Fax trotz positiven Sendebericht nicht angekommen ?

BGamer

Cadet 4th Year
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Okt. 2011
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109
Hallo CB-Mitglieder ,

ich habe mal wieder eine Frage. Kann es sein, dass ein analog gesendetes Fax trotz positivem Sendebericht nicht angekommen ist, oder liegt nur ein Tippfehler in der Nummer bzw. die falsche Nummer vor ?

Gruß BGamer
 
Wenn Du keine Fehlermeldung bekommen hast, sollte das Fax angekommen sein. Warum fragst Du nicht den Empfänger, bei Nichtsenden schickst Du es noch mal.
 
Übertragen an das andere Fax ist deine Sendung. Ob/wie es dort auf Papier raus gekommen oder an irgend eine Mailadresse weitergeleitet worden ist, weiß man nicht.
 
Du hast doch das Fax gesendet, du hast auch den Sendebericht vorliegen. Wenn du dann auf den Sendebericht guckst, dann kannst du auch feststellen ob du dich ggfs. bei der Nummer vertippt hast oder nicht.
Und wenn das Fax nicht angekommen sein sollte (lt. Info vom Empfänger), obwohl keine Fehlermeldung auf dem Sendebericht, dann schickst du's halt noch einmal ...

.... und woher sollen wir wissen ob dein Fax angekommen ist oder nicht ... trotz positivem Sendebericht ...

DU hast dich um DEINEN Krempel zu kümmern und nicht wir ... und wir können dir auch keinerlei Arbeit und denken abnehmen ...
 
Du hast nicht zufällig VoIP?
Falls ja, ist das seeehr gut möglich. Haben hier selbst das Problem.
Haben be*****denes Voice over IP und die ganzen Konverter taugen nichts.
Zig Faxe verschickt. Manchmal kommt es durch, manchmal mit Fehler (ist ja ok wenn das angezeigt wird).
Wenn es allerdings "gut" durch kommt und am anderen Ende fast nur eine schwarze Seite ankommt (gerade bei Faxen mit Bild), dann stimmt was nicht.
Wie das jetzt ist, wenn die Gegenseite VoIP hat, kann ich Dir nicht sagen. Seitdem wird eine Faxnummer mit Mailempfang verwendet.

VoIP macht Fax leider kaputt. Wär super, wenn man da sowas die "unkomprimiert" angeben könnte.
 
wenns denn wirklich fax sein soll, würde ich z.b. sipgate plus empfehlen, da kann man recht komfortabel senden und empfangen ohne fax hardware
 
AMDUser schrieb:
Du hast doch das Fax gesendet, du hast auch den Sendebericht vorliegen. Wenn du dann auf den Sendebericht guckst, dann kannst du auch feststellen ob du dich ggfs. bei der Nummer vertippt hast oder nicht.
Und wenn das Fax nicht angekommen sein sollte (lt. Info vom Empfänger), obwohl keine Fehlermeldung auf dem Sendebericht, dann schickst du's halt noch einmal ...

.... und woher sollen wir wissen ob dein Fax angekommen ist oder nicht ... trotz positivem Sendebericht ...

DU hast dich um DEINEN Krempel zu kümmern und nicht wir ... und wir können dir auch keinerlei Arbeit und denken abnehmen ...

Was hast du denn gegessen? Wenn du meinst das du dich nicht um seinen Krempel kümmern musst, dann tu es nicht. Aber wenn, dann jammer nicht.

Im übrigen interessiert es mich auch ob das so möglich ist und wie das vor Gericht verwendbar ist. Und "nochmal schicken" bei einer Kündigung dessen Frist zu diesem Zeitpunkt dann überschritten ist, ist auch nicht so einfach und es gibt auch Kundennummern von Anbietern die kaum bis garnicht und/oder wenn nur sehr teuer zu erreichen sind und man somit ungerne trotz bestätigter Empfangsbestätigung nochmal nachfragt ob da was angekommen ist. Und schriftliche Kündigungsbestätigungen schicken die teilweise trotz Aufforderung im Kündigungsschreiben nicht immer freiwillig.
 
@Marc53844

Was ich gegessen habe ... 2 Brötchen und die sind mir sogar sehr gut bekommen ... :D :p

Fax und gerichtsverwertbar ... du kennst eine Suchmaschine ....

Was meinst du wohl warum bei solchen Dingen sehr oft draufsteht ... 'vorab per Telefax' und natürlich verschickt man dann auch nicht 5 Sekunden vor zwölf, sondern mit angemessenem Vorlauf bzw. innerhalb der Frist ...

Und wenn es wirklich wichtige Dinge sind, dann schickt man die auch nicht per Fax ... und noch nicht einmal per Einschreiben oder Einschreiben m. Rückschein, sondern übergibt diese wirklich wichtigen Dinge einem Gerichtsvollzieher ... und wieso und warum per Gerichtsvollzieher ... auch diese Infos findet man zu Hauf im Internet ... wie z.B.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)#Beweiswert
 
Und wenn ich dir sage das ich meinen Kabelanbieter vor 3 Monaten gekündigt habe (Kündigungsfrist bis anfang November) und trotz Anruf immernoch keine Kündigungsbestätigung erhalten habe? Ist das dann kurz vor zwölf für dich? Soll ich nun für eine Kündigung einen Gerichtsvollzieher losschicken?
Ich glaube es geht los.

Nach meinem Wissen sind Fax und Einschreiben gerichtlich verwertbar.
Und wenn wir alle immer Google und co benutzen würden, dann würden die meisten Foren schliessen können.

Und jetzt komm mal von deiner herablassenden Art herunter. Nicht jeder kann alles gut.
 
Wenn dir dein Anbieter keine Kündigungsbestätigung schickt, dann schreibst du ihn regelmäßig unter Bezugnahme auf deine Kündigung (Kopie der Kündigung beilegen) an und bittest ihn bzw. forderst ihn auf dir innerhalb einer angemessenen Frist dir diese Kündigungsbestätigung zu zusenden. Macht er das nicht innerhalb der Frist, nächstes Schreiben raus ... lässt er die nächste gesetzte Frist verstreichen ... nächstes Schreiben raus ... und ja, jedes mal per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

Nach meinem Wissen sind Fax und Einschreiben gerichtlich verwertbar.

Dann lies mal http://www.jurpc.de/aufsatz/19980023.htm ab 'Der Rechtsstatus von Telefax' mag zwar mittlerweile in Teilen hier und da überholt sein, aber wie man sehr schön sehen/ lesen kann ... es ist nach wie vor Gerichtswillkür bzw. kommt auf den Richter bzw. das Gericht an ... und wer gern russisch Roulette spielt, der darf auch weiterhin faxen machen ... ich jedenfalls nur in sehr belanglosen Dingen.

Ich hatte vor einigen Jahren einen Rechtsstreit mit einem sehr großen Unternehmen, wo es um eine nicht unerhebliche Summe an Geld ging. Dieses Unternehmen meinte mich an der Nase rumführen zu können. Ich habe nach dem ich sehr schnell gemerkt hatte, wie, wo, was für ein Spielchen mit mir spielen wollten den Spieß umgedreht und denen JEDES Dokument, jeden Brief ... einfach ALLES per Gerichtsvollzieher zustellen lassen ... Lohn des Ganzen nach dem ich denen hieb- u. stichfest und nachvollziehbar beweisen konnte, wie, wo, was passiert ist bzw. welche Dokumente mit welchen Inhalten ihnen zugestellt wurden, etc., ich habe in 1. Instanz und auch in 2. Instanz gewonnen gehabt.

Einen Vertrag mit einem Geschäftspartner oder sonstigen Vertrag wo es um Geld geht, z.B. Stromanbieter, eine Kündigung eines Mobilfunkvertrages oder Internetzugangs, Strom-/ Gasanbieter oder eines Mitarbeiters, etc. pp. geht bei mir grundsätzlich nur noch per Gerichtsvollzieher raus bzw. lass ich zustellen. Und nein, die paar Kröten die der Gerichtsvollzieher für die Zustellung kostet, kann letztendlich wirklich bares Geld bedeuten.
 
Da es in 99,9999 % aller Fälle gar kein einklagbares Recht auf eine Kündigungsbestätigung gibt, macht es in meinen Augen wenig Sinn, einem Vertragspartner zig Schreiben mit einer solchen Aufforderung über den Gerichtsvollzieher zuzustellen.
1 Kündigungsschreiben über den GV zuzustellen reicht völlig aus.
 
Es ist weit günstiger als es sich anhört. Hätte ich nicht gedacht.
Danke für die Info. Siehst du, so hast du aus diesem Thread doch noch einen sehr sinnvollen gemacht und meinen Horizont erweitert.

Fazit: Grundsätzlich wird ein Fax vor Gericht wie ein normaler Brief bewertet. Das Sendeprotokoll allein hat nicht die rechtliche Wirkung, wie z.B. der Rückschein eines Einschreibens.

Somit ist das Einschreiben mit Rückschein rechtskräftig.
 
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