwie am rechten Ende gestützt zu werden. Ich habe die Karte daraufhin rechts mit zwei Acrylrohren von unten gestützt und die beleuchtet. Sah OK aus und funktionierte (siehe sysprofile).

Vor kurzem habe ich dann ein neues Gehäuse gekauft (Corsair Graphit 780T) und dachte mir, wo das Wasser jetzt nun raus ist reklamiere ich Karte nochmal (3 Jahre Garantie). Gedacht, getan ^^. RMA wurde seitens EVGA akzeptiert, Karte eingeschickt, Karte kam nach einer woche zurück mit neuer PCB aber altem Kühler.

Blöd nur das die Karte jetzt erst recht im Eimer ist. Die PCB hing nur an der rechten Seite am Kühler und links waren die Gewindehalterungen, in der die Schrauben stecken um PCB und Kühler zusammen zu halten, komplett lose. Es gab keine Möglichkeit es wieder fest zu machen, mal angesehen von Sekundenkleber o.Ä.(siehe Bild)

Also wieder reklamiert, RMA genehmigt seitens EVGA, Karte zurück.
Z.Z. ist die Karte bei EVGA und ich rechne damit das sie diese Woche noch zurück kommt, da das ziemlich fix geht bei denen.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Was habe ich für Optionen wenn die mir jetzt wieder eine defekte Karte zuschicken ?
Kann ich mein Geld zurück verlangen wenn die es nach dem dritten Versuch nicht gebacken kriegen die Karte zu reparieren, auch wenn ich sie bereits mehr als 2 jahre so benutzt habe?


Würde mich freuen wenn mir jemand ein paar Tipps geben kann. Danke

MfG
Chaiiin
 
Ich denke, Geld zurück ist keine Option. Kannst die Karte nur imer wieder einschicken und damit EVGA die Möglichkeit der Nachbesserung/Beseitigung des Mangels zu geben. Hättest du sofort bei 1. Reklamation vor 2,5 Jahren auf Geld zurück bestehen müssen, jetzt fehlt dir vermutlich die Rechtsgrundlage dazu.
 
Chaiiin schrieb:
Blöd nur das die Karte jetzt erst recht im Eimer ist. Die PCB hing nur an der rechten Seite am Kühler und links waren die Gewindehalterungen, in der die Schrauben stecken um PCB und Kühler zusammen zu halten, komplett lose. Es gab keine Möglichkeit es wieder fest zu machen, mal angesehen von Sekundenkleber o.Ä.(siehe Bild)

:freak:

Gebe ihnen doch erst mal die 2 Möglichkeit der Reparatur. Wundert mich nur das der Tolle Verein EVGA das nicht schon bei der 1 Reparatur hinbekommen hat. Testen die da nicht....
 
Klar gebe ich denen die Möglichkeit was zu tun aber sollte es 10 mal hin und her gehen bis die es hinkriegen ist das ja auch nicht Sinn der Sache, deswegen würde ich vorher gerne wissen was ich für Optionen habe wenn das so weiter gehen sollte.
 
OK dann mal so:

§ 439 Absatz 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Er kann dann nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung, Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatz-, Neulieferung) fordern.

Wann verjähren Nacherfüllungsansprüche?
Es wird in der Fachliteratur zu Recht darauf hingewiesen, dass es für das Verlangen der Nacherfüllung – neben der zweijährigen Verjährung der Mängelansprüche nach §§ 437 Nr. 1, 438 Abs.1 Nr. 3 BGB – keine bestimmte Frist gibt, innerhalb derer Nachbesserung oder Neulieferung verlangt werden kann. Doch bleibt immer die unverzügliche Untersuchungs- und Rügefrist nach § 377 Abs. 3 HGB zu beachten. Zeigt sich nämlich innerhalb der Gewährleistungszeit ein (verdeckter) Mangel, so muss die Mängelanzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Üblicherweise verbindet man mit der Mängelanzeige auch den ausgewählten Nacherfüllungsanspruch. Erfolgt die Mängelanzeige nicht unverzüglich, „gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt", was bedeutet, dass insoweit sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen sind.

http://www.beschaffung-aktuell.de/h...Bescheid-weiß/art_co_INSTANCE_0000/maximized/

Ergo... kannst du hier nicht auf dein Recht bestehen! da du den Fehler nicht sofort genannt/mitgeteilt hast! Bleibt dir also nur auf die Kulanz von EVGA zu hoffen.
 
Mitgeteilt habe ich es denen schon damals, nur zurück geschickt habe ich es nicht. Wie sieht es dann aus ? :D Also ich bin zufrieden wenn ich es repariert bekomme alles andere ist nur gut zu wissen halt.
 
:D

OK jetzt wird es Kompliziert...

Du hast es EVGA zwar mitgeteilt... ihnen aber keine Chance gegeben den Mangel zu beseitigen. Rechtlich bist du somit.....

Hier würde ich die Füße still halten. Beim 3 mal kannst du ja FREUNDLICH fragen wie das jetzt weiter gehen soll;)

Ich gehe jedoch davon aus... das die Graka -jetzt- Repariert nach Hause kommt.
 
Falls es jemanden interessiert, ich habe eine GTX 780 Hydro Copper Classified als Ersatz bekommen :) Also eins steht fest - Ich kauf nur noch Grafikkarten von EVGA.
 
Na das ist doch mal was!:) Viel Spaß mit der Graka!
 
manchmal hat man nun mal pech und bekommt eine defekte Grafikkarte wieder zurück.

Passiert überall, aber man muss nicht gleich anfangen zu weinen.
Man schildert es denen, und schickt sie halt nochmal ein.

wie du siehst hat es beim zweiten mal funktioniert.
 
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