Teddymaddy
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 630
bei § 316 StGB handelt es sich um Trunkenheit im Verkehr.
hier heisst es: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ..."
weiterhin wird auch gesagt: " wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt"
(alles von : Suchtmittel.de)
so nun würd ich gerne wissen, ob jmd weiss, ob dies auch für inliner zählt. denn da am wochenende stadtfest ist, und wir alle noch iner probezeit sind, und zzt vieele polizisten unterwegs sind, kommen auto und fahrrad nichtin frage.
hat dazu vllt jmd persönliche erfahrung, oder ne schlaue seite?
vielen dank im vorraus =)
hier heisst es: "Wer im Verkehr (…) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen ..."
weiterhin wird auch gesagt: " wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt"
(alles von : Suchtmittel.de)
so nun würd ich gerne wissen, ob jmd weiss, ob dies auch für inliner zählt. denn da am wochenende stadtfest ist, und wir alle noch iner probezeit sind, und zzt vieele polizisten unterwegs sind, kommen auto und fahrrad nichtin frage.
hat dazu vllt jmd persönliche erfahrung, oder ne schlaue seite?
vielen dank im vorraus =)