PatrickS3 schrieb:
Ich glaube aber kaum, dass ein Tab2 so spät verkauft wurde, dass es noch in der Gewährleistung liegen könnte.
maxik schrieb:
Erscheindatum und Verkaufsdatum sind 2 Paar verschiedene Schuhe. Nur letzteres zählt um etwas geltend zu machen
Nicht nur der Hersteller bietet Garantie und Gewährleistung. Auch der Händler ist da mit im Boot. Und da zählt in der Tat das Datum des Erwerbs.
Allerdings gehe ich nicht davon aus, daß das Gerät erst kürzlich erworben wurde, insofern wird die Inanspruchnahme der Gewährleistung recht schwierig, insbesondere auf Grund der Nachweispflicht und Beweislastumkehr. Garantie ist etwas anderes, aber die unterliegt da auch mehr Gestaltungsfreiheit.
Sind die Dinger nicht sowieso eher als kurzlebige Artikel gedacht, die man in regelmäßigen Abständen neu kaufen soll (zumindest, wenn es nach den Herstellern geht)?
Ansonsten: Cooler Effekt. Normale Menschen müssen dafür die Geräte erst einmal mit Magnet- und anderen Energiefeldern malträtieren, damit sie so etwas erzeugen können... Man könnte darüber nachdenken, das Gerät als "Bilderrahmen" zu nutzen, das dann das angezeigte Bild quasi "verbrennt".
Im Ernst, die Betriebssicherheit des Gerätes ist m.E. gefährdet, ein weiterer Betrieb ist nicht zu empfehlen. Man kann's als wirtschaftlichen Totalschaden verbuchen, eine Reparatur dürfte eine vergleichbare Neuanschaffung preislich übersteigen. Daten sichern, Gerät entsorgen.