Nacho_Man
Rear Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 5.301
Hi Leute ,
ich hoffe das ist das richtige Unter-Forum ...
folgendes ist mir am Mittwoch passiert :
Ich fuhr stadteinwärts , vor mir eine A-Klasse mit 55 Kmh , ich war nicht zu schnell und unterschritt auch den Mindestabstand nicht .
Er fuhr geradeaus in eine Kreuzung ein und blinkte auch nicht . Dann lenkte er allerdings scharf nach rechts in eine Seitenstraße und übersah einen Radfahrer von hinten .
Er legte also eine Vollbremsung hin und ich auch , bin ihm aber leider mit 10 KMh ( eher noch weniger ) hinten reingefahren da ich wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht ausweichen konnte .
Er hatte nicht geblinkt , dafür gibt es aber leider keine Zeugen , der Fahrradfahrer und der entgegenkommende sind einfach weitergefahren
Nun sind wir erst mal an den Straßenrand gefahren und haben die Polizei gerufen da er einen Firemwagen hatte . Die "Bullen " kamen schnell vorbei und drückten mir ohne nach dem Hergang zu fragen eine Ordnungswidrigkeit von 35 Euro auf .
Soweit so gut bzw. so schlecht , heute kam aber ein Brief von der Polizeiinspektion wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 229 StGB . Der Unfallgegner soll sich eine HWS ( Halswirbelschädigung ) zugezogen haben .
Nun weiss ich aber nicht was ich da ankreuzen soll von den Möglichkeiten . Wäre es am besten wenn ich den Hergang schildere und die Vermutung äussere er war nicht angeschnallt ? Er kam ja erst ca 200m vor der Unfallstelle aus einer Hofeinfahrt ...
Bitte helft mir !!!
ich hoffe das ist das richtige Unter-Forum ...
folgendes ist mir am Mittwoch passiert :
Ich fuhr stadteinwärts , vor mir eine A-Klasse mit 55 Kmh , ich war nicht zu schnell und unterschritt auch den Mindestabstand nicht .
Er fuhr geradeaus in eine Kreuzung ein und blinkte auch nicht . Dann lenkte er allerdings scharf nach rechts in eine Seitenstraße und übersah einen Radfahrer von hinten .
Er legte also eine Vollbremsung hin und ich auch , bin ihm aber leider mit 10 KMh ( eher noch weniger ) hinten reingefahren da ich wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht ausweichen konnte .
Er hatte nicht geblinkt , dafür gibt es aber leider keine Zeugen , der Fahrradfahrer und der entgegenkommende sind einfach weitergefahren
Nun sind wir erst mal an den Straßenrand gefahren und haben die Polizei gerufen da er einen Firemwagen hatte . Die "Bullen " kamen schnell vorbei und drückten mir ohne nach dem Hergang zu fragen eine Ordnungswidrigkeit von 35 Euro auf .
Soweit so gut bzw. so schlecht , heute kam aber ein Brief von der Polizeiinspektion wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 229 StGB . Der Unfallgegner soll sich eine HWS ( Halswirbelschädigung ) zugezogen haben .
Nun weiss ich aber nicht was ich da ankreuzen soll von den Möglichkeiten . Wäre es am besten wenn ich den Hergang schildere und die Vermutung äussere er war nicht angeschnallt ? Er kam ja erst ca 200m vor der Unfallstelle aus einer Hofeinfahrt ...
Bitte helft mir !!!
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