Exchange Control Panel / Exchange Server 2010 / Abwesenheitsassi

c-mate

Rear Admiral
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Aug. 2010
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Hallo, als Admin kann man ja über das Exchange Control Panel auf die Mail Accounts der Mitarbeiter zugreifen, um zb den Abwesenheitsassi zu aktivieren.
Mit dem Exchange Server 2013 klappt es, aber mit Exchange 2010 kann ich den Abwesenheitsassi nicht finden.
Es finden sich die Punkte Contact Information, Organization, E-Mail Options, Mailbox Settings, Mail Tip, Mailbox Features und Phone & Voice Features.
Aber bei keinem kann ich die Abwesenheitsfunktion finden.
Bin ich blind oder mache ich etwas falsch?

THX
 
Du kannst dir temporär Vollzugriff geben und dann via OWA anderes Postfach öffen. Dann nimmst du das vom Mitarbeiter und aktivierst darüber eben die Abwesenheitsnoitz. Vollzugriff danach einfach wieder entfernen.
 
Sofern es in einer Firma passiert wuerde ich das nicht ohne ausdruecklicher Zustimmung des MA durchfuehren.

Stichwort: Datenschutz

(Ausnahme: Es wurde vertraglich etwas anderes geregelt was den Zugriff auf die Daten der MA anbelangt)
 
Bei Exchange 2010 macht man das über die Shell mit dem Befehl
Set-MailboxAutoReplyConfiguration

Beispiel:
Set-MailboxAutoReplyConfiguration USERNAME -AutoReplyState Scheduled -StartTime „22/12/2017 08:00:00“
-EndTime „17/1/2018 11:00:00“ -InternalMessage „Ich bin abwesend“
-ExternalMessage „Ich bin abwesend“

Das gibt auch keine Probleme mit dem Datenschutz sofern du die Nachricht auf Anweisung des Mitarbeits setzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist vertraglich festgelegt, dass der geschäftliche Mail Account nicht privat genutzt werden darf.
Dh dadurch sollte es erlaubt sein, auf die Konten zuzugreifen.
Und wenn man es über das ECP macht, dann hat man ja sowieso keinen Einblick auf den Inhalt sondern nur auf die Funktionen.

Ich habe meinen Fehler jetzt auch gefunden, ich muss beim Exchange Server 2010 in der Outlook Web App links oben erst "Manage My Organization" und dann "Another User" wählen. Danach geht das entsprechende Postfach auf und man kann die Abwesenheit einstellen.
 
Hat nichts zu heißen, es muss definitiv vertraglich, also bestenfalls schriftlich, festgehalten sein das Einsicht auf das E-Mail Postfach ein dritter zugreifen darf. (Privat oder Geschäftlich spielt hierbei keine Rolle) - Eine Private Nutzung kannst du also nur in flagrante rechtskräftig nachweisen. Dabei steht es wiederum Aussage gegen Aussage.;)
 
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