Fahrzeugschein, andere Reifengröße eingetragen, ist das schlimm ?

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.Max

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Guten Tag.

Als ich in meinem gebraucht neu gekaufen Auto Fahrzeugschein gesehen hab das 195/45 R15 eingetragen waren aber ich 185/55 R14 draufhatte, hatte ich mich gewundert.

Nun hab ich das Auto auf mich zugelassen und im Fahrzeugschein steht nun 175/65 R13, ich will mir jetzt neue Reifen kaufen, also neue 185/55 R14 jetzt mache ich mir aber sorgen das ich Stress mit den Blauen kriege wenn die mich anhalten, berechtigt ?


Ein KFZ Mechatroniker Kumpel meinte zu mir das ist kein Problem, und wenn man bei Reifen.com mein Auto eingibt gibt er mir auch drei Größen vor, nämlich 175/65 R13 & 185/55 R14 & 195/45 R15.

Muss ich nun meine Reifengröße eintragen lassen oder muss ich nicht ? Wenn ja, wo mache ich das und was kostet das ?

P.s. Lieber Admin, ich finde das das nicht in den Fragen zur Technik Auto Thread gehört, hat ja nix mit der Technik des Autos zutun, sondern mit dem Papierkram des Autos.


Grüße :)
 
Alles was nicht eingetragen ist, ist nicht nicht zugelassen. Was aber nicht bedeutet das du das nicht einfach abnehmen und nachtragen lassen kannst.
 
Im Schein steht meines Wissens nach nur noch die kleinste erlaubte Größe. Der Rest müsste im Brief stehen, guck da mal.
 
Die Reifenfreigabe des Herstellers ist hier maßgebend, was im Schein steht ist zweitrangig. Hier mal ein Beispiel von meinen Motorrad und das schreibt BMW dazu:

BMW Motorrad empfiehlt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers einzuholen und mitzuführen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@jodd

Du bringst da leider einiges durcheinander.

Bei Motorädern existiert noch (zum Teil) eine Reifenbindung durch den Hersteller des Motorades, da der Reifen hier einen maßgeblichen Einfluss auf die Fahreigenschaften haben. Nur deshalb muss man sich bei abw. Herstellern vorher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen und diese auch beim TÜV mitführen.

Hier ist aber gar nicht die Rede von einer Reifenbindung, sondern von einer Rad-Reifen-Kombination um den nötigen Abrollumfang zu erhalten, damit das Tacho innerhalb der Vorgaben arbeitet.



@TE
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht nur noch eine Rad-Reifenkombination drin. Das muss nicht die Mindestgröße sein.
Welche weiteren noch für das Fahrzeug zugelassen sind, findest du in der CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung). Diese wird beim Fahrzeugkauf mit übergeben. Dort sind alle zugelassenen Rad-Reifen Kombinationen für dein Fahrzeug enthalten.
 
.Max schrieb:
P.s. Lieber Admin, ich finde das das nicht in den Fragen zur Technik Auto Thread gehört, hat ja nix mit der Technik des Autos zutun, sondern mit dem Papierkram des Autos.

Doch.
 
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