Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !

Was soll ich ankreuzen ?

  • Ich möchte bei der Polizei vernommen werden

    Stimmen: 10 37,0%
  • Ich gebe die Straftat zu

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich möchte mich äussern ( auf der Rückseite vom Brief )

    Stimmen: 8 29,6%
  • Ich gebe die Straftat nicht zu

    Stimmen: 4 14,8%
  • Ich möchte mich nicht äussern

    Stimmen: 5 18,5%

  • Umfrageteilnehmer
    27
  • Umfrage geschlossen .

Nacho_Man

Rear Admiral
Registriert
Mai 2008
Beiträge
5.301
Hi Leute ,

ich hoffe das ist das richtige Unter-Forum ...

folgendes ist mir am Mittwoch passiert :

Ich fuhr stadteinwärts , vor mir eine A-Klasse mit 55 Kmh , ich war nicht zu schnell und unterschritt auch den Mindestabstand nicht .

Er fuhr geradeaus in eine Kreuzung ein und blinkte auch nicht . Dann lenkte er allerdings scharf nach rechts in eine Seitenstraße und übersah einen Radfahrer von hinten .

Er legte also eine Vollbremsung hin und ich auch , bin ihm aber leider mit 10 KMh ( eher noch weniger ) hinten reingefahren da ich wegen eines entgegenkommenden Fahrzeugs nicht ausweichen konnte .
Er hatte nicht geblinkt , dafür gibt es aber leider keine Zeugen , der Fahrradfahrer und der entgegenkommende sind einfach weitergefahren :(

Nun sind wir erst mal an den Straßenrand gefahren und haben die Polizei gerufen da er einen Firemwagen hatte . Die "Bullen " kamen schnell vorbei und drückten mir ohne nach dem Hergang zu fragen eine Ordnungswidrigkeit von 35 Euro auf .

Soweit so gut bzw. so schlecht , heute kam aber ein Brief von der Polizeiinspektion wegen einer fahrlässigen Körperverletzung nach Paragraph 229 StGB . Der Unfallgegner soll sich eine HWS ( Halswirbelschädigung ) zugezogen haben .

Nun weiss ich aber nicht was ich da ankreuzen soll von den Möglichkeiten . Wäre es am besten wenn ich den Hergang schildere und die Vermutung äussere er war nicht angeschnallt ? Er kam ja erst ca 200m vor der Unfallstelle aus einer Hofeinfahrt ...

Bitte helft mir !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !!!

Fähigen Anwalt aufsuchen und die Sache mit dem besprechen!
 
AW: Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !!!

Da ich 2 Wochen Zeit habe um das zu erledigen werde ich das auch nächste Woche machen .

Wollte nur mal euren Rat hören , hat vielleicht schon einer so eine Situation erlebt ?
 
AW: Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !!!

äußer dich erstmal, danach halt mit Polizei regeln. naja, was er da an Krankheit angibt ist son Standardding bei Auffahrunfällen. schilder eben den Vorgang wie du es siehst. bei den 10km/h ist seine "krankheit" eh nur pseudo, aber das lassen wir mal im Raum gestellt
 
AW: Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !!!

SOFORT zum anwalt, rumfragen in nem forum hilft eher weniger, weil was bringen dir erfahrungsberichte? so viele jura-studenten werden hier auch nicht rumkrebsen und meistens wird hier gefährliches halbwissen gepostet.
 
AW: Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !!!

Alles klar , ich gehe gleich Montag zum Anwalt , nicht erst nächste Woche .

Danke für die Hilfe .

Meint ihr das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt ?

Für das Auto mache ich auch ein Gutachten , wenn der herausfindet dass der Unfall nicht mit mehr als 10 Kmh passiert sein kann ,
wäre damit ja bewiesen , dass er entweder nicht angeschnallt war oder simuliert ...
 
Ich persönlich würde bei der Sachlage noch nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen. Eine Schadensersatzklage steht dir von dem A-Klasse-Fahrer ja auch noch nicht ins Haus.
Ich würde erst mal die Sachlage aus deiner Sicht schildern.

Was für strafrechtliche Konsequenzen werden dir denn jetzt überhaupt angedroht?
 
Mhh , na gut , am Montag kommt sowieso noch mal der Versicherungsfuzzie , den wollte ich nach guten Anwälten im Verkehrsrecht fragen und ihm die Sachlage erläutern .

Diese Situation müsste es doch zehntausendfach geben , dachte ich mir . Kann ja gar nicht so selten sein .

Auf fahrlässige Körperverletzung gibt es maximal 3 Jahre Haft oder Geldstrafe, bissle heftig , oder :p

Da kommen mir die deutschen Gesetze gar nicht mehr so lasch vor , wird man ja mit schwerem Diebstahl fast auf eine Stufe gestellt

Das seltsame ist , die Polizistin hat beim Personalienprotokoll "keine Personenschäden" angekreuzt .
 
Zuletzt bearbeitet:
bis zu 3 Jahre - das wird in dem Fall ja schon mal bei weitem nicht voll ausgereizt werden.
 
Mach kein Scheiß :D

Ich wander doch nicht in den Knast :D

Jedenfalls danke , ich denke eher die Firma vom Unfallgegner musste es zur Anzeige bringen um von der Versicherung den Verdienstausfall bezahlt zu bekommen .
 
Ich kann mir schon denken warum die Polizistin "keine Personenschäden" angekreuzt hat.
Entweder sind die Beschwerden erst später aufgetreten, oder aber ihm ist später eingefallen er könnte vielleicht aus dem kleinen Unfall noch einen nutzen Ziehen, wenn er eine Verletzung vortäuscht.

Ein Bekannter von mir ist Arzt, und er meinte das man ein Schleudertrauma oder eine Halswirbelverletzung nach einem Autounfall meist nicht deutlich nachweisen kann, dennoch behaupten viele sie hätten Beschwerden.
 
Halsschmerzen treten schon erst später nach einem Unfall auf , da kenne ich viele Fälle .

Ist ein HWS überhaupt möglich bei einem Aufprall bei 10Kmh ?

Das Auto hatte wie meines aktive Kopfstützen die nicht auslösten folglich auch nicht nötig sind bei so einer Geschwindigkeit .

Was soll diese Anklage eigentlich ? Kein Wunder dass unsere Gerichte überlastet sind .
 
Ich würde da selber garnichts machen!

Ich hatte letzten Winter einen vergleichbaren Fall(eher was schlimmer).
Ich Persönlich habe mich zu nichts geäußert, sondern alles meinen Anwalt machen lassen.
Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, verplappert man sich als Laie schneller als man denkt und einem werden die Worte im Mund herum gedreht.

Einfach deinem Anwalt schildern, was aus deiner Sicht vorgefallen ist und er wird dann schon wissen, was zu tun ist, bzw. wie man auf die schreiben der Polizei reagiert!

Und ansonsten "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten.
Es steht Aussage gegen Aussage, da es keine Zeugen gibt.

Edit: die Umfrage habe ich jetzt erst gesehen - meine Meinung: nicht äußern, Anwalt äußert sich

later, Kuddel
 
Jupp , mache ich .

Wieviel kosten Anwälte eigentlich ?

Gibt es vielleicht irgendwo eine kostenlose erste Rechtsberatung , bei Verbraucherzentralen oder so ?
 
Hat man dir noch gar nicht mitgeteilt wie hoch die Geldstrafe sein würde?
Also wie gesagt bevor man das Risiko eingeht auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben erst mal andere Mittel ausschöpfen und der Polizeibehörde schildern inwiefern der körperlich Geschädigte eine Mitschuld trägt. Das muss auch die Versicherung mitgeteilt bekommen.
 
Die Versicherung zahlt meinen Schaden sowieso nicht da ich nur Teilkasko und Haftpflicht habe :(

Auf dem Brief kann ich nur ankreuzen "Ich würde eine Geldstrafe akzeptieren"

Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi

Ihm irgendetwas vorzuwerfen wäre ich vorsichtig, da du es ihm ja nicht beweisen kannst und auch kein Sachvertändiger bist.
Die Aufprallgeschwindigkeit kannst du sicher in dem Schreiben aus deiner Sicht erwähnen und die Wucht des Aufprall bzw. das leichte Anstupsen.
 
Nur mal kurz zum Thema Aufprallgeschwindigkeit.
Mir ist mal jemand auf der Autobahn mit ca. 35-45km/h hinten draufgefahren.
Ich war angeschnallt usw.

Der Aufprall war aber lange nicht so stark wie man meint. Ich kann mich nicht erinnern, das mein Genick/Nacken ect. Nennenswert in Bewegung geraten ist.

Aber das kann man alles nicht so pauschalisieren.
 
Wieso vorwerfen ? Ist ja nur eine Vermutung . Genauso kann er nicht beweisen geblinkt zu haben , was er nicht hat .

Jedenfalls sprech ich am Montag erstmal mit der Versicherung , danke an alle für die Tipps .
 
Nacho_Man schrieb:
Auf dem Brief kann ich nur ankreuzen "Ich würde eine Geldstrafe akzeptieren"

Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?

Wenn du das ankreuzt, kann man das doch als Schuldeingeständnis sehen. Ich würde es nicht ankreuzen.

Die Aufprallgeschwindigkeit würde ich nur erwähnen, wenn du das Gutachten hast und das ggf. dadrin steht (hab so was noch nie gesehen) Hast du gesehen das er Nicht Angeschnallt war? Falls ja, teil das denen mit, wobei es eh nicht viel bringt, da es keiner bezeugen kann. Falls du das nur vermutest lass es weg.

Du bist halt der gearschte, weil du dem hinten drauf bist. Evtl. ist ja vor Ort eine Bremsspur von dir.

Warte erst mal das Gutachten ab bzw Sprech mal mit deiner Versicherung, evtl können die dir da ja auch paar Info's geben.

Anwalt kann teuer werden. Ich nehme mal an du hast keine Rechtschutzversicherung. Schließ doch noch schnell eine ab ;)
 

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