Falschparken - zu unrecht beschuldigt?

SSD Turbo

Commander
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Hallo liebe CBler,

2017 erhielt ich einen Strafzettel für das Parken auf einem Ladeparkplatz ohne zu laden, auf den Parkplatz passten drei Smarts, es gab aber nur zwei Stecker, da ich aber natürlich wenn der eine Smart weg ist einem langen E-Auto den Platz blockiert habe sehe ich auch ein. Nun hat mein Bruder aber ebenso in einem ähnlichen Fall Verwarngeld über 10€ aufgedrückt bekommen. Hier schildere ich nun die Situation und meine Meinung, warum dieser Bescheid meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.

Car2go.JPG

Hier zu sehen der Tatort, zwei nebeneinander liegende Parkplätze mit einer Ladesäule, die Ladesäule bietet allerdings nur die möglichkeit ein Fahrzeug zu laden (ich gehe davon aus, dass die 230V Steckdose die hinter der selben Verschlusskalppe leigt nicht gleichzeitig genutzt werden kann, da die Säule meiner Aufassung nach immer nur einen Kunden gleichzeitig registrien kann.)
Nun wäre die erste Frage also, ist der Rechte Platz auf dem das Car2go steht überhaupt als soch ein Elektroladeparkpatz zu erkennen? Das Schild befindet sich ja eigentlich nur vor dem linken Parkplatz, auch sind auf dem Schild keine Pfeile, was bei diesen Schildern eigentlich oft der Fall ist. Es macht doch überhaupt keinen Sinn meiner Aufassung nach zwei Ladeparkplätze zu haben wenn nur ein Fahrzeug geladen werden kann, somit wäre es in keinem Fall rechtens den rechten Parkplatz zu nutzen und dieser wäre damit qasui verschwendetet Platz.

Nun zum zweiten Punkt, es war meinem Bruder nachdem er das Fahrzeug dort abgestellt hatte weder möglich es zu laden noch es von dem Parkplatz weg zu bewegen. Das Car2go wurde nachdem er ausgestiegen war verriegelt und er konnte es nicht erneut öffen, da im Display eine Meldung angezeigt wurde, dass sich ein Servicemitarbeiter um dieses Fahrzeug kümmern wird.

Car2go2.JPG
"Außer Betrieb. Das Service Team kümmert sich um dieses Fahrzeug. 24% Akku"
Nun hätte mein Bruder natürlich das Serviceteam anrufen können und versuchen das direkt vor Ort zu klären, aber wer rechnet schon damit, dass man auf einem Parkplatz der nicht eindeutig als Ladeplatz zu erkennen ist eine halbe Stunde später schon ein Knöllchen kassiert.

Die Fragen wären jetzt:
- Glaubt ihr, dass die Stadt hier einsichtig ist, wenn man die Situation schildert und vom Verwarngeld absieht?
- Wie sollte man es am besten Schildern? (Nur sagen, dass es nicht möglich war das Fahrzeug zu bewegen/laden, oder auch auf die Kennzeichnug des Parkplatzes verweisen)
- Wie ist das Risiko sich damit mehr Ärger einzuhandeln, wenn man die Tat nicht "gesteht".

Bin gepannt auf eure Meinungen zum Thema, danke schon mal.

Grüße
SSD Turbo
 
Nein. Auf dem Schild steht es doch. Nur zum Laden. Wenn die Stadt bei dir ein Auge zudrückt, dann kommt auch der nächste mit soner Story um die Ecke.
 
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Erstmal würd ich das Gespräch suchen, falls das möglich ist bzw. es einen Ansprechstelle dafür gibt. Falls nein, muss man eben abwiegen. Selbst mit Rechtsschutz ist ein Prozess um 10€ natürlich viel Aufwand (alleine die Zeit).

Wenn es einem ums Prinzip geht kann mans natürlich trotzdem durchziehen und sehen was kommt, wenn man widerspricht bzw. eben nicht bezahlt. Die Geschichte ist ja durchaus interessant.

@Juppi2016 Naja, gehört zu dem Schild vllt noch eine Richtungs- und Längenangabe um eindeutig zu sein? Falls auf der linken Seite noch ein Parkplatz wäre, würde das Schild auch für den gelten, obwohl keine Säule vorhanden?
 
Wie hallo7 schon sagt, sind 10€+ die Diskussion mit der Stadt nicht wert.
 
Hallo @SSD Turbo ,

zu 1): Nein, wird sie nicht sein.
zu 2): Gegen den Bußgeldbescheid ist das Rechtsmittel dess Einspruchs zulässig.
§ 67 OWIG
(1) 1Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. 2Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.
(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Darin kannst du die Punkte angeben, die deiner Meinung nach gegen die "rechtsmäßigkeit" des Bescheides sprechen. Über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Ob sich dass für dich lohnt um eine Antwort auf deine Fragen zu bekommen- ich wage es zu bezweifeln.
Du musst deine "Tat" nicht gestehen, viel mehr muss sie dir nachgewiesen werden. Ärger droht dir nicht.
 
Es war ja geplant das Fahrzeug zu laden, aber wenn das nicht möglich ist weil man das Fahrzeug weder Laden noch bewegen kann, dann wurde man man quasi vom Car2go System genötigt diese Tat zu begehen. Vielleicht lohnt es sich auch da mal anzufragen, wobei die sich in der Verganenheit sie wirklich kooperativ gezeigt haben.
 
Es ist kein Bußgeld sondern Verwarnungsgeld.

Klar kann er Einspruch erheben bedenke aber:
Du spekulierst oben... ich gehe davon aus... meiner Aufassung nach...

Alleine schon weil der Einspruch im Fall einer Entscheidung gegen ihn deutlich teurer macht würd ichs lassen, es sei denn er ist absolut davon überzeugt dass es ungerechtfertigt ist.
 
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Nehmen wir an, du wolltest Laden und es geht nicht. Legt man dann nicht wenigstens die Parkscheibe in das Auto?
Ich weiß ja nicht, wie es in HH gehandhabt wird, aber bei mir ist das Parken an eine Ladesäule ( mit E-Auto) bis zu 3 Stunden kostenlos ,es muß aber die Parkscheibe reingelegt werden.
 
Das ist nicht in Hamburg, Car2go hat bei seinen neuen Fahrzeugen oft HH oder B. Ich glaube nicht mal, dass es in einem Car2go eine Parkscheibe gibt. In der Regel dürfen die an sehr vielen Orten stehen. Eigentlich hätte er einfach über sein Smartphone das Kfz geöffnet und es an die Säule angeschlossen, wenn das nicht geklappt hätte hätte er das Fahrzeug 5m weiter drüben angestellt weil da hätte er steh dürfen. Car2go hat das Fahrzeug aber gesperrt und ihm so die Möglichkeit zu handeln genommen.
 
Du darfst mit einem Smart nicht einfach "neue" Parkplätze aufmachen.

Ob Schilder sinnvoll sind oder nicht liegt nicht in deinem Ermessen.

Ich gehe nur dann gegen sowas vor, wenn die Schilder offensichtlich unwirksam sind, z. B. vom eigenen Bauhof der Stadt umgeändert etc. Das sehe ich hier nicht.
 
@Idon es hat hier ja auch keiner einen neuen Parkplatz aufgemacht, das war nur damals bei mir der fall und die Strafe habe ich ja auch gezahlt.
Hier sind aber doch wohl offensichtlich zwei markierte Parkplätze, an denen sich eine Ladesäule mit einer Dose befindet.
 
@Smartin ja ist es E Smart, auch am Kennzeichen zu erkennen. Um auf dem Parkplatz stehen zu dürfen muss dieser aber an der Ladesäule angeschlossen sein. Man konnte ihn ja aber nicht anschließen weil das Fahrzeug verriegelt war.
 
Wie wäre es dem zuständigen Ordnungsamt (diese sin im Allgemeinen mit der Parkraumüberwachung betraut) diesen Umstand nahezubringen? Das wäre meines Erachtens nach doch wesentlich zielführender als hier zu posten
 
SSD Turbo schrieb:
Es war ja geplant das Fahrzeug zu laden, aber wenn das nicht möglich ist weil man das Fahrzeug weder Laden noch bewegen kann, dann wurde man man quasi vom Car2go System genötigt diese Tat zu begehen.
Nun, es wurde aber doch auch durch deinen Bruder nichts unternommen diesen Umstand zu beheben. Also z.B. den Service von car2go zu informieren.
 
Ggf. solltest Du mit dem Ordnungsamt sprechen. Aber ehrlich gesagt kann ich es nachvollziehen, dass Du ein Verwarngeld bekommen hast. Es steht auch ganz klar auf dem Schild P "während des Ladevorgangs".
Und wenn die Plätze einfach so zugestellt sind (ob nun weil die Säule gerade funktioniert oder nicht) ändert nichts. Keiner weiß, wie lange du da stehst. Vielleicht war die Säule auch schon wieder in Betrieb, als das Ordnungsamt das Ticket ausstellte. Vielleicht kommt in 5 Min der Service und repariert die Säule. m.E. darfst Du da nicht stehen, wenn Du nicht lädst (aus welchem Grund auch immer), weil die Plätze halt rar sind und nicht zugeparkt werden sollten.
 
@Smartin: So wie ich das verstehe, geht es nicht um die Ladesäule. Der Smart ist auf Störung gegangen und hat damit den Ladevorgang verhindert. Meiner Meinung nach dürfte das nicht dem Fahrzeugführer zur Last gelegt werden.

Die Stadt kann anhand der Argumentation das Verfahren entweder einstellen oder das Verfahren an die Bußgeldstelle abgeben. Hierbei kommen 28,50 € (25 € Gebühr + 3,50 € Auslagen f. PZU) hinzu. Aber auch die Bußgeldstelle kann das Verfahren einstellen. ;)

Nächster Schritt wäre dann eine Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht. Der Richter kann der Argumentation folgen und das Verfahren einstellen, oder aber ein Urteil sprechen. Die Kosten hierbei sind mir jetzt nicht bekannt.

Ich persönlich würde, wenn der Weg zur zuständigen Behörde nicht sooo weit ist, einfach mal persönlich freundlich(!) vor Ort das Gespräch suchen. :)
 
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Ich seh das schon richtig oder habe ich das Kleingedruckte überlesen, dass der ganze Aufriss hier betrieben werden soll wegen 10€?

Also mir persönlich wäre meine Zeit dafür zu Schade, aber gut, evtl. ist das "aus Prinzip" bei mir mittlerweile weniger ausgeprägt und das obwohl ich sehr gerne recht habe...

Mein persönliche Meinung ist:
Lass es! Spar Dir Zeit und Nerven, die verlierst Du auf jeden Fall und das alles um evlt. recht zu bekommen und 10€ zu sparen.
@h00bi: Hat vollkommen recht. Die Chancen auf Erfolg rechtfertigen das Risiko nicht.
 
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