Fallout 4 Bestellung vom Händler storniert, Recht auf Auslieferung wegen Anzahlung?

andimo3

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moin,

ich habe mir vor einigen Wochen auf game.co.uk Fallout 4 in der Pip Boy Edition vorbestellt. (weil engl. Version, Uncut etc..) Gestern wurde diese (wie bei allen internationalen Käufern scheinbar auch die Bestellung storniert.
Eine Anzahlung von 17 GBP wurde geleistet. Kann ich mich darauf berufen dass ich daher auf die Auslieferung bestehe?
Der angebliche Grund für die Stornierung ist dass das Paket über 1000g wiegt und daher nicht versendet werden könnte. Dass ich bereit bin für den Versand extra zu zahlen habe ich natürlich schon weitergegeben

Gibt es jemanden der hier mir EU Paragraphen zu so nem Thema umsich werfen kann?
Ich sehe zwar kaum Chancen, aber möglicherweise hat jemand eine Idee
 
Solange du dein Geld zurück gekommst hast du wohl schlechte Karten.
 
Verträge sind natürlich genauso einzuhalten, wenn sie zwischen UK-Business und D-Verbraucher geschlossen werden.

Wärst du denn bereit, die Sache vor einem Gericht klären zu lassen? .. Du hast zwar nicht unbedingt schlechte Karten, nur weil du dein Geld zurückbekommst. Trotzdem ist was dran an Fellors Hinweis: Wenn du es schon zurückbekommst, wie weit bist du dann noch ernsthaft bereit zu gehen?
 
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Naja der Händler hat das Recht einen Auftrag zu stornieren. Die Gründe wurden ja genannt. Die Frage ist, ob der Händler den Auftrag vorher explizit bestätigt hat.
 
Wenn sogar schon eine Anzahlung erfolgt ist, halten sich meine Zweifel am Bestehen eines Vertrags äußerst klein.

Und ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder schlicht nicht leisten zu müssen, muss erst mal begründet werden. Das oben dazu Gesagte überzeugt jedoch nicht - es genügt selbstverständlich nicht, irgendwas als Grund zu nennen. Soweit aus der Ferne erkennbar hat weder der Käufer irgendeinen Fehler begangen, noch ist es wirklich unmöglich oder unzumutbar zu versenden.

PS: In den AGB wird darauf hingewiesen, dass Pakete über 1000g nicht außerhalb UK geliefert werden. Die Wirksamkeit halte ich aber wenigstens im Ergebnis nicht für gegeben. Zum Einen ließe sich annehmen, dass die AGB insoweit nicht wirksam sind, als der Händler ja selbst entgegen diesen einen abweichenden Vertrag geschlossen hat. Zum Anderen aber lässt sich zumindest ein Schadensersatzanspruch annehmen: Es spricht ja nichts dagegen, sich die Edition nun anderweitig zu beschaffen. Mehrkosten jedoch, die dadurch entstanden sind, dass der Käufer auf den Vertrag vertrauen durfte und darum nicht an anderer Stelle vorbestellt hat, hat der Verkäufer zu tragen. Im Übrigen wären sogar Zinsen für die Anzahlung mitherauszugeben.
 
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Wenn die Anzahlung direkt automatisch beim Vorbestellen erfolgt ist, muss noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen sein. Wahrscheinlich wird die Beschränkung des Paketgewichts f. Auslandssendungen beim Bestellprozess gar nicht berücksichtigt. So wird es dann manuell storniert, bevor eine Auftragsbestätigung erfolgt. Ich halte die AGB-Klausel für rechtens, da der Händler frei bestimmen kann, ob er eine Bestellung annimmt.

Wie die Rechtslage in den UK aussieht, weiß ich natürlich nicht.
 
Kann sein, dass die Beschränkung nicht berücksichtigt wird, aber darauf hat der Käufer ja keinen Einfluss - der Verkäufer aber sehr wohl. Soll der es doch berücksichtigen, wenn er darauf schon wertlegt.

Der Händler muss auch nicht automatisch eine Anzahlung verlangen, wenn er sich die Ablehnung eines Angebots vorbehalten will. Nach meiner Auffassung kommt spätestens mit einer - vom Verkäufer schließlich ausgehenden - Anzahlung ein Vertrag zustande.

PS: Zur Rechtslage: Wenn ich das spontan richtig einschätze, ist die Rechtswahlklausel in den AGB des Händlers unwirksam - unwirksam ist nämlich in jedem Fall die Gerichtsstandsklausel und es fehlt der Hinweis darauf, dass der Käufer nicht um seine deutschen Verbraucherrechte, soweit diese zwingend sind, beschnitten wird. Demnach wäre deutsches Recht anzuwenden, die UK-Rechtslage ist dann egal.
 
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ja, mit der Bestellung wurde auch sofort abgerechnet (Paypal in meinem Fall)
Dennoch geht man ja einen "Kaufwillen" ein und der Händler einen "Verkaufswillen". Durch eine Anzahlung ist es meiner Meinung nach wie schwarz auf weiß geschrieben dass der Deal gilt.
Dass nun der Versand höher ausfällt, gut. Hätte man schreiben können und ich hätte draufgezahlt.
Was aber letztendlich gar nicht geht ist dass das alles klammheimlich gemacht wurde.

Der Shop hat nicht informiert dass die Bestellung zurückgezogen wurde. Ich hab das nur durch Zufall in der Facebookgruppe gelesen.

Natürlich freuen sich nun die Briten auf morgen vormittag, wo GAME.co.uk einen neuen Schwung angekündigt hat. Wo die herkommen dürfte ja klar sein.
 
Du kannst gern dagegen klagen. Das sage ich aber nur der Vollständigkeit halber; bitte erschlagt mich nicht dafür :P Ärgerlich ist es natürlich, aber gerichtlich handeln würde ich wahrscheinlich trotzdem nicht.
 
gerade trudelte die Storno ein....

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