Fallen Inliner unter § 316 StGB?

Teddymaddy

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Apr. 2009
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bei § 316 StGB handelt es sich um Trunkenheit im Verkehr.
hier heisst es: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ..."

weiterhin wird auch gesagt: " wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt"

(alles von : Suchtmittel.de)

so nun würd ich gerne wissen, ob jmd weiss, ob dies auch für inliner zählt. denn da am wochenende stadtfest ist, und wir alle noch iner probezeit sind, und zzt vieele polizisten unterwegs sind, kommen auto und fahrrad nichtin frage.
hat dazu vllt jmd persönliche erfahrung, oder ne schlaue seite?
vielen dank im vorraus =)
 
Inliner gelten nicht als Fahrzeug...deswegen darfst du mit ihnen ja auch auf dem Gehweg fahren und musst nicht wie mit dem Fahrrad auf der Straße fahren. Trotzdem solltest du nicht zu dicht skaten, ich hab damit schlechte Erfahrung gemacht als ich in einen Gartenzaun gedonnert bin :)
 
Inliner sind keine Kraftfahrzeuge.

Solang du mit den Inlinern auf Gehwegen betrunken rumfährst, sollte nix passieren, wenn du damit aber auf Radwegen fahren willst, gilt ein Grenzwert.
 
schon malv ielen dank ;)
aber ich kann mit inliner doch auch auf der strasse fahren, oder ist das rechtlich nicht erlaubt?.
mal angenommen, ein polizist erwischt mich dann in der nacht, wie ich auf der strasse fahre (im dichten zusatnd denkt man ja nicht immer daran, aufm gehweg zu bleiben ;D), könnte er mir dann meinen führerschein wegnehmen?

@Tou: wo ist denn der unterschied zwischen geh, und radweg?...normaler bordstein sollte doch gehweg sien oder?
 
Am Sichersten ist es doch zu laufen, wenn der Weg nicht zu lang ist, oder - viel bequemer - ein Sammeltaxi bis zu ner Stelle, von der ihr alle in etwa gleich weit nach Hause lauft.

So seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite und umgeht ds Risiko schwerer Verletzungen. Bei Inlinern kann man doch böse stürzen, was besoffen bestimmt nicht weniger schlimm wird. Fühlt sich nur nicht so schlimm an, anfangs.

Ich weiß, es klingt voll unspannend, aber auch zu Fuß kann einem auf dem Heimweg einiges passieren, ich rede da aus Erfahrung :-) Ist das vorallem lustig ;)
 
In Österreich (und ich schätze da ist es in Deutschland nicht viel anders) kann man unter Umständen auch als Fussgänger betrunken den Führerschein verlieren. Ich würde es dir nicht empfehlen, dicht zu skaten. Legt lieber für ein Taxi zusammen.
 
Überlegs dir gut, ob es das Wert ist sich volllaufen zu lassen. Du kannst selbst aus Fußgänger rangezogen werden, wenn du betrunken bist. Außerdem ist es nicht ungefährlich Inliner zu fahren im Suff. Da fliegst du verdammt schnell auf die Fresse bei.
 
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ja taxi wär natürlich auch eine möglichkeit. wir haben auch nachtbus zur debatte genommen. jedoch sind wir alle ziemlich geizig xD... und wir wären zumindest beim bus auch ziemlich an bestimmte zeiten gebunden. taxi sind die kosten nicht absehbar, da wir auch nur zu 2t, maximal 3t sind. zu fuß kommt nicht in frage, da es ziemlich kalt werden soll, und wir ca 8 km zu laufen hätten^^.

@funkyfunk: vielen dank für den link =)...jedoch klärt das nicht alles. denn dort wird ja von einem vergehen am tage(!), und einem unfall ausgegangen....

es ging mir wirklich nur darum, ob das unter das gesetz fällt, denn wir sind halt noch in der probephase. richtig extrem volllaufen lassenw ir uns sowieso nicht. aber wie gesagt. in der probephase reichen schon 0,1, und der schein wäre weg. wir haben bis jetzt immer darauf geachtet, fahrtüchtig zu sien (früher mitm fahhrad)....aus dem "hauptsache viel alkohol " alter sind wir raus ;). aber n bier oder zwei will man schon trinken
 
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Ich würds auch nicht drauf ankommen lassen. Wenn du damit jemanden gefährdest oder die das so auslegen, bist du so oder so am Hintern. Zu Fuß ist im Sommer (und ja ich bin jetzt mal optimistisch was die nächsten Tage und Wochen angeht) immer schöner! Außerdem kann ich mir jetzt eher einen exponentiell ansteigenden Graphen vorstellen wenn ich das Unfallrisiko über der Trunkenheit auftrage. Ich weiß nicht, ich fahre auch gern InlineSkates aber wenn ich was getrunken habe vertraue ich nur der Straßenbahn oder meinen eigenen Füßen auf Asphalt. Übrigends laufen da ja noch andere betrunkene Gestalten rum, das heißt das Risiko steigt noch einmal enorm. Wenn man jetzt von hinten auf so jemanden zusteuert, selbst kaum in der Lage sich zu merken auf welcher ob man sich bei nem Sturz jetzt nach hinten oder nach vorn fallen lassen soll, und man dann auch noch darauf vertrauen muss, dass der einen Hört und auch in die richtige Richtung ausweicht ohne unkontrolliert vom ursprünglichen Weg abzukommen. Du, da ist laufen wesentlich entspannter :-)
 
feuse8 schrieb:
In Österreich (und ich schätze da ist es in Deutschland nicht viel anders) kann man unter Umständen auch als Fussgänger betrunken den Führerschein verlieren. Ich würde es dir nicht empfehlen, dicht zu skaten. Legt lieber für ein Taxi zusammen.

Alles reinster Schwachsinn über dir feuse8, dein 2. Post und der passt! Lass uns mal auf Holzklopfen :hammer_alt: , das dass so weiter geht ;)

Du kannst auch nur Tennissocken anhaben, betrunken ist betrunken und wenn man davon ausgeht das du eine Gefährdung des Straßenverkehrs bist, dann ist dein "Lappen" (sofern überhaupt einer vorhanden) weg.
 
Wenn du mit den Inlinern auf der Straße fährst, würde ich 316 jetzt mal bejahen. Fraglich sind aber in der Tat die Begriffe Fahrzeug und Verkehr (hier Straßenverkehr).

Ich schau bei Gelegenheit mal im Kommentar nach...
 
Inliner zählen nicht als Fahrzeug - aber selbst wenn du besoffen läufst und dabei eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellst, kannst du den Lappen verlieren (sofern du einen hast).
 
ja der letzte hat recht man muss nicht unbedingt mit dem auto was gemacht haben es zählt nur ob du den verkehr gefährdet hast.

soweit mir das bekannt ist verlierste nicht gleich beim ersten vergehen dein lappen da muss dann schon mehr vorgefallen sein
 
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ok vielen dank für eure hilfe =)
ich werd mich mti den andren aufjedenfall noch zusammensetzen, und dann mal gucken, was wir machen. waren bis jetzt davon ausgegangen, dass man sein schein so nicht verlieren kann^^.....

nochmal vielen dank für eure hilfe
 
8 Km mit Inlinern im breiten Zustand?

Also mit dem Fahrrad würde ich mir das zutrauen aber nicht mit Inlinern.:freak:

Also ich würde das Saufen lassen oder nen Sammeltaxi nehmen.

MfG M.R.
 
Die Regelungen beim Inline Skaten sind hier zwischen Deutschland und Österreich etwas anders.

In Österreich sind Inline Skates keine Fahrzeuge und deshalb von den ganzen üblichen Verkehrsregeln nicht betroffen. Man darf alle Gehwege, Fußgänderzonen etc. ganz normal befahren, genauso wie Straßen wie ein Fußgänger überqueren (Schutzweg). Man muss hier jedoch sein Tempo den Umständen entsprechend reduzieren, es gibt aber keine genauen Angaben. Genauso darf man auf Straßen fahren, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind z.B. Fahrverbot bei einer Baustelle.
Weiters dürfen alle Radfahranlagen außer Radstreifen außerhalb des Ortsgebiets befahren werden. Man muss sich jedoch an die gültigen Regelungen für Radfahrer halten, was auch den Alkoholspiegel beinhaltet. Es ist jedoch die Frage, ob man hier nur die maximal 72Euro fürs Fahren auf dem Radweg oder die volle Strafe für den Alkohol bekommt.
Alle normalen Straßen in Längsrichtung dürfen nicht befahren werden, also auch kein Befahren auf der linken Seite am Rand, wie für Fußgänger üblich.

In Deutschland war lange Zeit überhaupt nur das Befahren von Gehwegen erlaubt, aber seit ein paar Jahren ist auch das Befahren von Radwegen erlaubt. Details weiß ich hier jedoch keine.

In der Schweiz dürfen soviel ich weiß auch noch 30er Zonen befahren werden.

In der Realität kennt jedoch kein Polizist die Regelungen und urteilt hier nach Gefühl. Es wird einen also niemand strafen, wenn man 100 Meter durch eine kleine Straße bis zum Radweg fährt. Genauso wird es auf die Geschwindigkeit ankommen. Wenn ein Anfänger die ganze Straße verstopft, wird es eher zu einer Strafe kommen, als wenn ich mit 30km/h mit dem Verkehr in engeren Straßen flüssig mitfahren kann.

Weiters ist auch immer eine Frage nach der maximalen Höhe der Strafe. Eine normale Verkehrstrafe, worunter auch das Befahren von Straßen mit Inline Skates zählt, ist in Österreich mit 72 Euro begrenzt. Genauso gibt es hierfür keinen Führerscheinentzug.

Was den Führerscheinentzug zu Fuß angeht, so gilt in Österreich die Regel, dass dieser erst ab 1.6 Promille abgenommen werden kann, wenn man einen Unfall verursacht. In Deutschland gibt es da glaube ich eine ähnliche Regelung. Das würde dann auch für Inline Skates gelten.

Ich würde jedoch nicht im total besoffenen Zustand Inline Skaten bzw. nur langsam und mit vollem Schützerset. Da können so Dinge wie Gehsteigkanten, Kurven, Unebenheiten in Längsrichtung etc., die normalerweise kein Problem sind schon gefährlich werden. Genauso wird von vielen Leuten die Geschwindigkeit eines Skaters bei sportlicher Fahrweise stark unterschätzt.
 
Strafbar nach § 316 StGB machst Du Dich wohl eher nicht. In meinem StGB-Kommentar sind noch keine Urteile zu Inline-Skates als Fahrzeuge drin, auch wenn eine entsprechende Anwendung einer Meinung nach nahe liegt. Dagegen spricht aber der Wortlaut der StVO (vgl. §24 Abs.1 StVO). Die Fahrerlaubnis kann Dir aber davon ganz unabhängig entzogen werden.
 
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