Fahrrad geklaut, im femden Keller entdeckt

Manegarm

Rear Admiral
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Hallo
Kurze Frage: Angenommen ich entdecke mein geklautes Fahrrad im fremden Keller mit der Hilfe eines Endokops, weil die Tür selber Blickdicht ist. Wie muss ich mich verhalten gegenüber der Polizei wenn ich sie rufe? Ich könnte zB ganz klar behaupten dass es meins ist, weil es optisch einzigartig ist. Sollte ich dabei verschweigen dass die Keller mit Endoskop durchsucht wurden oder kann man in diesem Fall ehrlich sein? Oder sollte man lügen und sagen, ich habe einen Hinweis erhalten?
 
Tja,
ich schätze das ich nach der Entdeckung direkt zu diesem Nachbarn gegangen wäre,
und ihm sagen das Du weißt das dein Rad in seinem Keller ist.
Dann würde ich das Handy zücken und fragen ob er Lust auf eine Anzeige samt Durchsung seitens der Polizei hat,
wenn er nicht SOFORT das Rad wieder rausrückt!
Und zwar in Mint-Condition!
 
"ich entdecke mein geklautes Fahrrad im fremden Keller mit der Hilfe eines Endokops"
Wie soll das gehen., bitte mal detailliert erläutern.
Wenn du bei der Suche gegen keine Gesetze verstoßen hast (Hausfriedensbruch usw.), dann gibt es ja kein Problem, den Vorgang zu erläutern.
 
Warum immer so freudig alle Informationen mitteilen wollen?
 
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Ein Strafantrag wegen Diebstahls wurde gestellt, das Rad war registriert und die Polizei hat die Rahmennummer? Der mögliche Dieb ist Dir inzwischen bekannt. Was läge also näher als sich auf die Lauer zu legen, bis Du ihn mit dem Rad erwischst, dies dann zu dokumentieren und die Polizei mit diesen Informationen zu versorgen?
 
Wie willst du dich denn auf die Lauer legen?
Ein Zelt vor dem seiner Keller Türe aufschlagen?

Der wird das kaum am hellichten Tag da rausholen und damit rumfahren.
Wenn dann holt der das mal in der Nacht aus, um es weg zu transportieren und irgendwo zu verkaufen.

Auf alle Fälle eine interessante Frage, deren Antwort mich auch interessieren würde.
Du hast den Verdacht, dass es ein Nachbar sein könnte.
Also kontrollierst du durchs Schlüsselloch mit einer Sonde die Kellerräume.
Du findest dadurch dein Rad.

Jetzt hast du natürlich auch was gemacht, was womöglich strafbar ist.
 
Beim Nachbarn klopfen und zur Rede stellen.
Wenn es so einzigartig ist sollte kein Zweifel bestehen.
 
Was wird der Nachbar dann wohl machen?

Sagen, oh ja, tut mir leid. Hier hast du dein Fahrrad wieder.

Der wird es leugnen und in der nächsten Nacht ist das Fahrrad aus seinem Keller verschwunden.
 
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Ich würds noch komplizierter machen als nötig^^

Einfach die Polizei rufen und sagen du hast gesehn wie der dein Rad da drinne geparkt hat.
Um das zu beschleunigen immer den Kaufvertrag oder die Rahmennummer bereit haben.
 
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Das ist die Frage, wie du der Polizei jetzt erklärst, dass du es in seinem Keller gesehen hast?

Er hat das Fahrrad ja schon als gestohlen gemeldet.
Also hat er der Polizei gesagt, er weiß nicht wo es ist.

Er muss also der Polizei erklären, wie er es jetzt im Keller vom Nachbar entdeckt hat.
Entweder er sagt die Wahrheit, dass er es mit dem Endoskop entdeckt hat, was ihm aber vielleicht selber rechtlichen Ärger einbringt.
Oder er muss eine Falschaussage bei der Polizei machen. Denn er hat ja in Wirklichkeit nicht gesehen, wie der Nachbar das in seinem Keller versteckt hat.
 
Polizei rufen. Foto bereithalten (im günstigsten Fall vorher eine Anzeige gemacht haben), Rahmennummer bereithalten. Schildern, dass du das Rad gesehen hast (ggf. selbst einen Blick durchs Endoskop anbieten), dann wird zunächst der Nachbar kontaktiert, ist der nicht da, wird der Keller im Beisein eines unabhängigen Zeugen (ggf. ein anderer Nachbar) geöffnet.

Keller sind auch meist kein Bestandteil des Mietvertrages. Hin wie her, du hast keine Privatsphäre verletzt.

Du musst dir aber SEHR sicher sein, dass es dein Rad ist.
 
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Er muss garnicht viel sagen es reicht wenn er sagt er hats dort gesehn.
Zu dem wie er es gesehn hat das juckt kein Schwein da.
Mann muss sich aber wirklich sicher sein das da auch sein Rad noch drinne steht wenn die kommen.
 
Das was Idon sagt. Du weißt wo das dein gestohlenes Rad ist. Woher ist erst mal egal. Falls das mit dem Endoskop rauskommt (wie auch immer) dann ist eins wichtig:

Du hast das Rad beim ERSTEN Keller gefunden, den du untersucht hast. Du hast also nur in diesen Keller gesehen. Nachbarn verdächtigt, er hat den ersten Keller, was auch immer.
 
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Im Übrigen wäre ein Nicht-anzeigen, da du ja im Bilde bist und ggf. sogar den Täter kennst, ebenso eine Straftat (Strafvereitelung).
 
Ich würde das eh anders angehen... Ich würde der Polizei sagen, was ich gemacht habe. Was erwartet mich groß? Verletzung der Privatsphäre (in einem Keller?) ganz vielleicht. Da kommt gar nichts bei rum, wenn tatsächlich Dein Rad in dem dunklen verstaubten Raum steht.
 
wickedgonewild schrieb:
Im Übrigen wäre ein Nicht-anzeigen, da du ja im Bilde bist und ggf. sogar den Täter kennst, ebenso eine Straftat (Strafvereitelung).
Na, so weit geht es nicht^^ Einfach nur nichts zu unternehmen ist, von speziellen Fällen abgesehen, grundsätzlich keine Strafvereitelung.

Was der Fragende oben mit dem Endoskop beschreibt, erkenne ich dagegen unter keinem Gesichtspunkt als Straftat. Trotzdem würde ich es damit auch wie die Stimmen hier halten, die sagen, dass man sich in dieser Hinsicht doch überhaupt nicht weiter aus dem Fenster lehnen muss.
 
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Stellt sich aber noch die Frage ob er einen Schlüssel von dem Haus hat weil er auch da wohnt oder ob er im Nachbarhaus/Anderswo wohnt und sich den Zugang illegal verschafft hat?
 
Droitteur schrieb:
Was der Fragende oben mit dem Endoskop beschreibt, erkenne ich dagegen unter keinem Gesichtspunkt als Straftat.

Was würdest du sagen, wenn ich deine private Wohnung durch deine Haustüre mit einem Endoskop begutachte?

Sorry. Aber das muss auch eine Straftat sein, denn sonst dürfte ich ja ungestraft jede beliebige Wohnung ausspionieren.
Nur weil es ein Kellerraum ist, ändert nichts an der Sache, meiner Meinung nach.
 
Ja, also bis jetzt bin ich nur davon ausgegangen, dass mit dem Endoskop iwas gemacht wurde. Stimmt natürlich; wenn noch gewisse andere Details dazukommen, kann der Fall natürlich nochmal anders aussehen :D Allerdings würde ich mir darüber tatsächlich auch nicht die größten Sorgen machen, wenn es jetzt nunmal so gekommen ist; solange man nichts kaputtgemacht hat, könnte man schon so viel diskutieren, dass die Strafverfolgungsbehörden sicher nicht die größte Lust daran haben, das auch noch zu verfolgen.
 
Droitteur schrieb:
Na, so weit geht es nicht^^ Einfach nur nichts zu unternehmen ist, von speziellen Fällen abgesehen, grundsätzlich keine Strafvereitelung.

Ich hab jmd. gefragt, der es wissen MUSS. Das trifft schon zu.
 
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