Fahrradunfall, von Auto angefahren worden.

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LX1

Gast
Hallo Leute,

mir ist gestern folgendes passiert:

Ich war gegen 16:30 mit meinem Fahrrad unterwegs, auf dem Radweg , allerdings bin ich entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Ein Opelfahrer hat mich beim Rechtsabbiegen nicht gesehen und hat mich erfasst. Mir ist groß nichts passiert, nur ein blauer dicker blauer Fleck an Knöchel und Wade. Aber mein Fahrrad ist hinüber, der hintere Rahmen ist total verbogen, Felge ist hinüber und Schaltung abgerissen.

Wir haben einen Zeugen und haben alle gegenseitig die Daten ausgetauscht. Der Fahrer meinte ich solle das Fahrrad zu einer Werkstatt bringen und er würde die Kosten übernehmen, bzw. erstatten.

Nun frage ich mich ob es nicht doch besser gewesen wäre die Polizei zu rufen? Ich habe natürlich eine erhebliche Mitschuld, aber wenn ich mich nun an den Fahrer wende und er tut so als wenn nichts gewesen wäre? Was mache ich dann?

Gruß & Dank
 
Ich wäre an deiner Stelle froh, dass du nicht die Polizei gerufen ist.

Da du auf der falschen Seite gefahren bist, hättest du am Ende noch Schuld bekommen und müsstest den Schaden am Opel zahlen.

War es ein wertvolles Rad?
Wenn der Rahmen verzogen ist, ist da sicher nichts mehr reperabel.
Ich würde einfach den Schaden hinnehmen und daraus lernen.
 
Kurz und schmerzlos: Nimm das Angebot an (sofern es repariert werden kann). Gerade weil du eigentlich nicht ordnungsgemäß gefahren bist. Kannst froh sein das der Fahrer dir sowas anbietet.

Ansonsten wird es eher teuer für dich, wegen deinem Fehlverhalten.
 
Dann kannste ja immernoch zur Polizei. Einen Zeugen hast du schließlich. Wobei das aufgrund deines Fehlers eh keine gute Idee ist.
Ansonsten, wieso dieses Misstrauen? Wenn der Fahrer sagt er zahlt das Fahrrad, ist doch alles ok.
 
Gab es denn die möglichkeit auf der richtigen Straßenseite zu fahren oder ist der Radweg für beide Richtungen freigegeben?
 
Achtung: Bin kein Jurist, also keine verbindliche Rechtsberatung.

Kenne von einem Kollegen einen ähnlichen Fall wo die Polizei gerufen wurde. Am meisten bestraft wurde der Radfahrer, er hat 75% Schuld bekommen und der Autofahrer 25%. Es wurde als deutlich schwerwiegender eingestuft das gegen die Fahrtrichtung (einbahnstraße) gefahren wurde und der Autofahrer ihn zwar übersehen hat aber rechtlich nicht damit rechnen musste das ein Radfahrer kommt.

Daher ist es von deinem Unfallgegner ein großzügiges Angebot das er den vollen Schaden übernimmt. Wenn er so tut als wenn nichts wäre kannst du immernoch die Polizei rufen wobei da dann halt auf dich auch was zukommt (Minimum Bussgeld, event. Punkte (auf den Führerschein, falls du einen hast)).
 
Sorry, aber selber Schuld. Hoffe der Autofahrer gibt dir kein Geld. Ihr Fahrradfahrer solltet einfach mal lernen die Verkehrsregeln zu beachten....
 
Ist man verpflichtet den Radweg in Fahrtrichtung der Autos zu befahren? Ich glaube nicht, sonst würden sich ja fast alle Radfahrer verkehrswidrig verhalten, oft gibt es auch nur ein Radweg.

Hat der Radweg auf dem du dich befunden hast eine Benutzungsrichtung oder Fahrtrichtung vorgegeben? Wenn nicht hast du dich Ordnungsgemäß verhalten. Das erkennt man daran das man die Schilder von beiden Fahrtrichtungen aus lesen kann. Sind die Schilder auf dem Radweg nur von einer Richtung aus zu lesen, muss man in die Richtung fahren von der aus man die Schilder lesen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich habs mir schon gedacht das es besser gewesen ist nicht die Polizei zu rufen. Obwohl der Opelfahrer sie nicht holen wollte.

An dem Auto war nichts dran, soweit ich das beurteilen konnte. Das war ein alter Kadett E.

Und das Fahrrad war ein Bulls Crossbike.
 
Absoluter Quatsch. Fahren gegen die Fahrtrichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem schränkt das Fahren gegen die Fahrtrichung nicht dein Vorfahrtsrecht ein. (OLG Berlin 2003)

Edit: Es gibt im deutschen Recht kein "Pech gehabt".
 
LX1 schrieb:
Ja ich habs mir schon gedacht das es besser gewesen ist nicht die Polizei zu rufen. Obwohl der Opelfahrer sie nicht holen wollte.

An dem Auto war nichts dran, soweit ich das beurteilen konnte. Das war ein alter Kadett E.

Und das Fahrrad war ein Bulls Crossbike.

Hast du zwar vollkommen Recht, aber ein Fahrrad zu übersehen ist schon ganz schön hart. Der Autofahrer sollte ebenfalls überdenken ob er so super sicher fährt.
 
Ich muss zugeben, ich fahre aus Bequemlichkeit auch teilweise entgegen der Fahrtrichtung und verhalte mich nicht immer korrekt als Fahrradfaher. Kannst froh sein, das nichts schlimmeres passiert ist.

Wenn der Fahrer sowas schon anbietet, sollte man es fairerweise auch so machen das die Kosten geteilt werden, ihr wart immerhin beide Schuld.
 
Ja es gab 200m vorher die Möglichkeit auf die andere Strassenseite ( Radweg ) zu wechseln. Aber wegen dem regen Strassenbahnverkehr wird die Seite eigentlich von allen gemieden, einschliesslich mir. Was natürlich keine Entschuldigung ist.
 
In einem ähnlich gelagerten Fall trug, laut Polizist, 80% der Schuld (Schadens) der Autofahrer und 20% der Radfahrer. Hängt wohl damit zusammen, dass der Autofahrer die größere Gefahr mit in den Straßenverkehr bringt.
Den Fall mit der Einbahnstraße wirste wohl kaum als Vergleich in Betracht ziehen können.
 
Bemme90 schrieb:
Ich wäre an deiner Stelle froh, dass du nicht die Polizei gerufen ist.

Da du auf der falschen Seite gefahren bist, hättest du am Ende noch Schuld bekommen und müsstest den Schaden am Opel zahlen.

ab dem 01.07 ist es egal da kann er einen Radweg in beide Richtungen befahren werden lt. STVO
 
Sei erst mal froh das Du einigermaßen gesund bist. Das ist erst mal das wichtigste. Und wenn er die Kosten übernehmen will: fein!

wart erst mal ab was passiert, Du hast ja schließlich nen Zeugen...
 
Also hol dir ein Kostenvoranschlag für die Reperatur und hoffe das er dir das Geld gibt und kauf dir ein neues Rad.
Und meiner Meinung nach sollten Fahrradfahrer grundsätzlich aufn Bürgersteig fahren( es kommt auch immer drauf an was das für ne Straße ist und wie viel die befahren wird).
Da die meistens zu gefährlichen Überholmanöver führen so wie die 25 km/h Mopeds.
Und was mich am meisten aufregt ist wenn die Fahrradfahrer rechts am einen an einer Ampel überholen und man wieder genötigt wird ihn zu überholen und die meistens erst nach eine Kreuzung möglich ist.
 
Eisbrecher99 schrieb:
Absoluter Quatsch. Fahren gegen die Fahrtrichtung ist eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem schränkt das Fahren gegen die Fahrtrichung nicht dein Vorfahrtsrecht ein. (OLG Berlin 2003).

Ja ja, entgegengesetzt der Fahrtrichtung parken auch, er war aber auf einem Radweg unterwegs und die darf man unter bestimmten Voraussetzungen durchaus entgegen der Fahrtrichtung des restlichen Straßenverkehrs befahren. Lest doch mal seinen Post bevor ihr euren Senf dazugebt. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin mir da nciht so sicher, ob du "nur" eine mitschuld hast. schließlich ist das was dir passiert ist genau der grund, warum man nicht entgegen der fahrtrichtung mit dem rad unterwegs sein darf. in jedem fall mußt du wohl einen relevanten tail an deinem schaden und am ggf entstandenen schaden am auto selbst übernehmen. sei froh, wenn dir nciht s passiert ist und du dich nur um dein rad kümmern mußt und hinterher nix mehr kommt von polizei und unfallgegner.
 
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