Flava89
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 307
Hallo,
ich hab mir die Rahmenprüfungsordnung von Bayern und die Allgemeine Prüfungsordnung meiner Schule durchgelesen, aber ich versteh immer noch nicht, was eine Fristenfünf genau sein soll.
- Ist es, wenn ich z.B. im 1.Semester durchgefallen bin und dann innerhalb eines Semesters (Frist) nicht nachschreibe, eine Fristenfünf?
- Was ist daran anders als eine normale Fünf (Fehlversuch)?
Manche meinen, diese sei nicht mehr auszubessern, also man hätte keinen erneuten Versuch wie bei einer Fünf, die man erhält, wenn man angetreten sei.
- Ist eine selbstverschuldete Abwesenheit denn schlimmer als ein Fehlversuch?
Hier ist ein Auszug (Fach: Wirtschaftsinformatik):
(1) Bis zum Ende des ersten Studienjahres ist eine „Grundlagen- und
Orientierungsprüfung“ in den drei Fächern „Mathematik“, „Formale Sprachen“ sowie „Softwareentwicklung“ zu erbringen. Die Prüfungen zu diesen Fächern müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig erbracht werden.
(2) Überschreiten Studierende aus von ihnen zu vertretenden Gründen diese Fristen, gelten die nicht fristgerecht abgelegten Prüfungen als abgelegt und nicht bestanden. Die nicht bestandenen Prüfungen müssen wiederholt werden. Die „Grundlagen- und Orientierungsprüfung“ ist erst bestanden, wenn alle drei Prüfungen erfolgreich abgelegt sind.
ich hab mir die Rahmenprüfungsordnung von Bayern und die Allgemeine Prüfungsordnung meiner Schule durchgelesen, aber ich versteh immer noch nicht, was eine Fristenfünf genau sein soll.
- Ist es, wenn ich z.B. im 1.Semester durchgefallen bin und dann innerhalb eines Semesters (Frist) nicht nachschreibe, eine Fristenfünf?
- Was ist daran anders als eine normale Fünf (Fehlversuch)?
Manche meinen, diese sei nicht mehr auszubessern, also man hätte keinen erneuten Versuch wie bei einer Fünf, die man erhält, wenn man angetreten sei.
- Ist eine selbstverschuldete Abwesenheit denn schlimmer als ein Fehlversuch?
Hier ist ein Auszug (Fach: Wirtschaftsinformatik):
(1) Bis zum Ende des ersten Studienjahres ist eine „Grundlagen- und
Orientierungsprüfung“ in den drei Fächern „Mathematik“, „Formale Sprachen“ sowie „Softwareentwicklung“ zu erbringen. Die Prüfungen zu diesen Fächern müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmalig erbracht werden.
(2) Überschreiten Studierende aus von ihnen zu vertretenden Gründen diese Fristen, gelten die nicht fristgerecht abgelegten Prüfungen als abgelegt und nicht bestanden. Die nicht bestandenen Prüfungen müssen wiederholt werden. Die „Grundlagen- und Orientierungsprüfung“ ist erst bestanden, wenn alle drei Prüfungen erfolgreich abgelegt sind.